Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
Die nächstgelegene Linienbushaltestelle ‚Glashütte’ liegt an der Recklinghäuser Straße und ist auch von den im<br />
westlichen Plangebiet gelegenen Bereichen in ca. zehn Gehminuten erreichbar. Über die Haltestelle ‚Glashütte‘ wird<br />
das Plangebiet regelmäßig über Stadt- und Regionalbusse an die <strong>Haltern</strong>er Innenstadt, den <strong>Haltern</strong>er Bahnhof, weitere<br />
Ortsteile von <strong>Haltern</strong> sowie an die Gemeinden Dülmen, Datteln und Marl angebunden. Zusätzlich bestehen<br />
Verbindungen mit Nachtexpressbussen, die auch direkt vor der im Gebiet gelegenen Diskothek halten und für die an-<br />
und abfahrenden Jugendlichen ein vor allem sicheres und auch bequemes Verkehrsmittel darstellen. Der Bahnhof<br />
<strong>Haltern</strong> liegt in fußläufiger Entfernung unmittelbar nördlich des Plangebiets und ist über die Tunnelverbindung in der<br />
Verlängerung der Recklinghäuser Straße in nördlicher Richtung für Fußgänger und Radfahrer auf nahezu direktem Weg<br />
zu erreichen. Dort befinden sich heute Park & Ride- sowie Bike & Ride-Anlagen. Über die Regionalzugverbindungen<br />
können auf direktem Weg das Ruhrgebiet und das westliche Münsterland erreicht werden.<br />
5.4 K<strong>am</strong>pfmittel und sonstige Bodenbelastungen<br />
Innerhalb des Plangebiets befinden sich verschiedene Bereiche, in denen möglicherweise Reste von K<strong>am</strong>pfstoffen<br />
aufgrund von Bombardierungen im 2. Weltkrieg liegen können, weshalb laut Aussage des<br />
K<strong>am</strong>pfmittelbeseitigungsdienstes Funde von Munitionsresten nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund der<br />
minderen Qualität der Luftbildaufnahmen können diese Bereiche jedoch nicht punktuell lokalisiert werden. Sollte bei<br />
Durchführung der Erschließungs- und Bauarbeiten der Erdaushub außergewöhnliche Verfärbungen aufweisen, oder<br />
werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der zuständige<br />
K<strong>am</strong>pfmittelbeseitigungsdienst ist zu verständigen. Ein entsprechender Hinweis wurde deshalb in die Planzeichnung<br />
aufgenommen.<br />
Bergbau<br />
Ausgehend vom Bergwerk Auguste Victoria / Blumenthal ist der südliche Teil des Plangebiets heute und vermutlich<br />
auch in Zukunft von Bergsenkungen betroffen. Daher ist langfristig im südlichen Plangebiet von einer Verringerung des<br />
Grundwasserflurabstands auszugehen.<br />
Sonstige Bodenbelastungen<br />
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 56 <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ befinden sich<br />
verschiedene registrierte Altlastenverdachtsflächen oder Altstandorte, die im Umweltbericht jeweils aufgeführt werden.<br />
Bei der einzigen im Plangebiet erfassten Altablagerung, handelt es sich um die ehemalige städtische Deponie<br />
Lorenk<strong>am</strong>p. Diese befindet sich zwischen den Straßen ‚Zu den Lippewiesen’ und ‚Lorenk<strong>am</strong>p’. Bei der ehemaligen<br />
Deponie handelt es sich um eine Hausmüll- und Bauschuttdeponie mit einer Mächtigkeit der Auffüllungen von ca. 3,0 m<br />
bis 6,6 m. Industrie- und Gewerbeabfälle wurde nur in geringen Mengen gefunden. Die Deponie zeigt abbautypische<br />
Belastungen im Grundwasser und der Bodenluft. Deponiegase sind abschließend abgeführt worden.<br />
Untersuchungsberichte und die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zur Ausgasung des Deponiekörpers<br />
können bei der Servicegruppe Stadtentwicklung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> eingesehen werden. Die ehemalige Deponie<br />
Lorenk<strong>am</strong>p sowie einige der Altstandorte wurden saniert, teilsaniert oder gesichert.<br />
Bei den sonstigen Altstandorten handelt es sich vor allem um Flächen, für die aufgrund der Vornutzung das<br />
Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen und -belastungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden<br />
kann. Teilweise sind die Verunreinigungen auch belegt und entsprechende Untersuchungen zur Orientierung und/oder<br />
Gefährdungsabschätzung durchgeführt worden (siehe auch Bericht zur Altlastensituation und Neubewertung der<br />
Grundstücke, Diplom Geologe Dr. Shakir, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Stand Juli 2008).<br />
5.5 Entwässerung<br />
Die Versorgungsnetze für Kommunikation, Energie, Wasser und Telekommunikation sind in den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen sowie im Plangebiet vorhanden und können bei Bedarf zur Versorgung der im Plangebiet<br />
vorgesehenen Nutzungen ausgebaut werden.<br />
Die Beseitigung des im Plangebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über die vorhandene<br />
Mischkanalisation. Abwasser aus Gewerbebetrieben, dessen Beschaffenheit vom häuslichen Abwasser abweicht und<br />
aufgrund der Inhaltsstoffe nach der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> nicht in die Kanalisation<br />
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