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Naturparkplan - Naturpark Sternberger Seenland

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<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“, Band II: Daten und Fakten<br />

Die EU-Vogelschutzgebiete sind in der folgenden Übersicht zusammenfassend darge-<br />

stellt. Detaillierte Angaben zu den jeweiligen zu schützenden Vogelarten, zur Gebietscha-<br />

rakteristik sowie zu den Schutzerfordernissen finden sich in der Tabelle 97 im Anhang.<br />

Die Abgrenzungen der EU-Vogelschutzgebiete sind der Karte 2 zu entnehmen.<br />

Tabelle 29: Zusammenstellung der EU-Vogelschutzgebiete im Untersuchungsraum und<br />

im <strong>Naturpark</strong><br />

EU-Nr. Bezeichnung Größe ges.(ha) dav. UR (ha) dav. NP (ha)<br />

DE 2036-401 Kariner Land 8.668 123 0<br />

DE 2137-401 Warnowtal, <strong>Sternberger</strong> Seen und untere<br />

Mildenitz<br />

10.816 4.341 2.525<br />

DE 2136-401 Schlemminer Wälder 6.611 6.611 1.626<br />

DE 2339-402 Nossentiner/Schwinzer Heide 34.348 1.857 1.572<br />

DE 2235-402 Schweriner Seen 18.559 7.678 1.061<br />

Quelle: Datenherausgabe LUNG M-V (2008)<br />

Weiterhin sind punktförmige Teilgebiete mit Horststandorten von Weißstorch und Fisch-<br />

adler als Bestandteile der Gebietskulisse festgelegt, die ebenfalls in Karte 2 dargestellt<br />

sind (NP-Region: 28, NP SSL: 14). Die Festlegung der punktförmigen Teilgebiete erfolgte<br />

nach folgenden Kriterien:<br />

� Weißstorchhorste: Innerhalb flächenmäßig ausgegrenzter bebauter Flächen sowie bis<br />

zu einem Abstand von 2 km außerhalb der Außengrenzen der Schutzgebiete gelegene<br />

Horststandorte des Weißstorches sind Bestandteil der Schutzgebietskulisse und<br />

dem jeweiligen Bezugsgebiet als Teilgebiet zuzuordnen. Die abgebildeten Horststandorte<br />

beziehen sich auf den Erfassungsstand des Jahres 2004. Gegebenenfalls<br />

nicht abgebildete, die genannten Kriterien erfüllende vorhandene Horststandorte, sind<br />

gleichfalls Bestandteil der Schutzgebietskulisse.<br />

� Fischadlerhorste: Bis zu einem Abstand von 2 km außerhalb der Außengrenzen<br />

derjenigen Schutzgebiete gelegene Horststandorte des Fischadlers, für die die Art<br />

Fischadler abgrenzungsrelevant war (in der <strong>Naturpark</strong>region: DE 2339-402 Nossentiner/Schwinzer<br />

Heide, DE 2137-401 Warnowtal, <strong>Sternberger</strong> Seen und untere Mildenitz),<br />

sind Bestandteil der Schutzgebietskulisse und dem jeweiligen Bezugsgebiet als<br />

Teilgebiet zuzuordnen. Die abgebildeten Horststandorte beziehen sich auf den Erfassungsstand<br />

des Jahres 2006. Gegebenenfalls nicht abgebildete die genannten Kriterien<br />

erfüllende vorhandene Horststandorte sind gleichfalls Bestandteil der Schutzgebietskulisse.<br />

C.3 Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume<br />

C.3.1 Landschaftsbild<br />

Die Landschaft des <strong>Naturpark</strong>s „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“ verdankt ihre äußere Gestalt der<br />

Wirkung des Eises während der Weichselkaltzeit (vgl. auch Kap. C.1.1). Die von Norden<br />

vorrückenden Eismassen formten zwei Endmoränenzüge, die den maximalen Pommer-<br />

schen Eisvorstoß bis heute in der Landschaft markieren. Der Frühpommersche Eisvor-<br />

stoß ist am Homberg, der mit 96,7 m über NN höchsten Erhebung am Rande des Natur-<br />

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