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Das ökumenische Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe April 2023

Die Beschaffung in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden verantwortet pro Jahr ca. 120 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen steht die ökumenische Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zum Thema, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden

Die Beschaffung in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden verantwortet pro Jahr ca. 120 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen steht die ökumenische Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig!

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Abb. 3:<br />

Kostenübersicht zur energetischen Gebäudemodernisierung in Abhängigkeit zum Ausgangszustand und zum angestrebten energetischen Zielstandard, Ein-/<br />

Zweifamilienhäuser der Baualtersklasse 1949-1978 10<br />

Allein zwischen Mai 2021 und Mai 2022 haben sich die Baukosten<br />

<strong>für</strong> bestimmte Gewerke im Schnitt um 21 % erhöht. Und<br />

diese Entwicklung wird sich – so die Experten – in den kommenden<br />

Jahren fortsetzen. Dabei sind in diesen Kosten noch nicht einmal die<br />

Kosten <strong>für</strong> energetische Standards berücksichtigt.<br />

In einer Studie zum 13. Wohnungsbautag kommt die<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> zeitgemäßes Bauen 9 zum Ergebnis, dass<br />

die Vollkosten der energetischen Modernisierung von Ein- und<br />

Zweifamilienhäusern der Baualtersklasse (1949 bis 1978) z.B. <strong>für</strong><br />

ein Effizienzhaus 115<br />

(E115) zwischen 660 und<br />

1.070 €/m² Wohnfläche<br />

(Wfl.) liegen, während sich<br />

die Kosten <strong>für</strong> die Umsetzung<br />

eines Effizienzhauses<br />

55 (E55) mit 1.060<br />

bis 1.470 €/m² Wfl. und <strong>für</strong><br />

die Umsetzung eines Effizienzhauses<br />

40 (E40) im<br />

Bestand mit 1.160 bis<br />

1.590 €/m² Wfl. auf einem<br />

erheblich höheren Kostenniveau<br />

bewegen (siehe Abb.<br />

3).<br />

Die energiebedingten<br />

Mehrkosten an den<br />

Vollkosten bei den Einund<br />

Zweifamilienhäusern,<br />

die nicht oder gering<br />

modernisiert wurden,<br />

liegen im Mittel beim<br />

Abb. 2: Bauen wird deutlich teurer 8<br />

betrachteten Ausgangszustand <strong>für</strong> das Effizienzhaus 115 (E115) bei<br />

ca. 42 %, bei den mittel oder größtenteils modernisierten Häusern<br />

bei 46 %. Beim Zielstandard Effizienzhaus 55 (E55) macht der Anteil<br />

bei den nur gering modernisierten Häusern ca. 54 % und beim Effizienzhaus<br />

40 (E40) im Bestand sogar ca. 59 % aus. Bei den mittel<br />

modernisierten Ein- und Zweifamilienhäusern liegen die Anteile bei<br />

E55 bei 59 % und bei E40 bei 63 %. Bei den umfassend modernisierten<br />

Häusern sind die Anteile bei E100 (64 %), bei E55 (78 %) und<br />

bei E40 (80 %).<br />

Kostenumlegung auf Miet- bzw. Kaufpreis<br />

Mit Blick auf die zuvor vorgestellten Kosten zur energetischen<br />

Gebäudemodernisierung scheint es in zunehmendem Maße<br />

schwierig, diese Kosten auf den Mietpreis vollständig umzulegen.<br />

Zwar müssen gemäß § 555d<br />

Abs. 1 BGB Mieter Modernisierungsmaßnahmen<br />

und somit<br />

auch die Kosten <strong>für</strong> eine energetische<br />

Sanierung dulden.<br />

Eine Duldungspflicht nach Abs.<br />

1 besteht aber nicht, wenn die<br />

Modernisierungsmaßnahme<br />

<strong>für</strong> den Mieter, seine Familie<br />

oder einen Angehörigen<br />

seines Haushalts eine Härte<br />

bedeuten würde, die auch unter<br />

Würdigung der berechtigten<br />

Interessen sowohl des<br />

Vermieters als auch anderer<br />

Mieter in dem Gebäude sowie<br />

von Belangen der Energieeinsparung<br />

und des Klimaschutzes<br />

nicht zu rechtfertigen ist. Die<br />

zu erwartende Mieterhöhung<br />

sowie die voraussichtlichen<br />

künftigen Betriebskosten<br />

bleiben bei der Abwägung im<br />

Rahmen der Duldungspflicht außer Betracht; sie sind nach § 559<br />

Abs. 4 und 5 bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen.<br />

Gemäß § 559 BGB ist eine Umlage von 8 % der Kosten auf die<br />

22 Kleine Kniffe<br />

Kleine_Kniffe_04_23_Kirche.indd 22 31.03.23 14:14

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