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UnternehmensPraXis<br />
Raus aus der Liquiditätsfalle!<br />
gerade vor den großen Ferien sollten Controller einen extra-scharfen Blick auf<br />
noch offene rechnungen haben. selbst bei kleineren Beträgen, wie einfache rechenbeispiele<br />
zeigen. Und: aktuelles rechtswissen schützt ebenfalls vor Verlusten<br />
Egal, ob Sie offene Rechnungen von Gewerbe-<br />
oder Privatschuldnern haben, unsere<br />
Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt,<br />
dass viele säumige Zahler die Bezahlung<br />
der Rechnungen gerade zur Ferienzeit aufschieben.<br />
Dies führt oftmals dazu, dass der<br />
Ausgleich erst Ende September oder noch<br />
später erfolgt. Das wirkt sich naturgemäß auf Ihre Liquidität aus<br />
und kann dazu führen, dass Sie eine Investition verschieben –<br />
oder sogar ganz streichen müssen. So viel kann das nicht ausmachen...?<br />
Sagen Sie!<br />
Ein Rechnungsbeispiel: Angenommen,<br />
Sie haben zur Zeit 30<br />
offene Rechnungen in Höhe von<br />
jeweils ca. 150,00 Euro. Das bedeutet:<br />
Jetzt fehlen Ihnen<br />
4.500,00 Euro. Bei einem Forderungsausfall<br />
von „nur“ 4.500,00<br />
Euro und einer Umsatzrendite<br />
von zehn Prozent müssen Sie<br />
nun 45.000,00 Euro mehr Umsatz machen, um die verlorene<br />
Forderung auszugleichen. Und nicht nur das: Je älter eine Forderung<br />
ist, umso länger dauert es, diese einzutreiben. Das Ausfallrisiko<br />
erhöht sich zum Beispiel durch eine Insolvenz oder<br />
den Ermittlungsaufwand, um den Aufenthaltsort und gegebenenfalls<br />
Vermögenswerte ausfindig zu machen.<br />
Eines ist sicher: Mit der Zeit wird sich die Zahlungsmoral des<br />
Schuldners nicht verbessern. Denn ein Schuldner, dem über einen<br />
längeren Zeitraum nicht aufgezeigt wird, dass Sie auf Ihre<br />
berechtigte Forderung nicht verzichten wollen, nimmt Zahlungsaufforderungen,<br />
die Monate nach Rechnungslegung eingehen,<br />
nicht mehr ernst. Vor dem Urlaub schon gar nicht (Verdrängungsprinzip)<br />
und nach dem Urlaub erst recht nicht (völlige Ausblendung).<br />
So mancher, der zeitnah zur Zahlung aufgefordert<br />
wird, erledigt die Sache möglicherweise kurzfristig, damit er beruhigt<br />
– wie im Ferienzeitfall – in den Urlaub gehen kann und<br />
danach nicht mehr damit belastet wird. Aber nicht allein die Fe-<br />
30 Die Unternehmerin 01 i 2012<br />
Klar ist: Mit der Zeit<br />
wird sich die<br />
Zahlungsmoral des<br />
Schuldners<br />
nicht verbessern<br />
rienzeit muss bedacht werden. In regelmäßigen Abständen werden<br />
die Pfändungsfreigrenzen (§ 850 c ZPo) an die jeweiligen Lebenshaltungskosten<br />
angepasst, letztmalig zum 01.07.2011. Auch hier<br />
können Sie Vorteile für sich erhalten. Beantragen Sie zeitnah im<br />
Zusammenhang mit Ihren Vermögensermittlungen die Forderungspfändungen.<br />
Auch der Gesetzgeber hält den Forderungseinzug<br />
in ständiger Veränderung. Ab dem 01.01.2013 sind vielfältige<br />
änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht zu berücksichtigen.<br />
Nur ein Beispiel: Abgabe der Vermögensauskunft (bisher eidesstattliche<br />
Versicherung) dann nach zwei – früher drei – Jahren (§<br />
802 d ZPo). Auch das Insolvenzrecht<br />
wird geändert. Hier wird die<br />
Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahrendreigleisig<br />
festgelegt (sechs Jahre bei Nullplan,<br />
fünf Jahre bei Zahlung der<br />
Gerichtskosten und Insolvenzverwaltergebühren,<br />
drei Jahre bei<br />
Zahlung von 25 Prozent der kompletten<br />
Forderung).<br />
Sie sehen: Ein gut strukturiertes Forderungsmanagement besteht<br />
nicht nur aus Zahlungsaufforderungen. Dahinter steht auch<br />
Rechtswissen in Verbindung mit genau durchdachten Abläufen.<br />
Diese sollten auf bestimmte Schuldnergruppen (Gewerbe-/Privatschuldner,<br />
hohe Rechnungsbeträge/kleine Rechnungsbeträge)<br />
abgestimmt sein, die Maßnahmen ein richtiges Timing haben.<br />
Durch eigene interne Strukturen oder Auslagerung des Forderungsmanagements<br />
an einen externen Dienstleister verhindern Sie<br />
Ihren Totalverlust und landen nicht in der „Liquiditätsfalle“.<br />
Petra Rangen,<br />
zweite stellvertretende<br />
landesverbandsvorsitzende<br />
im landesverband<br />
niedersachsen<br />
und regionalleiterin<br />
hannover. Pr.ColleCt,<br />
www.pr-collect.de.