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Naturparkplan - Naturpark Sternberger Seenland

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<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“, Band II: Daten und Fakten<br />

Tabelle 36: Durchschnittliche Ackerzahlen im Untersuchungsgebiet<br />

Durchschnittliche<br />

Ackerzahl<br />

Gemeinden Anteil am Untersuchungsraum<br />

(%)<br />

< 24 Kobrow, Demen, Crivitz (Stadt), Pinnow 13<br />

24-27 Witzin, Godern, Gneven 3<br />

28-30 Sternberg (Stadt), Dabel, Blankenberg, Warin (Stadt) 13<br />

31-37 Lohmen, Mustin, Weitendorf, Bibow, Jesendorf, Glasin, Lübberstorf,<br />

Langen Brütz<br />

38-44 Bernitt, Steinhagen, Baumgarten, Rühn, Warnow, Tarnow, Dreetz,<br />

Gülzow-Prüzen, Klein Upahl, Borkow, Hohen Pritz, Zahrensdorf,<br />

Langen Jarchow, Zurow, Neukloster (Stadt), Raben Steinfeld,<br />

Kuhlen-Wendorf*, Dobin am See*<br />

> 45 Leezen, Cambs, Brüel (Stadt) 6<br />

* Die Gemeinden Kuhlen-Wendorf und Dobin am See existieren erst seit 2004. (Gemeindezusammenschluss<br />

Dobin am See aus Retgendorf und Rubow, Gemeindezusammenschluss Kuhlen-Wendorf aus<br />

Kuhlen und Wendorf). Die entsprechenden Ackerzahlen der Gemeinden mit Stand 2001 wurden gemittelt<br />

und entsprechend zugeordnet.<br />

Quelle: LUNG M-V (2005b)<br />

Landwirtschaftliche Nutzungsbedingungen und -restriktionen<br />

Die landwirtschaftliche Nutzung in der <strong>Naturpark</strong>region unterliegt bestimmten Nutzungs-<br />

bedingungen und -restriktionen, die zusammenfassend in Textkarte 9 dargestellt sind. 23<br />

Bewirtschaftungserfordernisse im Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach Cross<br />

Compliance und den Anforderungen der Guten fachlichen Praxis<br />

Im Sinne des 5. Grundsatzes der GfP nach § 5 Abs. 2 BNatSchG muss ein Grünlandum-<br />

bruch auf Moorstandorten unterbleiben. Die Moorstandorte der <strong>Naturpark</strong>region sind in<br />

Textkarte 9 dargestellt.<br />

Der 5. Grundsatz der GfP nach § 5 Abs. 2 BNatSchG legt fest, dass ein Grünlandum-<br />

bruch auf erosionsgefährdeten Hängen zu unterlassen ist. Landwirtschaftlich genutzte<br />

Standorte mit einer hohen bis sehr hohen potenziellen Gefährdung durch Wassererosion<br />

(sollten als Dauergrünland genutzt oder im Falle einer ackerbaulichen Nutzung beson-<br />

ders erosionsmindernd bewirtschaftet werden. Auf der Grundlage aktuell zur Verfügung<br />

stehender Datengrundlagen wurden im Rahmen der Gutachtlichen Landschaftsrahmen-<br />

planung die potenziell durch Wassererosion gefährdeten Standorte in den Planungsregi-<br />

on Westmecklenburg und Mittleres Mecklenburg/Rostock ermittelt. Textkarte 9 zeigt die<br />

Bewertung der Erosionsgefährdung in der <strong>Naturpark</strong>region.<br />

Weiterhin bestimmt der 5. Grundsatz der GfP nach § 5 Abs. 2 BNatSchG das Verbot des<br />

Grünlandumbruchs auf Standorten mit hohem Grundwasserstand. In Textkarte 9 sind die<br />

Moore und mineralischen Feuchtlebensräume der <strong>Naturpark</strong>region dargestellt.<br />

23 zusammengestellt aus den Karten V der GLRP Westmecklenburg und Mittleres Mecklenburg/Rostock, vgl. LUNG M-V<br />

(2007a und 2008a)<br />

18<br />

46<br />

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