Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong>‘. Demzufolge wird aufgrund der Ergebnisse der Einzelhandelskonzeption innerhalb des<br />
Plangebiets der Verkauf von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen, um den zentrale<br />
Versorgungsbereich der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> in seiner jetzigen Funktion erhalten und stärken zu können. Im Kontext<br />
von Einzelhandelsnutzungen bestehen nur Spielräume für Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten der<br />
Haltener Liste, weshalb Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO als<br />
Ausnahme zugelassen werden kann. Zu den nicht zentrenrelevanten Sortimenten zählen alle Sortimente, die nicht als<br />
nahversorgungs- und zentrenrelevant im Sinne der nachfolgenden Auflistung (<strong>Haltern</strong>er Liste) anzusehen sind:<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente:<br />
- Lebensmittel<br />
- Getränke<br />
- Reformwaren<br />
- Tabakwaren<br />
- Drogerieartikel<br />
- Hygieneartikel einschließlich haushaltsüblicher Putz- und Reinigungsmittel<br />
- Schnittblumen und kleine Topfpflanze<br />
- Zeitschriften<br />
- Allgemeiner Grundbedarf an Schreibwaren (u. a. Schulhefte, Zeichenblöcke, Briefpapier, Schreibgeräte, Blei- und<br />
Buntstifte, Malkästen für den Schülerbedarf, nicht spezialisierter Bürobedarf)<br />
- Tierfutter<br />
Zentrenrelevante Sortimente:<br />
- Bücher, Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren<br />
- Bekleidung, Schuhe, Lederwaren<br />
- Unterhaltungs- / Kommunikationselektronik<br />
- Foto / Optik / Computer / Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte)<br />
- Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren und Einrichtungszubehör (ohne Möbel)<br />
- Uhren / Schmuck<br />
- Spielwaren / Sportartikel<br />
- Babybedarf<br />
- Bastelbedarf<br />
- Parfümerieartikel<br />
- Sanitätshausartikel<br />
- L<strong>am</strong>pen / Leuchten<br />
- Musikalien (Noten, Literatur)<br />
- Teppiche (Einzelstücke)<br />
- Fahrräder<br />
- Zoobedarf (Lebendtiere und Zubehör zur Tiernahrung)<br />
Weiterhin ist sonstiger Einzelhandel im Plangebiet in Verbindung mit Handwerksbetrieben und produzierenden<br />
Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig, wenn die Einzelhandelsflächen in unmittelbarem räumlichen und<br />
betrieblichen Zus<strong>am</strong>menhang mit diesem Betrieb stehen und die Summe an Verkaufs- und Ausstellungsflächen unter<br />
der Größe der Geschossfläche des Handwerks- oder des Gewerbebetriebsteils liegt. Die als nicht zentrenrelevant<br />
eingestuften Sortimente sind im beschlossenen Einzelhandelskonzept der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> geregelt. Dieses<br />
Konzept liegt dem Bebauungsplan als Anlage bei.<br />
Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen<br />
In den <strong>Gewerbegebiet</strong>en sowie in den eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>en sind die nach § 8 Abs. 3 BauNVO nur<br />
ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und<br />
Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet<br />
sind, allgemein zulässig, da sich innerhalb der gewerblichen Bauflächen bereits an verschiedenen Standorten<br />
betriebsbezogene Wohnungen befinden und durch Wohnnutzungen die soziale Kontrolle und der Sicherheitsaspekt vor<br />
allem innerhalb der Nachtstunden sowie an den Wochenenden gesteigert werden kann.<br />
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