MACHER Menschen + Märkte - April 2024
MACHER Menschen + Märkte - Ausgabe vom 12.04.2024
MACHER Menschen + Märkte - Ausgabe vom 12.04.2024
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
APRIL <strong>2024</strong><br />
<strong>MACHER</strong>, MENSCHEN + MÄRKTE | ARBEITSRECHT IM DIALOG 11<br />
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz von ChatGPT<br />
Das Arbeitsrecht kennt viele Fallstricke: Hilfe in schwierigen Situationen bietet die Vereinigung Trierer Unternehmer (VTU).<br />
VTU-Geschäftsführer Thorsten Beuke klärt in seiner Kolumne „Arbeitsrecht im Dialog“ auf.<br />
In der betrieblichen Praxis<br />
kommt es in Unternehmen bei<br />
der Lösung von bestimmten<br />
Aufgaben zunehmend auch<br />
zum Einsatz von Künstlicher<br />
Intelligenz (KI). Dabei erlauben<br />
viele Arbeitgeber ihren<br />
Beschäftigten die Nutzung<br />
entsprechender Programme,<br />
sei es, dass die Beschäftigten<br />
über entsprechende private Accounts<br />
verfügen oder über frei<br />
zugängliche Browser die Programme<br />
nutzen.<br />
Besteht denn ein Mitbestimmungsrecht<br />
des Betriebsrats,<br />
wenn der Arbeitgeber seinen<br />
Beschäftigten die Nutzung von<br />
KI-Systemen gestattet?<br />
Nein! Das Arbeitsgericht Hamburg<br />
hat mit Beschluss vom 16.<br />
Januar <strong>2024</strong>, Aktenzeichen 24<br />
BVGa 1/24, entschieden, dass<br />
die Anweisung des Arbeitgebers<br />
gegenüber Arbeitnehmern<br />
zur Nutzung von ChatGPT als<br />
Arbeitsmittel keiner Mitbestimmung<br />
des Betriebsrats unterliegt.<br />
Ein Mitbestimmungsrecht<br />
des Betriebsrats sei nicht<br />
betroffen, da die generativen<br />
KI-Systeme ein Arbeitsmittel<br />
darstellen und somit lediglich<br />
das Arbeitsverhalten<br />
und gerade nicht das Ordnungsverhalten<br />
der Arbeitnehmer<br />
betreffen.<br />
Ergibt sich kein Mitbestimmungsrecht<br />
des Betriebsrats,<br />
weil die Nutzung von ChatGPT<br />
personenbezogene Daten der<br />
Arbeitnehmer verarbeitet und<br />
speichert?<br />
Das Arbeitsgericht Hamburg<br />
war der Auffassung, dass die<br />
Nutzung von ChatGPT keine<br />
technische Einrichtung zur<br />
Erhebung und Speicherung<br />
von personenbezogenen Daten<br />
darstelle und daher auch<br />
Der Jurist Thorsten Beuke ist<br />
Geschäftsführer der Vereinigung<br />
Trierer Unternehmer.<br />
Foto: VTU<br />
kein Mitbestimmungsrecht<br />
des Betriebsrats betreffe. Insbesondere<br />
in dem Fall, dass<br />
der Arbeitnehmer einen selbst<br />
angelegten Account nutzt, auf<br />
den der Arbeitgeber nicht zugreifen<br />
kann, wisse der Arbeitgeber<br />
nicht, wann und welche<br />
Arbeitnehmer wie lange<br />
und mit welchem Anliegen<br />
ChatGPT genutzt haben.<br />
Könnten psychische Belastungen<br />
der Arbeitnehmer durch die<br />
Nutzung von ChatGPT zu einem<br />
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats<br />
führen?<br />
Zu einer Gefährdung der psychischen<br />
Gesundheit müssten<br />
im Einzelfall ganz konkrete<br />
Umstände vorliegen. Im Fall<br />
des Arbeitsgerichts Hamburg<br />
waren solche konkreten Gefährdungen<br />
nicht vorgetragen<br />
worden und auch nicht erkennbar,<br />
sodass nach Auffassung<br />
des Gerichts auch<br />
kein Mitbestimmungsrecht<br />
des Betriebsrats wegen<br />
einer konkreten Gefährdung<br />
der psychischen<br />
Gesundheit gegeben war.<br />
Wie wäre der Fall zu beurteilen,<br />
wenn der Arbeitgeber<br />
entweder selbst Accounts für die<br />
Arbeitnehmer einrichtet oder<br />
Unternehmensaccounts bei externen<br />
Anbietern erwirbt?<br />
In diesem Fall dürfte ein Mitbestimmungsrecht<br />
des Betriebsrats<br />
bestehen, da der Arbeitgeber<br />
entweder direkt Zugriff auf<br />
die Accounts der Arbeitnehmer<br />
