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Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2024-1

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Aus der Gemeindeverwaltung<br />

Problem Hundekot - Gefahr für Kühe<br />

Jedes Jahr zu Beginn der Erntezeit wenden<br />

sich besorgte Landwirte an das Veterinäramt<br />

und beklagen sich über das Unverständnis<br />

von Hundebesitzern, die vor allem in der<br />

Nähe von Siedlungsgebieten den vierbeinigen<br />

Freund sein Geschäft auf ihren Wiesen<br />

verrichten lassen.<br />

© Astrid Gast / Adobe Stock<br />

Die Grundstücksbesitzer sind mit ihren Beschwerden<br />

durchaus im Recht, im wahrsten<br />

Sinne des Wortes. Sowohl aus abfall- als auch<br />

aus naturschutzrechtlichen Gründen ist dieses<br />

Verhalten der Hundebesitzer eigentlich<br />

nicht erlaubt.<br />

Während der Nutzzeit, bei Grünland also der Zeit des Aufwuchses, gilt das ansonsten garantierte Betretungsrecht<br />

für landwirtschaftliche Flächen nämlich nicht. Hundekot muss außerdem als Abfall unschädlich beseitigt<br />

werden. Mit gutem Grund: Hundekot auf landwirtschaftlichen Nutzfl ächen beeinträchtigt nicht nur die Futterqualität,<br />

sondern stellt eine konkrete gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier dar.<br />

Auf Feldern und Wiesen werden Lebensmittel in Form von Getreide oder Gemüse produziert oder es wird Futter<br />

für Nutztiere gewonnen, von denen wiederum die Lebensmittel Milch und Fleisch stammen.<br />

Die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen<br />

Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung. Mit dem Hundekot können Bandwurmeier und einzellige Parasiten ausgeschieden<br />

werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen<br />

(Echinokokkose, Coenurose oder Toxoplasmose beim Menschen, Aborte bei Rindern). Vor allem der Einzeller<br />

Neospora caninum ist inzwischen auch bei uns zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz Ursache von<br />

Erkrankungsfällen in Rinderbeständen.<br />

Die Erreger werden mit dem Hundekot ausgeschieden und vom Rind mit verunreinigtem Futter aufgenommen.<br />

Sie parasitieren zeitlebens im Tierkörper. Bei trächtigen Kühen können die Parasiten in der Gebärmutter<br />

bis zum ungeborenen Kalb vordringen. Mögliche Folgen sind Früh- und Totgeburten, die Geburt lebensschwacher<br />

Kälber, Nachgeburtsverhalten und Fruchtbarkeitsstörungen. Die betroffenen Kühe geben weniger Milch,<br />

eine Weiternutzung ist meist nicht mehr wirtschaftlich und die Schlachtung zwangsläufi g. Der Parasit kann sich<br />

über mehrere Generationen in einem Rinderbestand halten und ein beständiges Problem bleiben.<br />

Auch für die betroffenen Rinder sollte der Tierschutzgedanke gelten - eine nicht unerhebliche Zahl von erkrankten<br />

Rindern, Totgeburten und lebensschwachen Kälbern könnte bei verantwortungsbewusstem Verhalten<br />

einiger weniger Hundebesitzer vermutlich vermieden werden. Eine regelmäßige Entwurmung der Hunde<br />

bietet in diesem Fall übrigens keinen Schutz, weil einzelllige Parasiten durch die gängigen Wurmmittel nicht<br />

abgetötet werden.<br />

Den betroffenen Landwirten entsteht zudem erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch Erlöseinbußen, Tierarztkosten<br />

und nicht mehr verwertbares Futter. Das Veterinäramt appelliert daher aus Gründen des Tierschutzes<br />

und der Lebensmittelhygiene an alle Hundehalter, ihre Tiere nur auf dem eigenen Grundstück die Notdurft<br />

verrichten zu lassen oder die Häufchen mittels Entsorgungstüte mitzunehmen.<br />

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