Naturparkplan - Naturpark Sternberger Seenland
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<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“, Band II: Daten und Fakten<br />
Abwasserentsorgung<br />
Die Abwasserreinigung wurde bis 2006 durch den Bau und die Inbetriebnahme neuer<br />
Kläranlagen bzw. die Nachrüstung bestehender Anlagen mit Phosphor- und Stickstoffrei-<br />
nigungsstufen verbessert. Dies trug zu einer Verminderung der Nährstofffrachten, insbe-<br />
sondere der Phosphatfracht, und zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit von Fließ-<br />
und Standgewässern bei. Der Anschlussgrad bei der Abwasserentsorgung wurden er-<br />
höht (vgl. LUNG M-V 2007a, 2008a).<br />
Im Verbandsgebiet des WAZ wurden in den Jahren 2006/2007 die Kläranlagen Müssel-<br />
mow, Witzin und Viezen/Bernitt errichtet. Die in der <strong>Naturpark</strong>region befindlichen Kläran-<br />
lagen halten laut Aussagen des WAZ die vorgegebenen Überwachungswerte der Unte-<br />
ren Wasserbehörden ein.<br />
In 2008 wurde mit der Errichtung einer Kläranlage und der Ortserschließung Kuhlen<br />
begonnen. Nach dem jetzigen Stand des Abwasserbeseitigungskonzeptes des WAZ (3.<br />
Fortschreibung, Stand 2007, EURAWASSER Nord GmbH) gibt es keine weiteren Pla-<br />
nungen für zentrale Erschließungen<br />
Einige Ortschaften entsorgen ihr Schmutzwasser in Kläranlagen außerhalb des Untersu-<br />
chungsraumes. So erfolgt die Abwasserentsorgung für den Raum östlich des Schweriner<br />
Sees mit den Gemeinden Dobin am See, Cambs, Langen Brütz, Gneven, Leezen, Pin-<br />
now, Raben Steinfeld und Godern weitgehend in die Kläranlage Schwerin Süd.<br />
C.5 Landwirtschaft<br />
C.5.1 Verwaltungsstruktur<br />
Die <strong>Naturpark</strong>region „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“ befindet sich aufgrund der Ausdehnung<br />
über drei Landkreise im Zuständigkeitsbereich von drei Ämtern für Landwirtschaft. Dies<br />
sind das Amt für Landwirtschaft Parchim (örtliche Zuständigkeit: Landkreis Parchim), das<br />
Amt für Landwirtschaft Bützow (örtliche Zuständigkeit: Landkreis Güstrow) sowie das Amt<br />
für Landwirtschaft Wittenburg (örtliche Zuständigkeit: Landkreis Nordwestmecklenburg).<br />
Zu den Aufgaben der Ämter für Landwirtschaft im Fachbereich 1 – Landwirtschaft zählen<br />
u.a. (LU M-V 2008):<br />
� die Ausreichung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, einschließlich<br />
Kontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Cross-Compliance-Verpflichtungen im<br />
Rahmen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik,<br />
� die Förderung des ökologischen Landbaus, besonders umwelt- und tiergerechter<br />
Haltungsverfahren und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete,<br />
� die Registrierung anzeigepflichtiger Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen,<br />
� die Mitwirkung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie<br />
� die Überwachung der Einhaltung des Düngemittelrechtes und des Bodenschutzes.<br />
Dem Amt für Landwirtschaft Bützow obliegt weiterhin die landesweite Zuständigkeit über<br />
den Einsatz des Herkunfts- und Identifikationssystems Tiere (HIT-Land); darüber hinaus<br />
ist das Amt zentrale Kontrollstelle für Cross Compliance.<br />
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