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Naturparkplan - Naturpark Sternberger Seenland

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<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“, Band II: Daten und Fakten<br />

Abwasserentsorgung<br />

Die Abwasserreinigung wurde bis 2006 durch den Bau und die Inbetriebnahme neuer<br />

Kläranlagen bzw. die Nachrüstung bestehender Anlagen mit Phosphor- und Stickstoffrei-<br />

nigungsstufen verbessert. Dies trug zu einer Verminderung der Nährstofffrachten, insbe-<br />

sondere der Phosphatfracht, und zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit von Fließ-<br />

und Standgewässern bei. Der Anschlussgrad bei der Abwasserentsorgung wurden er-<br />

höht (vgl. LUNG M-V 2007a, 2008a).<br />

Im Verbandsgebiet des WAZ wurden in den Jahren 2006/2007 die Kläranlagen Müssel-<br />

mow, Witzin und Viezen/Bernitt errichtet. Die in der <strong>Naturpark</strong>region befindlichen Kläran-<br />

lagen halten laut Aussagen des WAZ die vorgegebenen Überwachungswerte der Unte-<br />

ren Wasserbehörden ein.<br />

In 2008 wurde mit der Errichtung einer Kläranlage und der Ortserschließung Kuhlen<br />

begonnen. Nach dem jetzigen Stand des Abwasserbeseitigungskonzeptes des WAZ (3.<br />

Fortschreibung, Stand 2007, EURAWASSER Nord GmbH) gibt es keine weiteren Pla-<br />

nungen für zentrale Erschließungen<br />

Einige Ortschaften entsorgen ihr Schmutzwasser in Kläranlagen außerhalb des Untersu-<br />

chungsraumes. So erfolgt die Abwasserentsorgung für den Raum östlich des Schweriner<br />

Sees mit den Gemeinden Dobin am See, Cambs, Langen Brütz, Gneven, Leezen, Pin-<br />

now, Raben Steinfeld und Godern weitgehend in die Kläranlage Schwerin Süd.<br />

C.5 Landwirtschaft<br />

C.5.1 Verwaltungsstruktur<br />

Die <strong>Naturpark</strong>region „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“ befindet sich aufgrund der Ausdehnung<br />

über drei Landkreise im Zuständigkeitsbereich von drei Ämtern für Landwirtschaft. Dies<br />

sind das Amt für Landwirtschaft Parchim (örtliche Zuständigkeit: Landkreis Parchim), das<br />

Amt für Landwirtschaft Bützow (örtliche Zuständigkeit: Landkreis Güstrow) sowie das Amt<br />

für Landwirtschaft Wittenburg (örtliche Zuständigkeit: Landkreis Nordwestmecklenburg).<br />

Zu den Aufgaben der Ämter für Landwirtschaft im Fachbereich 1 – Landwirtschaft zählen<br />

u.a. (LU M-V 2008):<br />

� die Ausreichung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, einschließlich<br />

Kontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Cross-Compliance-Verpflichtungen im<br />

Rahmen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik,<br />

� die Förderung des ökologischen Landbaus, besonders umwelt- und tiergerechter<br />

Haltungsverfahren und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete,<br />

� die Registrierung anzeigepflichtiger Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen,<br />

� die Mitwirkung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie<br />

� die Überwachung der Einhaltung des Düngemittelrechtes und des Bodenschutzes.<br />

Dem Amt für Landwirtschaft Bützow obliegt weiterhin die landesweite Zuständigkeit über<br />

den Einsatz des Herkunfts- und Identifikationssystems Tiere (HIT-Land); darüber hinaus<br />

ist das Amt zentrale Kontrollstelle für Cross Compliance.<br />

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