Warum online sein immer wichtiger wird - atr.de
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Werkstattpraxis Management<br />
Die GVO in <strong>de</strong>r Anwendung<br />
Freie Wahl für<br />
freie Autofahrer<br />
Viele Werkstätten haben einen festen und langjährigen Kun<strong>de</strong>nstamm,<br />
und auch viele Autofahrer haben eine Stammwerkstatt.<br />
Was passiert nun, wenn sich <strong>de</strong>r Autofahrer einen neuen<br />
fahrbaren Untersatz kauft? blinklicht fragte bei Marcus Sacré<br />
nach, Partner von Osborne und Clarke und bekannt für <strong>sein</strong>e<br />
Beratungs- und Prozesstätigkeit für <strong>de</strong>n Teilehan<strong>de</strong>l, <strong>de</strong>n Fachverband<br />
(GVA) und die Teileindustrie.<br />
Will ein Verbraucher <strong>sein</strong> Neufahrzeug innerhalb<br />
<strong>de</strong>r zweijährigen gesetzlichen<br />
Sachmangelhaftungsfrist o<strong>de</strong>r innerhalb<br />
<strong>de</strong>r vom Hersteller gegebenen Neufahrzeuggarantie<br />
reparieren o<strong>de</strong>r warten lassen,<br />
so hat er die freie Wahl, ob er hierzu<br />
entwe<strong>de</strong>r die Vertragswerkstatt <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Herstellers o<strong>de</strong>r eine freie<br />
Kfz-Werkstatt aufsucht. Dies hat die Europäische<br />
Kommission im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Kfz GVO 1400/2002 für <strong>de</strong>n<br />
Kraftfahrzeugsektor festgelegt (Frage 37<br />
<strong>de</strong>s sogenannten Leitfa<strong>de</strong>ns zur GVO).<br />
Dementsprechend stellt eine Verknüpfung<br />
<strong>de</strong>r Sachmangelhaftung <strong>de</strong>s Verkäufers<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r freiwilligen Herstellergarantie<br />
an <strong>de</strong>n Besuch von Vertragswerkstätten<br />
einen Verstoß gegen europäisches<br />
Kartellrecht (Art. 81 EG) dar. Dies<br />
gilt für alle innerhalb <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union verkauften Neufahrzeuge, also inklusive<br />
sogenannter EU-Reimporte.<br />
Leasing <strong>wird</strong> an<strong>de</strong>rs behan<strong>de</strong>lt<br />
Dagegen sind in Bezug auf Leasing-<br />
Fahrzeuge entsprechen<strong>de</strong> Klauseln wirksam,<br />
da es hier nicht um <strong>de</strong>n Kauf eines<br />
Fahrzeugs geht und <strong>de</strong>r Leasinggeber<br />
über die Behandlung <strong>sein</strong>es Fahrzeugs<br />
bestimmen kann.<br />
Bei <strong>de</strong>r Wartung und Reparatur müssen<br />
die freien Werkstätten allerdings die aktuellen<br />
Wartungspläne und die mo<strong>de</strong>llspezifischen<br />
Inspektionspläne <strong>de</strong>r Hersteller<br />
verwen<strong>de</strong>n.<br />
An<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong> Garantie- o<strong>de</strong>r Gewährleistungsbedingungen<br />
sind <strong>de</strong>mentsprechend<br />
im Neufahrzeugbereich unzulässig<br />
und auch in <strong>de</strong>r aktuellen Praxis so gut<br />
wie unbekannt. Häufig <strong>de</strong>nkt <strong>de</strong>r Verbraucher<br />
jedoch, die Herstellergarantie<br />
stehe unter einer solchen Bedingung,<br />
was aber durch einen Blick in die Garantiebedingungen<br />
regelmäßig wi<strong>de</strong>rlegt<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Garantie ist freiwillig<br />
Jüngst sorgte jedoch eine Entscheidung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtshofes in Bezug auf<br />
die Zulässigkeit einer Garantiebedingung<br />
<strong>de</strong>r Daimler-AG für Aufruhr (BGH, Urteil<br />
vom 12.12.2007, VIII ZR 187/06). Es han<strong>de</strong>lte<br />
sich dabei um eine Durchrostungsgarantie,<br />
nach welcher ein Rostscha<strong>de</strong>n<br />
bis zu 30 Jahre nach <strong>de</strong>m Erwerb kostenfrei<br />
repariert wer<strong>de</strong>n sollte, wenn <strong>de</strong>r<br />
Käufer das Fahrzeug ab <strong>de</strong>m 5. Jahr<br />
nach Erstauslieferung in regelmäßigen<br />
Abstän<strong>de</strong>n in Merce<strong>de</strong>s-Benz-Werkstätten<br />
warten ließ.<br />
Dem Kläger, <strong>de</strong>r einen Gebrauchtwagen<br />
<strong>de</strong>r Daimler-AG erworben hatte, wur<strong>de</strong><br />
die kostenlose Reparatur eines Rostscha<strong>de</strong>ns<br />
mit Hinweis darauf verwehrt,<br />
dass er die Wartungsarbeiten von einem<br />
an<strong>de</strong>ren Kfz-Meisterbetrieb hatte durchführen<br />
lassen. Das Gericht prüfte daher,<br />
ob diese Garantiebedingung <strong>de</strong>n Verbraucher<br />
unangemessen benachteiligt<br />
und verneinte dies. Der Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Garantie sei für bei<strong>de</strong> Seiten freiwillig.<br />
Die Verweisung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n auf die Vertragswerkstätten<br />
sei als Gegenleistung<br />
für die in diesem Fall beson<strong>de</strong>rs langjährige<br />
Gewährung <strong>de</strong>r Garantie anzu-<br />
sehen.<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch?<br />
Auf <strong>de</strong>n ersten Blick scheint sich <strong>de</strong>r<br />
BGH durch die Entscheidung in Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
zu <strong>de</strong>r Rechtsauffassung <strong>de</strong>r<br />
Kommission zu begeben. Allerdings <strong>wird</strong><br />
bei näherem Hinsehen <strong>de</strong>utlich, dass<br />
sich schon <strong>de</strong>r Sachverhalt in wesentlichen<br />
Punkten von <strong>de</strong>r Situation bei<br />
Neufahrzeuggarantien unterschei<strong>de</strong>t. Die<br />
Durchrostungsgarantie sah praktisch keine<br />
zeitliche Begrenzung vor, während die<br />
von <strong>de</strong>n Automobilherstellern abgegebene<br />
Neuwagen-Garantie auf wenige<br />
Jahre begrenzt ist.<br />
Freie Wahl ohne Rechtsverlust<br />
Hinzu kommt, dass sich <strong>de</strong>r BGH ausdrücklich<br />
nicht mit <strong>de</strong>r KfZ-GVO und<br />
<strong>de</strong>m Kartellrecht au<strong>sein</strong>an<strong>de</strong>rsetzte, weil<br />
<strong>de</strong>r klagen<strong>de</strong> Autofahrer dazu nichts vorgetragen<br />
hatte. Die Entscheidung hat<br />
<strong>de</strong>mentsprechend keine Auswirkungen<br />
auf Garantiebedingungen bei Neufahr-<br />
zeugen.<br />
Der Autobesitzer hat weiterhin ohne<br />
Rechtsverlust die freie Wahl zwischen<br />
<strong>de</strong>r Vertragswerkstatt <strong>de</strong>s Herstellers<br />
und <strong>de</strong>r zumeist preiswerteren Wartung<br />
o<strong>de</strong>r Reparatur in einer freien Werkstatt.<br />
54 blinklicht 2/2008