ws-gf_2012-2_web.pdf
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Frank Niebuhr informiert über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht<br />
Neue Regelungen beachten<br />
Die Mindestanforderung an ein<br />
ordnungsgemäßes Fahrtenbuch<br />
thematisiert Frank Niebuhr von<br />
der Steuerberatungsgesell-<br />
schaft Sievert in seinem aktuel-<br />
len Steuertipp. Weiterhin geht es<br />
um die Frage, ob die Hinzurech-<br />
nung von Zinsen, Mieten und<br />
Pachten bei der Ermittlung des<br />
Gewerbeertrags verfassungs-<br />
widrig ist.<br />
Fahrtenbuch ordnungsgemäß<br />
Wird ein ordnungsgemäßes<br />
Fahrtenbuch geführt, kann der<br />
Privatanteil nach diesem Fahr-<br />
tenbuch berechnet werden, so<br />
dass die 1 %-Regelung nicht<br />
anzuwenden ist. Der Bundesfinanzhof<br />
hat inzwischen entschieden,<br />
wie ein ordnungsgemäßes<br />
Fahrtenbuch auszusehen<br />
hat, wobei insbesondere Datum<br />
und Ziel der jeweiligen Fahrten<br />
ausgewiesen werden müssen.<br />
Eine GmbH hatte die Dienstwagenbesteuerung<br />
für ihren<br />
Gesellschaftergeschäftsführer<br />
nach der 1 %-Regelung vorgenommen<br />
und später beim Finanzamt<br />
den Antrag gestellt,<br />
die private Nutzung für die Ver-<br />
gangenheit nach dem geführten<br />
Fahrtenbuch zu ermitteln. Das<br />
Finanzamt erkannte das Fahrtenbuch<br />
nicht als ordnungsgemäß<br />
an und lehnte den Antrag<br />
ab, weil nur die Orte und Straßennamen,<br />
nicht aber z. B. die<br />
Hausnummer oder der Name des<br />
Kunden angegeben waren.<br />
Der Bundesfinanzhof bestätigte<br />
die Ansicht des Finanzamts. Es<br />
reichte auch nicht aus, dass der<br />
Geschäftsführer weitere Daten<br />
in seinem persönlichen Kalender<br />
aufgezeichnet und diese später<br />
in das Fahrtenbuch übertragen<br />
hatte.<br />
Hinweis: Zur Vermeidung von<br />
Schwierigkeiten sollte ein Fahrtenbuch<br />
sor<strong>gf</strong>ältig und lesbar<br />
ausgefüllt werden. Ein ordnungsgemäßes<br />
Fahrtenbuch<br />
muss zeitnah und in geschlossener<br />
Form geführt werden. Eine<br />
Lose-Blatt-Sammlung reicht<br />
nicht. Anzugeben sind Datum<br />
und Kilometerstand zu Beginn<br />
und Ende jeder einzelnen Fahrt;<br />
weiterhin Reiseziel, Reiseroute,<br />
Reisezweck und der Name der<br />
aufgesuchten Geschäftspartner.<br />
Ein in Form einer Excel-Tabelle<br />
geführtes Fahrtenbuch entspricht<br />
nicht den gesetzlichen<br />
Anforderungen.<br />
Eine mit Hilfe eines Computerprogramms<br />
erzeugte Datei<br />
genügt den Anforderungen an<br />
ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch<br />
nur dann, wenn nachträgliche<br />
Veränderungen an den<br />
zu einem früheren Zeitpunkt<br />
eingegebenen Daten technisch<br />
ausgeschlossen sind oder die<br />
Änderungen in der Datei selbst<br />
dokumentiert und offen gelegt<br />
werden. Es bietet sich an, die<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
der Eintragungen von Zeit zu<br />
Zeit mit dem Steuerberater abzustimmen<br />
Ermittlung des<br />
Gewerbeertrags<br />
Der für die Gewerbesteuer maß-<br />
gebliche Gewerbeertrag ergibt<br />
sich aus dem nach Einkommen-<br />
und Körperschaftsteuergesetz<br />
ermittelten Gewinn aus Gewer-<br />
bebetrieb, der um gewerbesteu-<br />
erliche Hinzurechnungen erhöht<br />
und um Kürzungen vermindert<br />
Ratgeber Steuern<br />
Steuerberater<br />
Frank Niebuhr<br />
wird. Hinzugerechnet werden<br />
derzeit u. a. 100 % der Entgelte<br />
für Schulden (Zinsen), 20 % der<br />
gezahlten Miet- und Pachtzinsen<br />
(einschließlich Leasingraten)<br />
für die Benutzung fremder<br />
beweglicher Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens und 50 %<br />
der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich<br />
Leasingraten) für die<br />
Benutzung fremder unbeweglicher<br />
Betriebsanlagegüter. Die<br />
Summe dieser Hinzurechnungen<br />
wird gekürzt um einen Freibetrag<br />
von 100.000 €. Ein danach verbleibender<br />
Betrag wird zu 25 %<br />
dem Gewinn zur Ermittlung des<br />
Gewerbeertrags hinzugerechnet.<br />
Das Finanzgericht Hamburg hält<br />
diese ab dem Jahr 2008 vorzunehmende<br />
gewerbesteuerliche<br />
Hinzurechnung von Zinsen,<br />
Mieten und Pachten wegen Verstoßes<br />
gegen den allgemeinen<br />
Gleichheitssatz für verfassungswidrig<br />
und hat das Bundesverfassungsgericht<br />
zur Klärung der<br />
Fragen angerufen. $<br />
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