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Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2024-1

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Aus der Gemeindeverwaltung<br />

Sichtfelder einhalten<br />

Die Eigentümer von Grundstücken, die an<br />

öffentliche Straßen und Grundstücke angrenzen,<br />

haben dafür Sorge zu tragen, dass<br />

Sträucher, Hecken und Bäume bis an die<br />

Grundstücksgrenze ausgeschnitten / zurückgeschnitten<br />

werden.<br />

Durch in den Verkehrsraum wachsende<br />

Sträucher und Hecken entstehen Risikobereiche<br />

für die Verkehrsteilnehmer.<br />

Der Grundstückseigentümer kann, bei Nichtbeachtung<br />

der oben erläuterten Regeln, zur<br />

Haftung herangezogen werden. Insbesondere für LKWs und Busse ist eine freie Höhe im Straßenraum von<br />

4,50 m auf Straßen und von 2,50 m auf Geh- und Radwegen nötig.<br />

Auch bei landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Maisfeldern) sind Sichtfelder einzuhalten, um die Anfahrsicht<br />

zu gewährleisten. Laut Art. 29 Abs. 2 BayStrWG dürfen Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel,<br />

Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht festverbundene Gegenstände nicht angelegt werden, soweit<br />

sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Soweit sie bereits vorhanden<br />

sind, haben die Eigentümer und Besitzer die Beseitigung zu dulden.<br />

Die Straßenbaubehörde hat den Betroffenen die Beseitigung von Anlagen mindestens 14 Tage zuvor schriftlich<br />

anzukündigen, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug (Art. 29 Absatz 3 BayStrWG). Die Betroffenen können<br />

diese Maßnahmen im Benehmen mit der Straßenbaubehörde selbst durchführen.<br />

Diese Dreiecke berechnen sich anhand der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der vorfahrtberechtigten<br />

Straße:<br />

100 km/h<br />

90 km/h<br />

80 km/h<br />

70 km/h<br />

60 km/h<br />

Schenkellänge 200 m<br />

Schenkellänge 170 m<br />

Schenkellänge 135 m<br />

Schenkellänge 110 m<br />

Schenkellänge 85 m<br />

Im Sinne der Verkehrssicherheit sollten an vielbefahrenen Kreuzungsbereichen und Bahnübergängen keine<br />

hohen Pflanzen (Mais, Sonnenblumen usw.) zu nahe an den Fahrbahnrand bzw. an den Gleisen angebaut<br />

werden. Ein vernünftiger Abstand kann Ärger ersparen und vor allem die Verkehrssicherheit nicht negativ<br />

beeinträchtigen.<br />

Es gab schon Fälle, in denen der Landwirt im Juli / August von der Kommune oder Landkreis aufgefordert<br />

wurde, den Mais am Kreuzungsbereich (Sichtdreieck) zu entfernen.<br />

(Auszug aus dem Rundschreiben Nr. 03-2015 des Maschinen- und Betriebshilfsring Laufen e.V.)<br />

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