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Melange No28

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WIRTSCHAFT & FINANZEN<br />

Wachstumschancengesetz<br />

2023<br />

mit Dr. Ralf Erich Schauer<br />

dr.schauer<br />

„Fair schenken macht doppelt Freude“<br />

Mit großen Schritten geht es auf Weihnachten zu. Ihr Geschenk wird ein ganz<br />

besonderes, erfreuen Sie sich an unserem großen Handwerkssortiment und den<br />

kulinarische Spezialitäten. Der Weltladen ist ein Marktplatz, auf dem die Vielfalt<br />

regiert und Kulturen sich treffen!<br />

Auf Wunsch stellen wir weihnachtliche Geschenkkörbe mit allerlei Köstlichkeiten<br />

zusammen.<br />

Unsere Mitarbeiterinnen die Sie hier begrüßen arbeiten ehrenamtlich und freuen<br />

sich auf Sie.<br />

Die Welt ist bunt,<br />

treten Sie ein und lassen Sie sich inspirieren...<br />

Wir<br />

freuen uns<br />

auf Ihren<br />

Besuch!<br />

Hier finden Sie uns:<br />

Bahnhofstraße 8<br />

82418 Murnau<br />

Tel. 08841/6879997<br />

weltladen.murnau@web.de<br />

www.weltladen-murnau.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. – Fr. 10:00–18:00 Uhr<br />

Samstag 10:00–13:00 Uhr<br />

88<br />

Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023<br />

den Regierungsentwurf für ein<br />

„WACHSTUMSCHANCENGESETZ“ beschlossen.<br />

Neu im Regierungsentwurf enthalten ist nun u.a.<br />

die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA<br />

für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die befristete<br />

Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude.<br />

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die im Regierungsentwurf<br />

des BMF geplanten Regelungen.<br />

Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />

Mit einer Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />

i. H. v. 1.000 € soll eine bürokratieentlastende Regelung geschaffen<br />

werden. Sofern die Ausgaben die mit ihnen in unmittelbaren<br />

wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Einnahmen übersteigen,<br />

sollen die Einnahmen auf Antrag als steuerpflichtig behandelt werden<br />

können (Einkommensteuererklärung).<br />

Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen<br />

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1%-Regelung) ist bei der privaten<br />

Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen<br />

hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel<br />

der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4<br />

Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten<br />

oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Dies gilt bislang<br />

jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr<br />

als 60.000 € beträgt. Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung<br />

der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die<br />

gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden,<br />

wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 € auf 80.000 €<br />

angehoben. Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen<br />

Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer.<br />

Kontaktieren Sie uns gerne unter:<br />

www.dr-schauer.de<br />

Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA, § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG<br />

(neu im Regierungsentwurf)<br />

Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum<br />

1.1.2020 eingeführt und mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz bis<br />

zum 31.12.2022 verlängert. Aufgrund der derzeitigen Krisensituation soll<br />

die degressive Abschreibung auch für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen<br />

werden können, die nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.1.2025<br />

angeschafft oder hergestellt worden sind.<br />

Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude, § 7 Abs.<br />

5a (neu) EStG (neu im Regierungsentwurf)<br />

Eine degressive Abschreibung i.H.v. 6% soll für Gebäude ermöglicht<br />

werden, die Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt<br />

oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden<br />

sind. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung<br />

zeitanteilig. Die degressive AfA kann erfolgen, wenn mit der Herstellung<br />

nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird. Im Fall der<br />

Anschaffung ist die degressive Afa nur dann möglich, wenn der obligatorische<br />

Vertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 rechtswirksam<br />

abgeschlossen wird.<br />

Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 EstG –<br />

der absolute Steuer-HAMMER!<br />

Die Sonderabschreibung beträgt derzeit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten<br />

und gilt für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 € im<br />

Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Zukünftig sollen<br />

bis zu 50 % der Investitionskosten abgeschrieben werden können. Interessant<br />

sind in diesem Zusammenhang Investitionen in Freiflächen-Photovoltaikanlagen.<br />

Eine derartige Investition ermöglicht Steuerersparnisse<br />

innerhalb von 2 Jahren von bis zu 140.000 € !<br />

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Sandra Pereira Dos Santos<br />

Versicherungsfachfrau<br />

Tel. 08841 4881725<br />

sandra.pereiradossantos@hukvm.de<br />

Bahnhofplatz 1, 82418 Murnau<br />

Öffnungszeiten finden Sie unter<br />

huk.de/vm/sandra.pereiradossantos<br />

Kundendienstbüro<br />

Sandra Pereira Dos Santos<br />

Tel. 08821 74221<br />

sandra.pereiradossantos2@hukvm.de<br />

Bahnhofstr. 38, 82467 Garmisch-Partenkirchen<br />

Öffnungszeiten finden Sie unter<br />

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