Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Abwasser abweicht und aufgrund der Inhaltsstoffe nach der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> nicht in<br />
die Kanalisation eingeleitet werden darf, ist den wasserwirtschaftlichen Anforderungen entsprechend vorzubehandeln<br />
(Indirekteinleiter). Die ordnungsbehördliche Genehmigung der Abwasserbehandlung ist bei der zuständigen<br />
Wasserbehörde zu beantragen.<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Innerhalb des weitgehend bebauten Plangebiets führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu wesentlichen<br />
Veränderungen des Schutzgutes Wasser. Aufgrund der vermuteten Bodenverunreinigungen sind besondere<br />
Maßnahmen im Hinblick auf die Versickerung von Niederschlagswasser erforderlich. Die Einleitung gewerblicher<br />
Abwässer ist mit dem Lippeverband vorabzustimmen.<br />
14.6 Schutzgut Klima / Luft<br />
Bei den Schutzgütern Luft und Klima sind als Schutzziele die Vermeidung von Luftverunreinigungen, die Erhaltung von<br />
Reinluftgebieten, die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen<br />
zu nennen.<br />
Zu berücksichtigen sind:<br />
� die Durchlüftungsfunktion,<br />
� die Luftreinigungsfunktion,<br />
� die Wärmeregulationsfunktion.<br />
Die mittlere Niederschlagssumme in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> liegt bei 700 - 800 mm im Jahr, das durchschnittliche<br />
Jahresmittel der Lufttemperatur bei ca. 9,5° bis 10°Celsius. Das durchschnittliche Monatsmittel der Lufttemperatur<br />
beträgt 0,5° bis 1,5 Celsius im Januar und 16,5° bis 17,5° Celsius im Juli. Es überwiegen Windrichtungen aus den<br />
Sektoren <strong>Süd</strong>-West bis Nord-West. Das Plangebiet ist aufgrund der Bebauung bereits im Bestand als Siedlungsfläche<br />
charakterisiert und übernimmt keine wesentlichen klimatischen Ausgleichsfunktionen. Das Mikroklima innerhalb des<br />
Plangebiets ist durch die bebauten und befestigten Bereiche geprägt und stellt sich als Siedlungsklima dar.<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Die Festsetzungen des B-Plans führen nicht zu wesentlichen Veränderungen der Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
Klima/Luft. Mikroklimatische Beeinträchtigungen können aufgrund des weiteren Teilverlustes von Boden und Vegetation<br />
auftreten, da die Versiegelung und Teilversiegelung bisher unversiegelter Bereiche mikroklimatische Auswirkungen zur<br />
Folge haben können.<br />
14.7 Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild<br />
Wesentliches Schutzziel des Schutzgutes Landschaft ist das vorhandene Landschaftsbild, das möglichst in seiner<br />
Eigenart, Vielfalt und Schönheit erhalten werden soll. Dies gilt in den Randzonen der Ballungsräume auch für die<br />
Erhaltung ausreichend großer unzerschnittener Landschaftsräume (Siedlungszäsuren). Vor diesem Hintergrund sind<br />
insbesondere Landschaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten. Daraus<br />
abgeleitet ist die landschaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen. Diese Funktion oder der Wert des<br />
Landschaftsbildes ist abhängig von der Ausstattung eines Gebietes mit unterschiedlichen Landschaftselementen, der<br />
Topographie und der Nutzung, aber auch den bestehenden Vorbelastungen durch künstliche Elemente (z. B.<br />
Zerschneidung durch Straßen und Hochspannungsleitungen, landwirtschaftliche Zweckbauten, Industrieansiedlungen<br />
im Außenbereich etc.).<br />
Das Plangebiet ist bereits vollständig überplant und für das Landschaftsbild ohne großen Wert. Wertvoll für das<br />
Landschaftsbild ist vor allem der ‚Stadtrand’ entlang der ‚grünen’ Hangkante zur Lippeaue, der jedoch vor allem durch<br />
die Rückseite der hier angesiedelten gewerblichen Zweckbauten und die teilweise Begrünung der Hangkante geprägt<br />
wird. Die vorhandene Begrünung der Hangkante wird teilweise durch die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans gesichert, zum Teil liegen die Grünflächen auch außerhalb des Geltungsbereichs des<br />
Bebauungsplans. Insofern sind in diesem Bereich keine wesentlichen Änderungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.<br />
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