Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Blendwirkungen sind Wechsel- und Lauflichter, elektronische Laufbänder, Videowände etc. neben den genannten<br />
gestalterischen Gründen auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zulässig.<br />
Freistehende Werbeanlagen (z. B. Firmenschilder <strong>am</strong> Gebietseingang) sind als S<strong>am</strong>melwerbeanlage mit einer<br />
maximalen Größe von 10 qm auszuführen. Eine einheitliche Gestaltung der S<strong>am</strong>melwerbeanlage wird ebenfalls<br />
zwingend vorausgesetzt.<br />
Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen<br />
Ansprechend begrünte Vorgartenbereiche zwischen den öffentlichen Straßen und den baulichen Anlagen sind ein<br />
wesentliches gestalterisches Element im Stadtbild. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzungen sind aus<br />
stadtgestalterischen Gründen die nicht überbauten Grundstücksflächen im Bereich der Vorgärten gärtnerisch zu<br />
gestalten, zu pflegen und zu erhalten. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die erforderlichen<br />
Grundstückszufahrten und Zuwegungen. Als gärtnerische Gestaltung gelten im Übrigen auch die Anlage von leicht zu<br />
pflegenden Rasenflächen sowie die Pflanzung von Hecken als Einfriedung.<br />
Müllcontainerabstellplätze und sonstige Lagerschuppen<br />
Schuppen, eingehauste Müllcontainerabstellplätze und dauerhaft abgestellte Müllcontainer sind aus den genannten<br />
stadtgestalterischen Gründen innerhalb des Vorgartenbereichs unzulässig und sind in den straßenabgewandten<br />
Bereichen der Grundstücke aufzustellen. Schuppen und eingehauste Müllcontainerabstellplätze sind dauerhaft mit<br />
Kletter- und Rankgewächsen (vgl. auch Pflanzliste 3) einzugrünen.<br />
Einfriedungen<br />
Das städtebauliche Bild eines Straßenzuges wird von den Vorgartenbereichen und den privaten<br />
Grundstückseinfriedungen geprägt. Aus gestalterischen Gründen sind deshalb Mauern (z. B. Naturstein, Ziegel- oder<br />
Betonsteinmauern) nur bis zu einer Höhe von 1,2 m über der Oberkante des zugeordneten Gehwegs oder des<br />
Geländes zulässig. Werden entlang der öffentlichen Verkehrsflächen Maschen- oder Stabgitterzäune errichtet, sind<br />
diese mit kletternden oder schlingenden Pflanzen zu begrünen.<br />
7. Verkehrskonzeption und verkehrliche Auswirkungen<br />
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets orientiert sich an den vorhandenen Straßen, die in den Grundzügen<br />
erhalten werden. In einigen Teilbereichen sollen jedoch eine Ergänzung und ggf. auch eine Umgestaltung erfolgen. Dies<br />
betrifft vor allem eine mögliche Verlängerung der bestehende Straßenverbindung von der Straße ‚Am Holzplatz’ bis zur<br />
Straße ‚Zum Ikenk<strong>am</strong>p’. Durch diese Straßenverbindung soll die Erschließung der Grundstücke verbessert und die<br />
Zugänglichkeit der geplanten P&R-Anlage ‚Zum Ikenk<strong>am</strong>p’ optimiert werden.<br />
Weitere in der Diskussion befindliche Punkte und mittelfristig optimierbare Punkte sind<br />
� das etwa 50 Meter lange nördliche Teilstück der L 551 im Plangebiet ist als ‚freie Strecke’ klassifiziert, weshalb<br />
eine aus verkehrlicher Sicht zweckmäßige Anbindung von privaten Grundstücken an diesen Abschnitt der<br />
L 551 bisher nicht möglich ist,<br />
� der Einmündungsbereich der Straße ‚Lorenk<strong>am</strong>p’ in die Recklinghäuser Straße ist vor allem aus<br />
fahrdyn<strong>am</strong>ischer Sicht für den Schwerlastverkehr problematisch. Derzeit wird geprüft, ob mittel- bis langfristig<br />
ein Umbau dieses Knotenpunktes und eine Optimierung der Zufahrtssituation in die Recklinghäuser Straße<br />
erfolgen können,<br />
� aufgrund der erklärten städtischen Zielsetzungen (z. B. Förderung von Freizeit und Tourismus im Stadtgebiet<br />
und Förderung des Radverkehrs) soll entlang der Recklinghäuser Straße eine attraktivere Radwegeverbindung<br />
geschaffen werden. Die erforderlichen Ausführungsplanungen für die Änderung der öffentlichen<br />
Verkehrsflächen sollten parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen.<br />
Aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung bieten sich innerhalb des Plangebiets trotz der Mindernutzungen und<br />
Brachflächen nur eingeschränkte Möglichkeiten für umfangreiche Neuansiedlungen. Ein starker Anstieg der durch das<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong> verursachten Verkehrsbewegungen ist deshalb nicht zu erwarten. Nach der Realisierung<br />
der geplante Park & Ride-Parkplatzanlage ist jedoch mit einer entsprechenden Zunahme des Kraftfahrzeug- und des<br />
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