04.01.2013 Aufrufe

Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See

Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See

Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />

110-kV-Leitung Coesfeld - Kusenhorst<br />

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass im Plangebiet die o. g. Hochspannungsfreileitung mit einem insges<strong>am</strong>t<br />

38,0 m breiten Schutzstreifen verläuft. Folgende Hinweise sind bei baulichen oder sonstigen Maßnahmen im Bereich<br />

der 110-kV-Leitung zu beachten:<br />

Einwirkungen oder Maßnahmen, die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht<br />

vorgenommen werden. Die Leitungen und die Maststandorte – vor allem der Mast mit der Nr. 141 – müssen jederzeit<br />

zugänglich bleiben. Insbesondere ist eine Zufahrt auch für schwere Fahrzeuge zu gewährleisten. Die maximale<br />

Endwuchshöhe von Pflanzen darf eine Höhe von 7,0 m nicht überschreiten. Alle geplanten Einzelmaßnahmen im<br />

Bereich der Leitung, insbesondere Geländeniveauveränderungen oder Anpflanzungsmaßnahmen bedürfen der<br />

Zustimmung der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. ERNN-H-LP, K<strong>am</strong>pstraße 49, 44137 Dortmund,<br />

Tel. 0231.438-060, Fax. 0231.438-3060.<br />

DIN-Normen und Abstandserlass<br />

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die im Zus<strong>am</strong>menhang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

genannten DIN-Normblätter sowie der Runderlaß des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom<br />

06.06.2007 (Abstandserlaß 2007) bei der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Fachbereich Bauen und Planen, zur Einsichtnahme<br />

bereitliegen.<br />

Einwirkungen durch den Bahnverkehr<br />

Es wird aufgrund der räumlichen Nähe zur angrenzenden Bahntrasse darauf hingewiesen, dass entlang der Trasse der<br />

Deutschen Bahn AG mit Einwirkungen aus dem Eisenbahnbetrieb gerechnet werden muss. Hierzu gehört Bremsstaub,<br />

Lärm, Erschütterungen und Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder. Ersatzansprüche gegen die Deutsche<br />

Bahn AG, welche aus Schäden aufgrund von Immissionen durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Werbeanlagen entlang der klassifizierten Recklinghäuser Straße<br />

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass entlang der freien Strecke der Landesstraße 551 (Recklinghäuser Straße)<br />

Anlagen der Außenwerbung in einer Entfernung bis zu 20 m nicht errichtet werden dürfen und bis zu einer Entfernung<br />

von 40 m zustimmungs- oder genehmigungsbedürftig sind. Die genannten Abstände werden vom jeweiligen<br />

Fahrbahnrand der Landesstraße 551 aus gemessen.<br />

10. Bodenordnung<br />

Die bebauten und unbebauten Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Eigentum verschiedener öffentlicher und<br />

privater Eigentümer. Die Parzellen werden durch den Bebauungsplan Nr. 56 in ihrem Zuschnitt und in ihrer Lage<br />

überwiegend nicht verändert und bleiben insofern erhalten. In Einzelfällen kann es jedoch erforderlich werden, bei einer<br />

möglichen Neubebauung die vorhandenen Parzellengrenzen zu ordnen und die heutige Grundstücksstruktur neu<br />

aufzuteilen. In den letzten Jahren wurden ebenfalls verschiedene Grundstücksteilungen innerhalb des Plangebiets<br />

vorgenommen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind öffentlich-rechtlichen bodenordnenden Maßnahmen nach<br />

§§ 45 ff. BauGB (Baulandumlegung) nicht erforderlich.<br />

11. Zus<strong>am</strong>menfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB (wird ergänzt)<br />

Die zus<strong>am</strong>menfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird zum Abschluss des Planverfahrens erstellt.<br />

12. Gutachten<br />

Für das Plangebiet wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ die<br />

folgenden Voruntersuchungen und verfahrensbegleitenden Fachbeiträge durchgeführt und als Grundlage für die<br />

Planinhalte herangezogen:<br />

� Grünordnungsplan <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Süd</strong>, Martin-Planungs-GmbH, Juni 2001 und Mai 2005, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!