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MACHER Menschen + Märkte - April 2024

MACHER Menschen + Märkte - Ausgabe vom 12.04.2024

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APRIL <strong>2024</strong><br />

<strong>MACHER</strong>, MENSCHEN + MÄRKTE | ARBEITSRECHT IM DIALOG 11<br />

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz von ChatGPT<br />

Das Arbeitsrecht kennt viele Fallstricke: Hilfe in schwierigen Situationen bietet die Vereinigung Trierer Unternehmer (VTU).<br />

VTU-Geschäftsführer Thorsten Beuke klärt in seiner Kolumne „Arbeitsrecht im Dialog“ auf.<br />

In der betrieblichen Praxis<br />

kommt es in Unternehmen bei<br />

der Lösung von bestimmten<br />

Aufgaben zunehmend auch<br />

zum Einsatz von Künstlicher<br />

Intelligenz (KI). Dabei erlauben<br />

viele Arbeitgeber ihren<br />

Beschäftigten die Nutzung<br />

entsprechender Programme,<br />

sei es, dass die Beschäftigten<br />

über entsprechende private Accounts<br />

verfügen oder über frei<br />

zugängliche Browser die Programme<br />

nutzen.<br />

Besteht denn ein Mitbestimmungsrecht<br />

des Betriebsrats,<br />

wenn der Arbeitgeber seinen<br />

Beschäftigten die Nutzung von<br />

KI-Systemen gestattet?<br />

Nein! Das Arbeitsgericht Hamburg<br />

hat mit Beschluss vom 16.<br />

Januar <strong>2024</strong>, Aktenzeichen 24<br />

BVGa 1/24, entschieden, dass<br />

die Anweisung des Arbeitgebers<br />

gegenüber Arbeitnehmern<br />

zur Nutzung von ChatGPT als<br />

Arbeitsmittel keiner Mitbestimmung<br />

des Betriebsrats unterliegt.<br />

Ein Mitbestimmungsrecht<br />

des Betriebsrats sei nicht<br />

betroffen, da die generativen<br />

KI-Systeme ein Arbeitsmittel<br />

darstellen und somit lediglich<br />

das Arbeitsverhalten<br />

und gerade nicht das Ordnungsverhalten<br />

der Arbeitnehmer<br />

betreffen.<br />

Ergibt sich kein Mitbestimmungsrecht<br />

des Betriebsrats,<br />

weil die Nutzung von ChatGPT<br />

personenbezogene Daten der<br />

Arbeitnehmer verarbeitet und<br />

speichert?<br />

Das Arbeitsgericht Hamburg<br />

war der Auffassung, dass die<br />

Nutzung von ChatGPT keine<br />

technische Einrichtung zur<br />

Erhebung und Speicherung<br />

von personenbezogenen Daten<br />

darstelle und daher auch<br />

Der Jurist Thorsten Beuke ist<br />

Geschäftsführer der Vereinigung<br />

Trierer Unternehmer.<br />

Foto: VTU<br />

kein Mitbestimmungsrecht<br />

des Betriebsrats betreffe. Insbesondere<br />

in dem Fall, dass<br />

der Arbeitnehmer einen selbst<br />

angelegten Account nutzt, auf<br />

den der Arbeitgeber nicht zugreifen<br />

kann, wisse der Arbeitgeber<br />

nicht, wann und welche<br />

Arbeitnehmer wie lange<br />

und mit welchem Anliegen<br />

ChatGPT genutzt haben.<br />

Könnten psychische Belastungen<br />

der Arbeitnehmer durch die<br />

Nutzung von ChatGPT zu einem<br />

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats<br />

führen?<br />

Zu einer Gefährdung der psychischen<br />

Gesundheit müssten<br />

im Einzelfall ganz konkrete<br />

Umstände vorliegen. Im Fall<br />

des Arbeitsgerichts Hamburg<br />

waren solche konkreten Gefährdungen<br />

nicht vorgetragen<br />

worden und auch nicht erkennbar,<br />

sodass nach Auffassung<br />

des Gerichts auch<br />

kein Mitbestimmungsrecht<br />

des Betriebsrats wegen<br />

einer konkreten Gefährdung<br />

der psychischen<br />

Gesundheit gegeben war.<br />

Wie wäre der Fall zu beurteilen,<br />

wenn der Arbeitgeber<br />

entweder selbst Accounts für die<br />

Arbeitnehmer einrichtet oder<br />

Unternehmensaccounts bei externen<br />

Anbietern erwirbt?<br />

In diesem Fall dürfte ein Mitbestimmungsrecht<br />

des Betriebsrats<br />

bestehen, da der Arbeitgeber<br />

entweder direkt Zugriff auf<br />

die Accounts der Arbeitnehmer<br />

hat oder über den externen<br />

Anbieter verlangen kann. Ein<br />

solcher direkter Zugriff würde<br />

dem Arbeitgeber dann eine<br />

Leistungs- und Verhaltenskontrolle<br />

ermöglichen, die der Mitbestimmung<br />

des Betriebsrats<br />

unterliegt.<br />

Ein großes Zukunfts-<br />

Thema: Wie verändert<br />

Künstliche Intelligenz<br />

unsere Arbeitswelt?<br />

Foto: Getty<br />

Images/istock iMrSquid<br />

IKK Südwest und Marienhaus-Gruppe starten Gesundheitskooperation<br />

Mehr als 13.000 Beschäftigte profitieren von betrieblichem Gesundheitsmanagement<br />