hat oder über den externen<br />
Anbieter verlangen kann. Ein<br />
solcher direkter Zugriff würde<br />
dem Arbeitgeber dann eine<br />
Leistungs- und Verhaltenskontrolle<br />
ermöglichen, die der Mitbestimmung<br />
des Betriebsrats<br />
unterliegt.<br />
Ein großes Zukunfts-<br />
Thema: Wie verändert<br />
Künstliche Intelligenz<br />
unsere Arbeitswelt?<br />
Foto: Getty<br />
Images/istock iMrSquid<br />
IKK Südwest und Marienhaus-Gruppe starten Gesundheitskooperation<br />
Mehr als 13.000 Beschäftigte profitieren von betrieblichem Gesundheitsmanagement<br />
PR-Anzeige<br />
Die Beschäftigten in der<br />
Pflege sind es,die tagtäglich<br />
Patienten, Senioren oder<br />
pflegebedürftige <strong>Menschen</strong><br />
versorgenund sich um deren<br />
gesundheitlichesWohlergehenkümmern.Dochimmer<br />
häufiger gehören dieMitarbeitenden<br />
in den sozialen<br />
Berufen zu jener Gruppe, die<br />
von hohen Krankenständen<br />
betroffen sind.Die Marienhaus-Gruppe<br />
möchte diesem<br />
Umstand entgegenwirken und<br />
ihrenBeschäftigten einumfassendes<br />
Angebot fürbetrieblichesGesundheitsmanagement<br />
(BGM) zur Verfügung<br />
stellen. Ausdiesem Grund<br />
hatdie Marienhaus-Gruppe<br />
mitüber 13.000 MitarbeitendeninRheinland-Pfalz<br />
undim<br />
Saarland nunmit der IKKSüdwest<br />
eineKooperation unterzeichnet,<br />
um dasBGM in den<br />
Pflege- undBildungseinrichtungen<br />
weiter auszubauen.<br />
„Als regionaleInnungskrankenkasse<br />
sind wirauf die<br />
Kooperationmit dergroßen<br />
Marienhaus-Gruppe beim<br />
betrieblichen Gesundheitsmanagement<br />
sehrstolz. Ziel<br />
der BGM-Maßnahmen istes,<br />
SebastianSpottke(2.v.r.), Vorsitzenderder Geschäftsführung derMarienhaus-Gruppe, startet<br />
mitIKK-Chef Professor JörgLoth (Mitte) im Beiseinvon ChristophDrolshagen (l.),Leiterder<br />
Marienhaus Hospize, ChristianLink(2.v.l.),Geschäftsführerder Marienhaus Kliniken, Jelena<br />
Völcker(3.v.l.), Referentin fürBGM derMarienhaus-Gruppe, Axel Clever (3.v.r.), Projektleiter<br />
Gesundheitsförderung IKK Südwest sowieJörgKiefer(r.), RegionaldirektorIKK Südwest, die<br />
BGM-Kooperation.<br />
Foto: Marienhaus<br />
dass dieAngestellten über<br />
alle Standorte hinweg gesundheitsbewusster<br />
werden<br />
undihreGesundheit aktiv fördern.Einegesunde<br />
Belegschaftprofitiert<br />
voneinem<br />
verbesserten Wohlbefinden,<br />
höherer Motivationund gesteigerterLeistungsfähigkeit.<br />
Gleichzeitig reduziertsichdas<br />
Risiko vonArbeitsunfällen und<br />
Krankheiten. Eine Win-Win-<br />
Situation füralleBeteiligten“,<br />
betont IKK-Chef Professor Dr.<br />
Jörg Loth.<br />
SebastianSpottke, Vorsitzender<br />
derGeschäftsführung<br />
derMarienhaus GmbH, freut<br />
sich:„DieseKooperation wird<br />
dazu beitragen, dass unsere<br />
Mitarbeitenden weiter für<br />
dieBedeutungihrer eigenen<br />
Gesundheit sensibilisiert werden,<br />
zusätzlich Gesundheitskompetenz<br />
entwickeln undzu<br />
gesundheitsbewusstemVerhalten<br />
motiviert werden.“Dafürmöchten<br />
dieKooperationspartner<br />
einen ganzheitlichen<br />
Ansatz fürdie komplette<br />
Unternehmensgruppe entwickeln,<br />
um dasBGM flächendeckend<br />
zu implementieren. Im<br />
Rahmen der Kooperation sollen<br />
verschiedene Programme<br />
umgesetztwerden. Neben der<br />
Förderungder Gesundheitund<br />
deskörperlichen Wohlbefindens,<br />
sollen durchdie Maßnahmen<br />
auch dieArbeitsprozesseund<br />
dieergonomische<br />
Arbeitsplatzgestaltungverbessertwerden.<br />
IKK Südwest<br />
Thebäerstraße 20<br />
54292Trier<br />
Telefon: 06 51 /9998-2800<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag bisDonnerstag<br />
von8bis 17 Uhr,<br />
Freitag von8bis 16 Uhr