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Warum online sein immer wichtiger wird - atr.de

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Werkstattpraxis Management<br />

Die GVO in <strong>de</strong>r Anwendung<br />

Freie Wahl für<br />

freie Autofahrer<br />

Viele Werkstätten haben einen festen und langjährigen Kun<strong>de</strong>nstamm,<br />

und auch viele Autofahrer haben eine Stammwerkstatt.<br />

Was passiert nun, wenn sich <strong>de</strong>r Autofahrer einen neuen<br />

fahrbaren Untersatz kauft? blinklicht fragte bei Marcus Sacré<br />

nach, Partner von Osborne und Clarke und bekannt für <strong>sein</strong>e<br />

Beratungs- und Prozesstätigkeit für <strong>de</strong>n Teilehan<strong>de</strong>l, <strong>de</strong>n Fachverband<br />

(GVA) und die Teileindustrie.<br />

Will ein Verbraucher <strong>sein</strong> Neufahrzeug innerhalb<br />

<strong>de</strong>r zweijährigen gesetzlichen<br />

Sachmangelhaftungsfrist o<strong>de</strong>r innerhalb<br />

<strong>de</strong>r vom Hersteller gegebenen Neufahrzeuggarantie<br />

reparieren o<strong>de</strong>r warten lassen,<br />

so hat er die freie Wahl, ob er hierzu<br />

entwe<strong>de</strong>r die Vertragswerkstatt <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Herstellers o<strong>de</strong>r eine freie<br />

Kfz-Werkstatt aufsucht. Dies hat die Europäische<br />

Kommission im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Kfz GVO 1400/2002 für <strong>de</strong>n<br />

Kraftfahrzeugsektor festgelegt (Frage 37<br />

<strong>de</strong>s sogenannten Leitfa<strong>de</strong>ns zur GVO).<br />

Dementsprechend stellt eine Verknüpfung<br />

<strong>de</strong>r Sachmangelhaftung <strong>de</strong>s Verkäufers<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r freiwilligen Herstellergarantie<br />

an <strong>de</strong>n Besuch von Vertragswerkstätten<br />

einen Verstoß gegen europäisches<br />

Kartellrecht (Art. 81 EG) dar. Dies<br />

gilt für alle innerhalb <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union verkauften Neufahrzeuge, also inklusive<br />

sogenannter EU-Reimporte.<br />

Leasing <strong>wird</strong> an<strong>de</strong>rs behan<strong>de</strong>lt<br />

Dagegen sind in Bezug auf Leasing-<br />

Fahrzeuge entsprechen<strong>de</strong> Klauseln wirksam,<br />

da es hier nicht um <strong>de</strong>n Kauf eines<br />

Fahrzeugs geht und <strong>de</strong>r Leasinggeber<br />

über die Behandlung <strong>sein</strong>es Fahrzeugs<br />

bestimmen kann.<br />

Bei <strong>de</strong>r Wartung und Reparatur müssen<br />

die freien Werkstätten allerdings die aktuellen<br />

Wartungspläne und die mo<strong>de</strong>llspezifischen<br />

Inspektionspläne <strong>de</strong>r Hersteller<br />

verwen<strong>de</strong>n.<br />

An<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong> Garantie- o<strong>de</strong>r Gewährleistungsbedingungen<br />

sind <strong>de</strong>mentsprechend<br />

im Neufahrzeugbereich unzulässig<br />

und auch in <strong>de</strong>r aktuellen Praxis so gut<br />

wie unbekannt. Häufig <strong>de</strong>nkt <strong>de</strong>r Verbraucher<br />

jedoch, die Herstellergarantie<br />

stehe unter einer solchen Bedingung,<br />

was aber durch einen Blick in die Garantiebedingungen<br />

regelmäßig wi<strong>de</strong>rlegt<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Garantie ist freiwillig<br />

Jüngst sorgte jedoch eine Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtshofes in Bezug auf<br />

die Zulässigkeit einer Garantiebedingung<br />

<strong>de</strong>r Daimler-AG für Aufruhr (BGH, Urteil<br />

vom 12.12.2007, VIII ZR 187/06). Es han<strong>de</strong>lte<br />

sich dabei um eine Durchrostungsgarantie,<br />

nach welcher ein Rostscha<strong>de</strong>n<br />

bis zu 30 Jahre nach <strong>de</strong>m Erwerb kostenfrei<br />

repariert wer<strong>de</strong>n sollte, wenn <strong>de</strong>r<br />

Käufer das Fahrzeug ab <strong>de</strong>m 5. Jahr<br />

nach Erstauslieferung in regelmäßigen<br />

Abstän<strong>de</strong>n in Merce<strong>de</strong>s-Benz-Werkstätten<br />

warten ließ.<br />

Dem Kläger, <strong>de</strong>r einen Gebrauchtwagen<br />

<strong>de</strong>r Daimler-AG erworben hatte, wur<strong>de</strong><br />

die kostenlose Reparatur eines Rostscha<strong>de</strong>ns<br />

mit Hinweis darauf verwehrt,<br />

dass er die Wartungsarbeiten von einem<br />

an<strong>de</strong>ren Kfz-Meisterbetrieb hatte durchführen<br />

lassen. Das Gericht prüfte daher,<br />

ob diese Garantiebedingung <strong>de</strong>n Verbraucher<br />

unangemessen benachteiligt<br />

und verneinte dies. Der Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Garantie sei für bei<strong>de</strong> Seiten freiwillig.<br />

Die Verweisung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n auf die Vertragswerkstätten<br />

sei als Gegenleistung<br />

für die in diesem Fall beson<strong>de</strong>rs langjährige<br />

Gewährung <strong>de</strong>r Garantie anzu-<br />

sehen.<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch?<br />

Auf <strong>de</strong>n ersten Blick scheint sich <strong>de</strong>r<br />

BGH durch die Entscheidung in Wi<strong>de</strong>rspruch<br />

zu <strong>de</strong>r Rechtsauffassung <strong>de</strong>r<br />

Kommission zu begeben. Allerdings <strong>wird</strong><br />

bei näherem Hinsehen <strong>de</strong>utlich, dass<br />

sich schon <strong>de</strong>r Sachverhalt in wesentlichen<br />

Punkten von <strong>de</strong>r Situation bei<br />

Neufahrzeuggarantien unterschei<strong>de</strong>t. Die<br />

Durchrostungsgarantie sah praktisch keine<br />

zeitliche Begrenzung vor, während die<br />

von <strong>de</strong>n Automobilherstellern abgegebene<br />

Neuwagen-Garantie auf wenige<br />

Jahre begrenzt ist.<br />

Freie Wahl ohne Rechtsverlust<br />

Hinzu kommt, dass sich <strong>de</strong>r BGH ausdrücklich<br />

nicht mit <strong>de</strong>r KfZ-GVO und<br />

<strong>de</strong>m Kartellrecht au<strong>sein</strong>an<strong>de</strong>rsetzte, weil<br />

<strong>de</strong>r klagen<strong>de</strong> Autofahrer dazu nichts vorgetragen<br />

hatte. Die Entscheidung hat<br />

<strong>de</strong>mentsprechend keine Auswirkungen<br />

auf Garantiebedingungen bei Neufahr-<br />

zeugen.<br />

Der Autobesitzer hat weiterhin ohne<br />

Rechtsverlust die freie Wahl zwischen<br />

<strong>de</strong>r Vertragswerkstatt <strong>de</strong>s Herstellers<br />

und <strong>de</strong>r zumeist preiswerteren Wartung<br />

o<strong>de</strong>r Reparatur in einer freien Werkstatt.<br />

54 blinklicht 2/2008

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