Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Gemäß der Einzelhandelskonzeption soll das Plangebiet vorrangig zur gewerblichen Entwicklung weiter gestaltet<br />
werden. Im Kontext von Einzelhandelsnutzungen bestehen nur Spielräume für Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimenten. Diese Vorgaben sind nach dem erfolgten Ratsbeschluss im Rahmen der Bauleitplanung umzusetzen.<br />
Gestalterische und stadtökologische Defizite<br />
Unter anderem durch die mindergenutzten Flächen und brachgefallenen Grundstücke weisen viele Privatgrundstücke<br />
innerhalb des Plangebiets gestalterische Mängel auf. Auch die Mischung unterschiedlicher Nutzungen (z. B. Gewerbe<br />
und Wohnen) hat vor allem entlang der alten Recklinghäuser Straße dazu geführt, dass sich ein städtebaulich<br />
prägnanter Gebietscharakter nicht ausbilden konnte. Zudem bieten sich teilweise auch im öffentlichen Raum<br />
Spielräume für gestalterische Aufwertungsmaßnahmen. Dies betrifft vor allem eine Begrünung der öffentlichen<br />
Straßenräume. Ein weiterer Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans beruht auf der Möglichkeit, über die<br />
Instrumente der Bauleitplanung mittelfristig gestalterische Verbesserungen erreichen zu können.<br />
Die geschilderten Defizite waren teilweise schon in früheren Jahren absehbar, weshalb bereits <strong>am</strong> 23. November 1995<br />
durch den Rat der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong><br />
<strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>‘ gefasst wurde. Ein erster Vorentwurf wurde im Jahr 1997 im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit vorgestellt und an den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet. Im Jahr 2003 wurde für<br />
den Geltungsbereich des B-Plans eine Veränderungssperre beschlossen und in Folge der Bebauungsplanentwurf<br />
gegenüber dem Vorentwurf aus dem Jahr 1997 grundlegend überarbeitet. Die Veränderungssperre wurde im Jahr 2005<br />
um ein weiteres Jahr verlängert, ist inzwischen jedoch ausgelaufen. Im Jahr 2005 wurden die interessierte Öffentlichkeit<br />
und die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie sonstige Behörden (15.08.2005 – 19.09.2005) erneut beteiligt.<br />
Nach der Einarbeitung der Anregungen wurde der Entwurf des Bebauungsplans zwischen dem 08.11.2006 und dem<br />
09.12.2006 (einschließlich) gemäß § 3Abs.2 BauGB erstmalig öffentlich ausgelegt. Aufgrund verschiedener Probleme<br />
(Umgang mit den vorhandenen Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, erforderliche Erarbeitung eines Umweltberichts<br />
aufgrund der BauGB-Novelle, starke konjunkturelle Schwankungen, maßgebliche Änderungen bei den<br />
Bestandsnutzungen, Erarbeitung einer Einzelhandelskonzeption für die Ges<strong>am</strong>tstadt) konnte das<br />
Bebauungsplanverfahren jedoch bis heute nicht abgeschlossen werden.<br />
2. Planungsziele<br />
Ziel des Bebauungsplans Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ ist die im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
vorgesehene Flächenentwicklung planungsrechtlich abzusichern. Die konkreten Zielsetzungen für den Bebauungsplan<br />
Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong>‘ leiten sich aus den vorab geschilderten Konflikten und Defiziten ab. Im Einzelnen<br />
werden folgende Zielsetzungen verfolgt:<br />
� Die Minimierung der vorhandenen Nutzungskonflikte zwischen den unterschiedlichen gewerblichen<br />
Nutzungen, der Diskothek und den im Plangebiet gelegenen Wohnnutzungen durch die Festsetzung<br />
geeigneter Gebietskategorien und sonstiger Festsetzungen<br />
� die Schaffung und Sicherung von gestalterischer Qualität durch örtliche Bauvorschriften<br />
� die Ergänzung und Sicherung eines begrünten Siedlungsrands zum südlich und östlich gelegenen<br />
Naturschutzgebiet ‚Lippeauen’<br />
� die planungsrechtliche Sicherung von gewerblichen Bauflächen für Gewerbe- und Handwerksbetriebe<br />
� die planungsrechtliche Steuerung von Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO nach den Vorgaben des<br />
Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogr<strong>am</strong>m – LEPro)<br />
� die Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben und den Ausschluss zentren- und<br />
nahversorgungsrelevanter Sortimente zum Schutz der <strong>Haltern</strong>er Innenstadt<br />
� der zweckmäßige Erhalt von gliedernden Grünbereichen<br />
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