Naturparkplan - Naturpark Sternberger Seenland
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<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“, Band II: Daten und Fakten<br />
Die EU-Vogelschutzgebiete sind in der folgenden Übersicht zusammenfassend darge-<br />
stellt. Detaillierte Angaben zu den jeweiligen zu schützenden Vogelarten, zur Gebietscha-<br />
rakteristik sowie zu den Schutzerfordernissen finden sich in der Tabelle 97 im Anhang.<br />
Die Abgrenzungen der EU-Vogelschutzgebiete sind der Karte 2 zu entnehmen.<br />
Tabelle 29: Zusammenstellung der EU-Vogelschutzgebiete im Untersuchungsraum und<br />
im <strong>Naturpark</strong><br />
EU-Nr. Bezeichnung Größe ges.(ha) dav. UR (ha) dav. NP (ha)<br />
DE 2036-401 Kariner Land 8.668 123 0<br />
DE 2137-401 Warnowtal, <strong>Sternberger</strong> Seen und untere<br />
Mildenitz<br />
10.816 4.341 2.525<br />
DE 2136-401 Schlemminer Wälder 6.611 6.611 1.626<br />
DE 2339-402 Nossentiner/Schwinzer Heide 34.348 1.857 1.572<br />
DE 2235-402 Schweriner Seen 18.559 7.678 1.061<br />
Quelle: Datenherausgabe LUNG M-V (2008)<br />
Weiterhin sind punktförmige Teilgebiete mit Horststandorten von Weißstorch und Fisch-<br />
adler als Bestandteile der Gebietskulisse festgelegt, die ebenfalls in Karte 2 dargestellt<br />
sind (NP-Region: 28, NP SSL: 14). Die Festlegung der punktförmigen Teilgebiete erfolgte<br />
nach folgenden Kriterien:<br />
� Weißstorchhorste: Innerhalb flächenmäßig ausgegrenzter bebauter Flächen sowie bis<br />
zu einem Abstand von 2 km außerhalb der Außengrenzen der Schutzgebiete gelegene<br />
Horststandorte des Weißstorches sind Bestandteil der Schutzgebietskulisse und<br />
dem jeweiligen Bezugsgebiet als Teilgebiet zuzuordnen. Die abgebildeten Horststandorte<br />
beziehen sich auf den Erfassungsstand des Jahres 2004. Gegebenenfalls<br />
nicht abgebildete, die genannten Kriterien erfüllende vorhandene Horststandorte, sind<br />
gleichfalls Bestandteil der Schutzgebietskulisse.<br />
� Fischadlerhorste: Bis zu einem Abstand von 2 km außerhalb der Außengrenzen<br />
derjenigen Schutzgebiete gelegene Horststandorte des Fischadlers, für die die Art<br />
Fischadler abgrenzungsrelevant war (in der <strong>Naturpark</strong>region: DE 2339-402 Nossentiner/Schwinzer<br />
Heide, DE 2137-401 Warnowtal, <strong>Sternberger</strong> Seen und untere Mildenitz),<br />
sind Bestandteil der Schutzgebietskulisse und dem jeweiligen Bezugsgebiet als<br />
Teilgebiet zuzuordnen. Die abgebildeten Horststandorte beziehen sich auf den Erfassungsstand<br />
des Jahres 2006. Gegebenenfalls nicht abgebildete die genannten Kriterien<br />
erfüllende vorhandene Horststandorte sind gleichfalls Bestandteil der Schutzgebietskulisse.<br />
C.3 Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume<br />
C.3.1 Landschaftsbild<br />
Die Landschaft des <strong>Naturpark</strong>s „<strong>Sternberger</strong> <strong>Seenland</strong>“ verdankt ihre äußere Gestalt der<br />
Wirkung des Eises während der Weichselkaltzeit (vgl. auch Kap. C.1.1). Die von Norden<br />
vorrückenden Eismassen formten zwei Endmoränenzüge, die den maximalen Pommer-<br />
schen Eisvorstoß bis heute in der Landschaft markieren. Der Frühpommersche Eisvor-<br />
stoß ist am Homberg, der mit 96,7 m über NN höchsten Erhebung am Rande des Natur-<br />
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