pdf Seite 65–117 - terramare - Archäologische Dienstleistungen
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Das Gesetz fällt unter die Zuständigkeit des<br />
Kultusministeriums bzw. der Denkmalschutzbehörden.<br />
‚Protection of Wrecks Act’ 1973<br />
Der ‚Protection of Wrecks Act’ 1973 ist aufgegliedert<br />
in zwei Absätze. Absatz 2 des Gesetzes<br />
betrifft Wracks, die aufgrund ihrer Inhalte als<br />
gefährlich eingestuft worden sind. Tauchen ist<br />
hier streng verboten. Dieser Absatz betrifft derzeit<br />
zwei Wracks, die SS Richard Montgomery<br />
und die SS Castilian, die beide im 2. Weltkrieg<br />
gesunken sind und große Mengen an Explosivstoffen<br />
(u.a. TNT) und Munition beinhalten.<br />
Die Verwaltung der Wracks, die unter Absatz<br />
zwei des „Protection of Wrecks Act“ geschützt<br />
sind, obliegt der Maritime and Coastguard<br />
Agency (entspricht der deutschen Küstenwache).<br />
Absatz 1 betrifft Wracks, die von historischem,<br />
archäologischem oder künstlerischem Interesse<br />
sind. Derzeit fallen hierunter etwa 60 Wracks<br />
(http://www.english-heritage.org.uk/upload/<br />
<strong>pdf</strong>/UK_Designated_Wreck_Sites_v19_03_<br />
07.<strong>pdf</strong>). Jedes Wrack hat eine Ausschlusszone,<br />
und es ist gesetzeswidrig, innerhalb dieser Ausschlusszone<br />
Änderungen vorzunehmen, etwas<br />
zu beschädigen, Objekte oder Wrackteile zu<br />
entfernen und Tauch- oder Bergungsoperationen<br />
durchzuführen. Aktivitäten innerhalb<br />
der Ausschlusszone sind nur erlaubt, wenn im<br />
Vorfeld eine staatliche Genehmigung (Lizenz)<br />
eingeholt wurde. Es gibt vier Lizenzgrade: eine<br />
Besichtigungslizenz, eine Vermessungslizenz,<br />
eine Oberflächenfundbergungslizenz und eine<br />
Ausgrabungslizenz.<br />
Zuständig für die Handhabung des Gesetzes<br />
sind wiederum das Kultusministerium bzw.<br />
die untergeordneten Denkmalschutzbehörden,<br />
nämlich English Heritage in England, Historic<br />
Scotland in Schottland, Cadw: Welsh Historic<br />
Monuments in Wales und der Environment and<br />
Heritage Service in Nordirland.<br />
Der ‚Protection of Wrecks Act’ ist seit seiner<br />
Einführung im Jahr 1973 das Hauptwerkzeug<br />
zum Schutz bedeutender historischer Schiffswracks<br />
(vgl. Firth 1999). Das Gesetz ist durch<br />
das Department for Culture, Media and Sport<br />
(Kultusministerium) mit einem Budget ausgestattet.<br />
Der Hauptanteil dieses Budgets wird für<br />
den ‚contract for archaeological services in support<br />
of the Protection of Wrecks Act’ (in etwa:<br />
Vertrag für archäologische <strong>Dienstleistungen</strong> zur<br />
Historische Schiffswracks in Großbritannien<br />
Unterstützung des ‚Protection of Wrecks Act’)<br />
aufgewendet. Seit 1986 haben die zuständigen<br />
Regierungsstellen einen archäologischen Subunternehmer<br />
ernannt, der die entsprechende Feldarbeit<br />
durchführt und den Regierungsstellen<br />
beratend zur <strong>Seite</strong> steht. Bis 2003 wurde diese<br />
Dienstleistung durch die ‚Archaeological Diving<br />
Unit’ der Universität St. Andrews erbracht.<br />
Seit der Einführung des ‚National Heritage Act’<br />
im Jahr 2002 obliegt English Heritage die Verwaltung<br />
dieses Budgets, und English Heritage<br />
übertrug die Durchführung der zum ‚Protection<br />
of Wrecks Act’ gehörigen Taucharbeiten im Jahr<br />
2004 an Wessex Archaeology (www.wessexarch.<br />
co.uk).<br />
In der Regel orientieren sich die Zielstellungen<br />
am jeweils angestrebten ‚Level of Recording’<br />
(Abb. 1). Bislang bewegen sich die Arbeiten<br />
Abb. 2: Beispiel einer mit<br />
einem Taucher-Tracking<br />
System dokumentierten<br />
Umfeldsuche im Bereich<br />
einer Wrackstelle.<br />
Abb. 3: Beispielfenster der<br />
Wrackfundstellenerfassungs-Datenbank.<br />
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