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Frank Niebuhr informiert über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht<br />

Neue Regelungen beachten<br />

Die Mindestanforderung an ein<br />

ordnungsgemäßes Fahrtenbuch<br />

thematisiert Frank Niebuhr von<br />

der Steuerberatungsgesell-<br />

schaft Sievert in seinem aktuel-<br />

len Steuertipp. Weiterhin geht es<br />

um die Frage, ob die Hinzurech-<br />

nung von Zinsen, Mieten und<br />

Pachten bei der Ermittlung des<br />

Gewerbeertrags verfassungs-<br />

widrig ist.<br />

Fahrtenbuch ordnungsgemäß<br />

Wird ein ordnungsgemäßes<br />

Fahrtenbuch geführt, kann der<br />

Privatanteil nach diesem Fahr-<br />

tenbuch berechnet werden, so<br />

dass die 1 %-Regelung nicht<br />

anzuwenden ist. Der Bundesfinanzhof<br />

hat inzwischen entschieden,<br />

wie ein ordnungsgemäßes<br />

Fahrtenbuch auszusehen<br />

hat, wobei insbesondere Datum<br />

und Ziel der jeweiligen Fahrten<br />

ausgewiesen werden müssen.<br />

Eine GmbH hatte die Dienstwagenbesteuerung<br />

für ihren<br />

Gesellschaftergeschäftsführer<br />

nach der 1 %-Regelung vorgenommen<br />

und später beim Finanzamt<br />

den Antrag gestellt,<br />

die private Nutzung für die Ver-<br />

gangenheit nach dem geführten<br />

Fahrtenbuch zu ermitteln. Das<br />

Finanzamt erkannte das Fahrtenbuch<br />

nicht als ordnungsgemäß<br />

an und lehnte den Antrag<br />

ab, weil nur die Orte und Straßennamen,<br />

nicht aber z. B. die<br />

Hausnummer oder der Name des<br />

Kunden angegeben waren.<br />

Der Bundesfinanzhof bestätigte<br />

die Ansicht des Finanzamts. Es<br />

reichte auch nicht aus, dass der<br />

Geschäftsführer weitere Daten<br />

in seinem persönlichen Kalender<br />

aufgezeichnet und diese später<br />

in das Fahrtenbuch übertragen<br />

hatte.<br />

Hinweis: Zur Vermeidung von<br />

Schwierigkeiten sollte ein Fahrtenbuch<br />

sor<strong>gf</strong>ältig und lesbar<br />

ausgefüllt werden. Ein ordnungsgemäßes<br />

Fahrtenbuch<br />

muss zeitnah und in geschlossener<br />

Form geführt werden. Eine<br />

Lose-Blatt-Sammlung reicht<br />

nicht. Anzugeben sind Datum<br />

und Kilometerstand zu Beginn<br />

und Ende jeder einzelnen Fahrt;<br />

weiterhin Reiseziel, Reiseroute,<br />

Reisezweck und der Name der<br />

aufgesuchten Geschäftspartner.<br />

Ein in Form einer Excel-Tabelle<br />

geführtes Fahrtenbuch entspricht<br />

nicht den gesetzlichen<br />

Anforderungen.<br />

Eine mit Hilfe eines Computerprogramms<br />

erzeugte Datei<br />

genügt den Anforderungen an<br />

ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch<br />

nur dann, wenn nachträgliche<br />

Veränderungen an den<br />

zu einem früheren Zeitpunkt<br />

eingegebenen Daten technisch<br />

ausgeschlossen sind oder die<br />

Änderungen in der Datei selbst<br />

dokumentiert und offen gelegt<br />

werden. Es bietet sich an, die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Eintragungen von Zeit zu<br />

Zeit mit dem Steuerberater abzustimmen<br />

Ermittlung des<br />

Gewerbeertrags<br />

Der für die Gewerbesteuer maß-<br />

gebliche Gewerbeertrag ergibt<br />

sich aus dem nach Einkommen-<br />

und Körperschaftsteuergesetz<br />

ermittelten Gewinn aus Gewer-<br />

bebetrieb, der um gewerbesteu-<br />

erliche Hinzurechnungen erhöht<br />

und um Kürzungen vermindert<br />

Ratgeber Steuern<br />

Steuerberater<br />

Frank Niebuhr<br />

wird. Hinzugerechnet werden<br />

derzeit u. a. 100 % der Entgelte<br />

für Schulden (Zinsen), 20 % der<br />

gezahlten Miet- und Pachtzinsen<br />

(einschließlich Leasingraten)<br />

für die Benutzung fremder<br />

beweglicher Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens und 50 %<br />

der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich<br />

Leasingraten) für die<br />

Benutzung fremder unbeweglicher<br />

Betriebsanlagegüter. Die<br />

Summe dieser Hinzurechnungen<br />

wird gekürzt um einen Freibetrag<br />

von 100.000 €. Ein danach verbleibender<br />

Betrag wird zu 25 %<br />

dem Gewinn zur Ermittlung des<br />

Gewerbeertrags hinzugerechnet.<br />

Das Finanzgericht Hamburg hält<br />

diese ab dem Jahr 2008 vorzunehmende<br />

gewerbesteuerliche<br />

Hinzurechnung von Zinsen,<br />

Mieten und Pachten wegen Verstoßes<br />

gegen den allgemeinen<br />

Gleichheitssatz für verfassungswidrig<br />

und hat das Bundesverfassungsgericht<br />

zur Klärung der<br />

Fragen angerufen. $<br />

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