04.01.2013 Aufrufe

pdf Seite 65–117 - terramare - Archäologische Dienstleistungen

pdf Seite 65–117 - terramare - Archäologische Dienstleistungen

pdf Seite 65–117 - terramare - Archäologische Dienstleistungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Gesetz fällt unter die Zuständigkeit des<br />

Kultusministeriums bzw. der Denkmalschutzbehörden.<br />

‚Protection of Wrecks Act’ 1973<br />

Der ‚Protection of Wrecks Act’ 1973 ist aufgegliedert<br />

in zwei Absätze. Absatz 2 des Gesetzes<br />

betrifft Wracks, die aufgrund ihrer Inhalte als<br />

gefährlich eingestuft worden sind. Tauchen ist<br />

hier streng verboten. Dieser Absatz betrifft derzeit<br />

zwei Wracks, die SS Richard Montgomery<br />

und die SS Castilian, die beide im 2. Weltkrieg<br />

gesunken sind und große Mengen an Explosivstoffen<br />

(u.a. TNT) und Munition beinhalten.<br />

Die Verwaltung der Wracks, die unter Absatz<br />

zwei des „Protection of Wrecks Act“ geschützt<br />

sind, obliegt der Maritime and Coastguard<br />

Agency (entspricht der deutschen Küstenwache).<br />

Absatz 1 betrifft Wracks, die von historischem,<br />

archäologischem oder künstlerischem Interesse<br />

sind. Derzeit fallen hierunter etwa 60 Wracks<br />

(http://www.english-heritage.org.uk/upload/<br />

<strong>pdf</strong>/UK_Designated_Wreck_Sites_v19_03_<br />

07.<strong>pdf</strong>). Jedes Wrack hat eine Ausschlusszone,<br />

und es ist gesetzeswidrig, innerhalb dieser Ausschlusszone<br />

Änderungen vorzunehmen, etwas<br />

zu beschädigen, Objekte oder Wrackteile zu<br />

entfernen und Tauch- oder Bergungsoperationen<br />

durchzuführen. Aktivitäten innerhalb<br />

der Ausschlusszone sind nur erlaubt, wenn im<br />

Vorfeld eine staatliche Genehmigung (Lizenz)<br />

eingeholt wurde. Es gibt vier Lizenzgrade: eine<br />

Besichtigungslizenz, eine Vermessungslizenz,<br />

eine Oberflächenfundbergungslizenz und eine<br />

Ausgrabungslizenz.<br />

Zuständig für die Handhabung des Gesetzes<br />

sind wiederum das Kultusministerium bzw.<br />

die untergeordneten Denkmalschutzbehörden,<br />

nämlich English Heritage in England, Historic<br />

Scotland in Schottland, Cadw: Welsh Historic<br />

Monuments in Wales und der Environment and<br />

Heritage Service in Nordirland.<br />

Der ‚Protection of Wrecks Act’ ist seit seiner<br />

Einführung im Jahr 1973 das Hauptwerkzeug<br />

zum Schutz bedeutender historischer Schiffswracks<br />

(vgl. Firth 1999). Das Gesetz ist durch<br />

das Department for Culture, Media and Sport<br />

(Kultusministerium) mit einem Budget ausgestattet.<br />

Der Hauptanteil dieses Budgets wird für<br />

den ‚contract for archaeological services in support<br />

of the Protection of Wrecks Act’ (in etwa:<br />

Vertrag für archäologische <strong>Dienstleistungen</strong> zur<br />

Historische Schiffswracks in Großbritannien<br />

Unterstützung des ‚Protection of Wrecks Act’)<br />

aufgewendet. Seit 1986 haben die zuständigen<br />

Regierungsstellen einen archäologischen Subunternehmer<br />

ernannt, der die entsprechende Feldarbeit<br />

durchführt und den Regierungsstellen<br />

beratend zur <strong>Seite</strong> steht. Bis 2003 wurde diese<br />

Dienstleistung durch die ‚Archaeological Diving<br />

Unit’ der Universität St. Andrews erbracht.<br />

Seit der Einführung des ‚National Heritage Act’<br />

im Jahr 2002 obliegt English Heritage die Verwaltung<br />

dieses Budgets, und English Heritage<br />

übertrug die Durchführung der zum ‚Protection<br />

of Wrecks Act’ gehörigen Taucharbeiten im Jahr<br />

2004 an Wessex Archaeology (www.wessexarch.<br />

co.uk).<br />

In der Regel orientieren sich die Zielstellungen<br />

am jeweils angestrebten ‚Level of Recording’<br />

(Abb. 1). Bislang bewegen sich die Arbeiten<br />

Abb. 2: Beispiel einer mit<br />

einem Taucher-Tracking<br />

System dokumentierten<br />

Umfeldsuche im Bereich<br />

einer Wrackstelle.<br />

Abb. 3: Beispielfenster der<br />

Wrackfundstellenerfassungs-Datenbank.<br />

67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!