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Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See

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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />

Teil A – Städtebaulicher Teil<br />

1. Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 56 liegt südlich des historischen Stadtkerns der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

zwischen dem Bahnhofsbereich der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> und der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen sowie der<br />

Lippeaue. Das Plangebiet umfasst bis auf wenige Teilflächen bereits überwiegend bebaute Grundstücke, die im <strong>Süd</strong>en<br />

sowie im Osten des Plangebiets unmittelbar an das ‚Naturschutzgebiet (NSG) Lippeauen’ angrenzen.<br />

Aus historischer und städtebaulicher Sicht bildet die aus südlicher Richtung auf das Stadtzentrum zulaufende<br />

Recklinghäuser Straße das ‚Rückgrat’ des Gebiets. An der Recklinghäuser Straße wurden auch die ersten<br />

Bestandsgebäude errichtet. Die Flächen westlich und östlich der Recklinghäuser Straße wurden erst im Verlauf des<br />

20. Jahrhunderts erschlossen und bebaut, nachdem sie aufgrund der Auffüllung der ehemaligen Aueflächen der Lippe<br />

als hochwasserfrei eingestuft werden konnten. Traditionell wurden entlang der alten Recklinghäuser Straße auf der<br />

windabgewandten Seite der <strong>Haltern</strong>er Innenstadt gewerblich-industrielle Nutzungen angesiedelt (z. B. Glasfabrik,<br />

Mülldeponie, Röhrenfabrik u. a.), die aus funktionalen, gestalterischen oder hygienischen Gründen nicht in der westlich<br />

gelegenen Innenstadt untergebracht werden konnten oder sollten. Nach der ‚Rekultivierung’ der ehemaligen städtischen<br />

Mülldeponie ‚Lorenk<strong>am</strong>p’ konnten auch die westlich der alten Recklinghäuser Straße gelegenen Flächen als<br />

Gewerbeflächen erschlossen, veräußert und bebaut werden, so dass die Entwicklung des Gebiets scheinbar<br />

abgeschlossen war. Seit einiger Zeit treten innerhalb des Plangebiets jedoch die nachfolgend beschriebenen<br />

Entwicklungshemmnisse und Nutzungskonflikte auf, die eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine generelle<br />

Aufwertung des Plangebiets erfordern.<br />

Nutzungskonflikte<br />

Innerhalb des Plangebiets befinden sich unterschiedliche gewerbliche Nutzungen, Einzelhandelsnutzungen,<br />

Handwerksbetriebe, eine Diskothek sowie verschiedene betriebsbezogene, aber auch profane Wohnnutzungen. Das<br />

Gebiet ist durch diese Gemengelage geprägt, was in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen<br />

Nutzungsarten geführt hat. Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens Nr. 56 sollen u. a. die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen erarbeitet werden, wie die vorhandenen Nutzungskonflikte reduziert und mittel- bis langfristig gelöst<br />

werden können.<br />

Mindernutzung der Gewerbeflächen, Brachflächenproblematik<br />

In den letzten Jahren hat sich innerhalb des Plangebiets aufgrund des generellen ökonomischen Strukturwandels, aber<br />

auch wegen der Struktur und Ausrichtung der im Gebiet gelegenen Gewerbebetriebe die Tendenz zur Mindernutzung<br />

der gewerblichen Bauflächen verstärkt. In manchen Bereichen sind durch Werksschließungen (z. B. frühere<br />

Röhrenfabrik VW Elektrorohre GmbH Rohrwerk <strong>Haltern</strong>) große Flächen komplett brachgefallen und werden nun<br />

teilweise als Lagerflächen zwischengenutzt. Aufgrund der vorgenannten Werksschließungen und gewerblicher<br />

Insolvenzen befinden sich zudem verschiedene Grundstücke in gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren, was eine<br />

bauleitplanerische Steuerung zusätzlich erschwert. Die partielle Mindernutzung der Grundstücke ist auch im Vergleich<br />

zu den anderen <strong>Gewerbegebiet</strong>en in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> (z. B. <strong>Gewerbegebiet</strong> Münsterknapp) augenfällig.<br />

Diesen Tendenzen soll durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong>’<br />

entgegengetreten werden, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dieses Gebiets – das Plangebiet bildet den<br />

südlichen Stadteingang der Stadt <strong>Haltern</strong> – zu gewährleisten. Zudem soll unter Berücksichtigung der sonstigen<br />

Einzelhandelslagen in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> – dies betrifft vor allem die historische Innenstadt – die Zulässigkeit von<br />

Einzelhandelsbestand und -vorhaben innerhalb des Plangebiets differenziert geregelt werden.<br />

Aufstellung einer Einzelhandelskonzeption für die Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Aufgrund der dyn<strong>am</strong>ischen Entwicklung der Einzelhandelsbranche hat die Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> eine<br />

Einzelhandelskonzeption (Verf. CIMA Beratung und Management GmbH, Einzelhandelskonzept für die Stadt <strong>Haltern</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>See</strong>, Köln, Stand August 2008) für das Stadtgebiet erarbeiten lassen. Die im April 2009 redaktionell ergänzte<br />

Einzelhandelskonzeption ist <strong>am</strong> 28.05.2009 durch den Rat der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> beschlossen worden.<br />

Ein zusätzlicher Grund für die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes sind die neuen gesetzlichen Regelungen, die<br />

die Kommunen bei der Steuerung und Weiterentwicklung des örtlichen Einzelhandels unterstützen sollen. Nach dem<br />

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