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Christkatholisch_2024-2

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Hintergrund<br />

«Die ethische Verantwortung<br />

von Führungspersonen im Kontext<br />

einer ‹lebensdienlichen›<br />

Wirtschaft ist hoch.»<br />

ten. Kraft ihrer Autorität, sei sie nur aus der hierarchischen<br />

Stellung oder auch aus ihrer Persönlichkeit<br />

geboren, prägen die Führungspersonen mit ihren Einstellungen<br />

und Werten die gesamte Einrichtung. Wie<br />

ist der «Stil» der Führung? Für welche Aufgaben<br />

nimmt sich die Führungsperson wieviel Zeit? Worüber<br />

äussert sie sich bewundernd oder verächtlich?<br />

Durch nonverbale Kommunikation kann eine Führungsperson<br />

signalisieren, ob er bzw. sie tatsächlich<br />

hinter den Ideen, Zielen und Aufgaben steht. Das persönliche<br />

Vorbild der Führungsperson ist «kulturbestimmend»<br />

und es gibt Erfahrungen, dass eine «Kulturrevolution»<br />

allein durch den Austausch von Führungspersonen<br />

möglich ist.<br />

Die Wahrnehmung integrativer Verantwortung setzt<br />

dabei freilich ein ganzes Bündel an Fähigkeiten und<br />

Kompetenzen voraus: Neben exzellenter technischer<br />

Fach- und Beurteilungskompetenz müssen Führungskräfte<br />

über ein hohes Mass an emotionaler Intelligenz<br />

und Sozialkompetenz verfügen. Dies bedeutet sowohl<br />

die Fähigkeit zur Persönlichkeitsentwicklung<br />

und Selbstreflexion, zu ethischer Sensibilität sowie<br />

zur Unterscheidung des lediglich Effizienten und des<br />

tatsächlich Relevanten. Dialog- und Konfliktfähigkeit<br />

sowie ein Höchstmass an Kommunikationskompetenz<br />

runden das Profil ab.<br />

b) Führungspersonen haben zudem in Bezug auf die<br />

jeweils geltende Rahmenordnung eine ethisch implementäre<br />

Verantwortung wahrzunehmen, d.h. sie müssen<br />

den durch die Rahmenordnung gesetzten Regelungen<br />

in ihren einzelnen Handlungen entsprechen.<br />

Hier geht es also um grundsätzliche Regelkonformität.<br />

Illegale Handelsbeziehungen, Bestechung, Korruption,<br />

Steuerhinterziehung, unlauterer Wettbewerb,<br />

Preisabsprachen, Lohndumping, soziale und individuelle<br />

Ungleichbehandlungen<br />

sowie Umweltvergehen<br />

verstossen<br />

nicht nur gegen bestehende<br />

Rahmenordnungen,<br />

sondern stellen zugleich<br />

ethische Verfehlungen dar.<br />

c) Über die regelkonforme Befolgung<br />

und Umsetzung der geltenden<br />

Rahmenordnungen hinaus haben<br />

Führungspersonen eine ergänzende<br />

ethisch komplementäre Verantwortung<br />

wahrzunehmen, d.h. sie<br />

müssen von sich aus das aktiv und<br />

selbständig an ethischen Erfordernissen<br />

einbringen, was auf der Linie der<br />

Rahmenordnung liegt, aber von ihr selbst<br />

nicht zureichend allgemeinverbindlich definiert und<br />

geregelt werden kann. Hier geht es um eine beständige<br />

Verbesserung der bestehenden Rahmenordnungen<br />

und/oder um unternehmens- oder branchenspezifische<br />

Ergänzungen. Dies kann durch kodifizierte<br />

Branchenvereinbarungen als ethisch qualifizierte kollektive<br />

Selbstbindung von Unternehmen ebenso geleistet<br />

werden wie durch individuelle ethische Selbstbindung<br />

von Unternehmen in den Formen der Fixierung<br />

von unternehmensethischen Grundsätzen, Verhaltenskodizes<br />

oder Firmenleitlinien. In diesem Zusammenhang<br />

sollten sich Führungspersonen insbesondere<br />

im Konfliktfall der öffentlichen Diskussion<br />

mit ihren Stakeholdergruppen stellen.<br />

d) Nochmals darüber hinaus haben Führungspersonen<br />

eine ethisch innovative Verantwortung wahrzunehmen,<br />

d.h. sie können sich über das Befolgen sowie<br />

Verbessern und Ergänzen der Rahmenordnungen,<br />

Regelungen und Vereinbarungen hinaus in ihrem<br />

wirtschaftlichen Handeln und Entscheiden von ethischen<br />

Prinzipien leiten lassen, die nicht oder noch<br />

nicht für alle wirtschaftlichen Akteure gleichermas­<br />

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<strong>Christkatholisch</strong> Nr. 2, <strong>2024</strong>

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