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Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See

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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

Die nächstgelegene Linienbushaltestelle ‚Glashütte’ liegt an der Recklinghäuser Straße und ist auch von den im<br />

westlichen Plangebiet gelegenen Bereichen in ca. zehn Gehminuten erreichbar. Über die Haltestelle ‚Glashütte‘ wird<br />

das Plangebiet regelmäßig über Stadt- und Regionalbusse an die <strong>Haltern</strong>er Innenstadt, den <strong>Haltern</strong>er Bahnhof, weitere<br />

Ortsteile von <strong>Haltern</strong> sowie an die Gemeinden Dülmen, Datteln und Marl angebunden. Zusätzlich bestehen<br />

Verbindungen mit Nachtexpressbussen, die auch direkt vor der im Gebiet gelegenen Diskothek halten und für die an-<br />

und abfahrenden Jugendlichen ein vor allem sicheres und auch bequemes Verkehrsmittel darstellen. Der Bahnhof<br />

<strong>Haltern</strong> liegt in fußläufiger Entfernung unmittelbar nördlich des Plangebiets und ist über die Tunnelverbindung in der<br />

Verlängerung der Recklinghäuser Straße in nördlicher Richtung für Fußgänger und Radfahrer auf nahezu direktem Weg<br />

zu erreichen. Dort befinden sich heute Park & Ride- sowie Bike & Ride-Anlagen. Über die Regionalzugverbindungen<br />

können auf direktem Weg das Ruhrgebiet und das westliche Münsterland erreicht werden.<br />

5.4 K<strong>am</strong>pfmittel und sonstige Bodenbelastungen<br />

Innerhalb des Plangebiets befinden sich verschiedene Bereiche, in denen möglicherweise Reste von K<strong>am</strong>pfstoffen<br />

aufgrund von Bombardierungen im 2. Weltkrieg liegen können, weshalb laut Aussage des<br />

K<strong>am</strong>pfmittelbeseitigungsdienstes Funde von Munitionsresten nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund der<br />

minderen Qualität der Luftbildaufnahmen können diese Bereiche jedoch nicht punktuell lokalisiert werden. Sollte bei<br />

Durchführung der Erschließungs- und Bauarbeiten der Erdaushub außergewöhnliche Verfärbungen aufweisen, oder<br />

werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der zuständige<br />

K<strong>am</strong>pfmittelbeseitigungsdienst ist zu verständigen. Ein entsprechender Hinweis wurde deshalb in die Planzeichnung<br />

aufgenommen.<br />

Bergbau<br />

Ausgehend vom Bergwerk Auguste Victoria / Blumenthal ist der südliche Teil des Plangebiets heute und vermutlich<br />

auch in Zukunft von Bergsenkungen betroffen. Daher ist langfristig im südlichen Plangebiet von einer Verringerung des<br />

Grundwasserflurabstands auszugehen.<br />

Sonstige Bodenbelastungen<br />

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 56 <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ befinden sich<br />

verschiedene registrierte Altlastenverdachtsflächen oder Altstandorte, die im Umweltbericht jeweils aufgeführt werden.<br />

Bei der einzigen im Plangebiet erfassten Altablagerung, handelt es sich um die ehemalige städtische Deponie<br />

Lorenk<strong>am</strong>p. Diese befindet sich zwischen den Straßen ‚Zu den Lippewiesen’ und ‚Lorenk<strong>am</strong>p’. Bei der ehemaligen<br />

Deponie handelt es sich um eine Hausmüll- und Bauschuttdeponie mit einer Mächtigkeit der Auffüllungen von ca. 3,0 m<br />

bis 6,6 m. Industrie- und Gewerbeabfälle wurde nur in geringen Mengen gefunden. Die Deponie zeigt abbautypische<br />

Belastungen im Grundwasser und der Bodenluft. Deponiegase sind abschließend abgeführt worden.<br />

Untersuchungsberichte und die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zur Ausgasung des Deponiekörpers<br />

können bei der Servicegruppe Stadtentwicklung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> eingesehen werden. Die ehemalige Deponie<br />

Lorenk<strong>am</strong>p sowie einige der Altstandorte wurden saniert, teilsaniert oder gesichert.<br />

Bei den sonstigen Altstandorten handelt es sich vor allem um Flächen, für die aufgrund der Vornutzung das<br />

Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen und -belastungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden<br />

kann. Teilweise sind die Verunreinigungen auch belegt und entsprechende Untersuchungen zur Orientierung und/oder<br />

Gefährdungsabschätzung durchgeführt worden (siehe auch Bericht zur Altlastensituation und Neubewertung der<br />

Grundstücke, Diplom Geologe Dr. Shakir, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Stand Juli 2008).<br />

5.5 Entwässerung<br />

Die Versorgungsnetze für Kommunikation, Energie, Wasser und Telekommunikation sind in den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen sowie im Plangebiet vorhanden und können bei Bedarf zur Versorgung der im Plangebiet<br />

vorgesehenen Nutzungen ausgebaut werden.<br />

Die Beseitigung des im Plangebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über die vorhandene<br />

Mischkanalisation. Abwasser aus Gewerbebetrieben, dessen Beschaffenheit vom häuslichen Abwasser abweicht und<br />

aufgrund der Inhaltsstoffe nach der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> nicht in die Kanalisation<br />

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