PR-Anzeige<br />

Die Beschäftigten in der<br />

Pflege sind es,die tagtäglich<br />

Patienten, Senioren oder<br />

pflegebedürftige <strong>Menschen</strong><br />

versorgenund sich um deren<br />

gesundheitlichesWohlergehenkümmern.Dochimmer<br />

häufiger gehören dieMitarbeitenden<br />

in den sozialen<br />

Berufen zu jener Gruppe, die<br />

von hohen Krankenständen<br />

betroffen sind.Die Marienhaus-Gruppe<br />

möchte diesem<br />

Umstand entgegenwirken und<br />

ihrenBeschäftigten einumfassendes<br />

Angebot fürbetrieblichesGesundheitsmanagement<br />

(BGM) zur Verfügung<br />

stellen. Ausdiesem Grund<br />

hatdie Marienhaus-Gruppe<br />

mitüber 13.000 MitarbeitendeninRheinland-Pfalz<br />

undim<br />

Saarland nunmit der IKKSüdwest<br />

eineKooperation unterzeichnet,<br />

um dasBGM in den<br />

Pflege- undBildungseinrichtungen<br />

weiter auszubauen.<br />

„Als regionaleInnungskrankenkasse<br />

sind wirauf die<br />

Kooperationmit dergroßen<br />

Marienhaus-Gruppe beim<br />

betrieblichen Gesundheitsmanagement<br />

sehrstolz. Ziel<br />

der BGM-Maßnahmen istes,<br />

SebastianSpottke(2.v.r.), Vorsitzenderder Geschäftsführung derMarienhaus-Gruppe, startet<br />

mitIKK-Chef Professor JörgLoth (Mitte) im Beiseinvon ChristophDrolshagen (l.),Leiterder<br />

Marienhaus Hospize, ChristianLink(2.v.l.),Geschäftsführerder Marienhaus Kliniken, Jelena<br />

Völcker(3.v.l.), Referentin fürBGM derMarienhaus-Gruppe, Axel Clever (3.v.r.), Projektleiter<br />

Gesundheitsförderung IKK Südwest sowieJörgKiefer(r.), RegionaldirektorIKK Südwest, die<br />

BGM-Kooperation.<br />

Foto: Marienhaus<br />

dass dieAngestellten über<br />

alle Standorte hinweg gesundheitsbewusster<br />

werden<br />

undihreGesundheit aktiv fördern.Einegesunde<br />

Belegschaftprofitiert<br />

voneinem<br />

verbesserten Wohlbefinden,<br />

höherer Motivationund gesteigerterLeistungsfähigkeit.<br />

Gleichzeitig reduziertsichdas<br />

Risiko vonArbeitsunfällen und<br />

Krankheiten. Eine Win-Win-<br />

Situation füralleBeteiligten“,<br />

betont IKK-Chef Professor Dr.<br />

Jörg Loth.<br />

SebastianSpottke, Vorsitzender<br />

derGeschäftsführung<br />

derMarienhaus GmbH, freut<br />

sich:„DieseKooperation wird<br />

dazu beitragen, dass unsere<br />

Mitarbeitenden weiter für<br />

dieBedeutungihrer eigenen<br />

Gesundheit sensibilisiert werden,<br />

zusätzlich Gesundheitskompetenz<br />

entwickeln undzu<br />

gesundheitsbewusstemVerhalten<br />

motiviert werden.“Dafürmöchten<br />

dieKooperationspartner<br />

einen ganzheitlichen<br />

Ansatz fürdie komplette<br />

Unternehmensgruppe entwickeln,<br />

um dasBGM flächendeckend<br />

zu implementieren. Im<br />

Rahmen der Kooperation sollen<br />

verschiedene Programme<br />

umgesetztwerden. Neben der<br />

Förderungder Gesundheitund<br />

deskörperlichen Wohlbefindens,<br />

sollen durchdie Maßnahmen<br />

auch dieArbeitsprozesseund<br />

dieergonomische<br />

Arbeitsplatzgestaltungverbessertwerden.<br />

IKK Südwest<br />

Thebäerstraße 20<br />

54292Trier<br />

Telefon: 06 51 /9998-2800<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag bisDonnerstag<br />

von8bis 17 Uhr,<br />

Freitag von8bis 16 Uhr

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