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Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See

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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />

Abwasser abweicht und aufgrund der Inhaltsstoffe nach der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> nicht in<br />

die Kanalisation eingeleitet werden darf, ist den wasserwirtschaftlichen Anforderungen entsprechend vorzubehandeln<br />

(Indirekteinleiter). Die ordnungsbehördliche Genehmigung der Abwasserbehandlung ist bei der zuständigen<br />

Wasserbehörde zu beantragen.<br />

Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />

Innerhalb des weitgehend bebauten Plangebiets führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu wesentlichen<br />

Veränderungen des Schutzgutes Wasser. Aufgrund der vermuteten Bodenverunreinigungen sind besondere<br />

Maßnahmen im Hinblick auf die Versickerung von Niederschlagswasser erforderlich. Die Einleitung gewerblicher<br />

Abwässer ist mit dem Lippeverband vorabzustimmen.<br />

14.6 Schutzgut Klima / Luft<br />

Bei den Schutzgütern Luft und Klima sind als Schutzziele die Vermeidung von Luftverunreinigungen, die Erhaltung von<br />

Reinluftgebieten, die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen<br />

zu nennen.<br />

Zu berücksichtigen sind:<br />

� die Durchlüftungsfunktion,<br />

� die Luftreinigungsfunktion,<br />

� die Wärmeregulationsfunktion.<br />

Die mittlere Niederschlagssumme in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> liegt bei 700 - 800 mm im Jahr, das durchschnittliche<br />

Jahresmittel der Lufttemperatur bei ca. 9,5° bis 10°Celsius. Das durchschnittliche Monatsmittel der Lufttemperatur<br />

beträgt 0,5° bis 1,5 Celsius im Januar und 16,5° bis 17,5° Celsius im Juli. Es überwiegen Windrichtungen aus den<br />

Sektoren <strong>Süd</strong>-West bis Nord-West. Das Plangebiet ist aufgrund der Bebauung bereits im Bestand als Siedlungsfläche<br />

charakterisiert und übernimmt keine wesentlichen klimatischen Ausgleichsfunktionen. Das Mikroklima innerhalb des<br />

Plangebiets ist durch die bebauten und befestigten Bereiche geprägt und stellt sich als Siedlungsklima dar.<br />

Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />

Die Festsetzungen des B-Plans führen nicht zu wesentlichen Veränderungen der Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

Klima/Luft. Mikroklimatische Beeinträchtigungen können aufgrund des weiteren Teilverlustes von Boden und Vegetation<br />

auftreten, da die Versiegelung und Teilversiegelung bisher unversiegelter Bereiche mikroklimatische Auswirkungen zur<br />

Folge haben können.<br />

14.7 Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild<br />

Wesentliches Schutzziel des Schutzgutes Landschaft ist das vorhandene Landschaftsbild, das möglichst in seiner<br />

Eigenart, Vielfalt und Schönheit erhalten werden soll. Dies gilt in den Randzonen der Ballungsräume auch für die<br />

Erhaltung ausreichend großer unzerschnittener Landschaftsräume (Siedlungszäsuren). Vor diesem Hintergrund sind<br />

insbesondere Landschaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten. Daraus<br />

abgeleitet ist die landschaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen. Diese Funktion oder der Wert des<br />

Landschaftsbildes ist abhängig von der Ausstattung eines Gebietes mit unterschiedlichen Landschaftselementen, der<br />

Topographie und der Nutzung, aber auch den bestehenden Vorbelastungen durch künstliche Elemente (z. B.<br />

Zerschneidung durch Straßen und Hochspannungsleitungen, landwirtschaftliche Zweckbauten, Industrieansiedlungen<br />

im Außenbereich etc.).<br />

Das Plangebiet ist bereits vollständig überplant und für das Landschaftsbild ohne großen Wert. Wertvoll für das<br />

Landschaftsbild ist vor allem der ‚Stadtrand’ entlang der ‚grünen’ Hangkante zur Lippeaue, der jedoch vor allem durch<br />

die Rückseite der hier angesiedelten gewerblichen Zweckbauten und die teilweise Begrünung der Hangkante geprägt<br />

wird. Die vorhandene Begrünung der Hangkante wird teilweise durch die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans gesichert, zum Teil liegen die Grünflächen auch außerhalb des Geltungsbereichs des<br />

Bebauungsplans. Insofern sind in diesem Bereich keine wesentlichen Änderungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.<br />

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