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Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See

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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />

Unvermeidbare Belastungen<br />

Mikroklimatische Veränderungen in Richtung eines Siedlungsklimas können trotz der im Bebauungsplan getroffenen<br />

Festsetzungen aufgrund des möglichen Teilverlustes von Boden und Vegetation auftreten. Durch die festgesetzte<br />

Dachbegrünung können die negativen Auswirkungen einer Versiegelung auf das Mikroklima zumindest minimiert<br />

werden.<br />

16.6 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)<br />

Das ‚Monitoring’ nach § 4c BauGB dient der Kontrolle der erheblichen, insbesondere unvorhergesehenen,<br />

umweltrelevanten Auswirkungen des Baugebiets und umfasst im vorliegenden Fall die folgende Komponenten:<br />

� Auswertung von Hinweisen der Öffentlichkeit<br />

� Auswertung von Hinweisen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 3 BauGB<br />

� Auswertung wiederkehrender regelmäßiger städtischer Untersuchungen (z. B. Verkehrszählungen, Messung<br />

der Luftqualität u. a.)<br />

� Auswertung sonstiger umweltrelevanter Informationss<strong>am</strong>mlungen<br />

� Beobachtung der vermuteten und der nachgewiesenen Bodenverunreinigungen, Erarbeiten von<br />

Sanierungskonzepten mit den betroffenen Grundstückseigentümern<br />

� Kontinuierliche Beobachtung der aus Immissionsschutzgründen problematischen Gemengelagensituation im<br />

Bereich der Recklinghäuser Straße<br />

� ggf. Hilfestellung durch die Stadtverwaltung der Stadt <strong>Haltern</strong> bei der Umsiedlung von besonders<br />

konfliktreichen gewerblichen Betrieben, Suche von Ersatzgrundstücken<br />

� Kontinuierliche Überprüfung des Diskothekenbetriebs durch die Ordnungsbehörden der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

� Umsetzen der Begrünungsmaßnahmen für den öffentlichen Straßenraum<br />

� Kontinuierliche Überprüfung der Entwicklung des Baugebiets nach weitgehendem Abschluss von<br />

Baumaßnahmen, spätestens jedoch 5 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans<br />

16.7 Allgemein verständliche Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> zwischen der Bahntrasse Wanne-Eickel - Bremen und der<br />

Lippe. Der Geltungsbereich umfasst bis auf wenige Teilflächen bereits bebaute Grundstücke. Innerhalb des Plangebiets<br />

befinden sich gewerbliche Nutzungen, Einzelhandelsnutzungen, eine Diskothek sowie verschiedene Wohnnutzungen.<br />

Das Gebiet ist durch diese Gemengelage vorgeprägt.<br />

Die Abschätzung der Umweltauswirkungen im Vergleich zum jetzigen Zustand der Schutzgüter ergibt, dass durch die<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans zumindest in Teilbereichen eine mittelfristige Verringerung der im Bestand<br />

vorhandenen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch erreicht werden kann. Positive Auswirkungen dürften sich<br />

nach der Umsetzung der geplanten Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen in den öffentlichen Straßenräumen<br />

auch auf das Schutzgut Ortsbild ergeben. Demgegenüber ist mit gleichbleibenden bis leicht negativen Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter Boden und Wasser sowie das Schutzgutes Klima/Luft zu rechnen, wobei die Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Boden vor allem von der Sanierung der vorhandenen (privaten) Belastungsflächen abhängen. Erste positive<br />

Tendenzen aufgrund von erfolgten Bodensanierungsmaßnahmen sind hier schon erkennbar. Die negativen<br />

Auswirkungen beruhen auf der Ausweisung von überbaubaren Flächen für bisher nicht bebaute Bereiche. Diese<br />

Flächen wären allerdings auch heute auf der Grundlage von § 34 BauGB bebaubar, so dass durch die Ausweisungen<br />

des Bebauungsplans keine Verschlechterung gegenüber der heutigen rechtlichen Situation erfolgt.<br />

Zus<strong>am</strong>menfassend wird davon ausgegangen, dass es durch eine höhere Ausnutzung der Grundstücke und durch die<br />

Inanspruchnahme heute noch unbebauter Flächen zu einer Änderung der Bodenstruktur, der Vegetation sowie zu einer<br />

erhöhten Flächenversiegelung im Plangebiet kommen kann. Durch entsprechende textliche und zeichnerische<br />

Festzungen können diese Auswirkungen zumindest minimiert werden.<br />

Ein Teil der Festsetzungen des Bebauungsplans betrifft auch Privatgrundstücke. Die Realisierung der Festsetzungen<br />

wird aus ökologischer und stadtgestalterischer Sicht jedoch für dringend erforderlich gehalten. Da die einzelnen<br />

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