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Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See

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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />

Landeswassergesetz<br />

Luft Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

und Verordnungen<br />

Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer<br />

ökologischen Funktionen.<br />

Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen und die spars<strong>am</strong>e Verwendung des Wassers sowie die<br />

Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.<br />

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,<br />

der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des<br />

Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />

Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />

Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

Klima Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (und d<strong>am</strong>it auch der klimatischen<br />

Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine<br />

Erholung.<br />

Landschaft Bundesnaturschutzgesetz /<br />

Landschaftsgesetz NW<br />

Tabelle 1: Kurzdarstellung der Ziele der Fachgesetze<br />

Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft<br />

aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen<br />

auch in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und<br />

unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />

Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter wurden näher untersucht und werden im Folgenden beschrieben.<br />

Folgende Fachplanungen finden Berücksichtigung:<br />

Landschaftsplan<br />

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans ‚<strong>Haltern</strong>er <strong>See</strong>ngebiet‘, für den ein<br />

Aufstellungsbeschluss gefasst wurde.<br />

FFH-Gebiete sonstige Schutzgebiete des Naturschutzes<br />

Innerhalb des Plangebiets liegen keine nach dem Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der<br />

Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) geschützten Flächen oder Objekte sowie keine Schutzgebiete gemäß der<br />

Klassifikationen des Bundesnaturschutzgesetzes.<br />

Das Plangebiet grenzt im <strong>Süd</strong>en und im Osten unmittelbar an das vorhandene FFH-Gebiet 'Lippeaue' und an das<br />

Naturschutzgebiet (NSG) ‚Lippeaue’ an, dass im LÖBF-Kataster der schutzwürdigen Biotope unter den Nummern 4208-<br />

910 und 4209-909 und im ‚Natura 2000’ unter der Nr. DE-4209-302 erfasst ist. Die Lippeaue ist mit einer Ges<strong>am</strong>tgröße<br />

von 2.417 ha zwischen Unna und Dorsten die zentrale Achse eines großen und vielfältigen Gebiets, das trotz intensiver<br />

Landwirtschaft und Gewässerregulierung noch zahlreiche Elemente der früheren Auenlandschaft aufweist. Die<br />

Lippeaue weist insges<strong>am</strong>t 11 Lebensräume (Hart- und Weichholz-Auenwälder, feuchte Hochstaudenfluren u. a.) auf,<br />

die von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie sind.<br />

Das Gebiet ist aufgrund der Flächengröße, der Vollständigkeit einer flussauentypischen Avizönose (v. a. Zwergtaucher,<br />

Nachtigall, Eisvogel, Wachtelkönig) und der relativ naturnah erhaltenen Flachland-Flussaue und der landesweit<br />

zweitgrößten Helm-Azurjungfer-Population von herausragender Bedeutung. Für die Meldung des Gebietes sind<br />

ausschlaggebend:<br />

• Flüsse mit Schl<strong>am</strong>mbänken und einjähriger Vegetation (3270)<br />

• Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)<br />

• Feuchte Hochstaudenfluren (6430)<br />

• Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)<br />

• Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)<br />

• Hartholz-Auenwälder (91F0)<br />

• Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)<br />

• Natürliche eutrophe <strong>See</strong>n und Altarme (3150)<br />

• Helm-Azurjungfer<br />

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