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UnternehmensPraXis<br />

Raus aus der Liquiditätsfalle!<br />

gerade vor den großen Ferien sollten Controller einen extra-scharfen Blick auf<br />

noch offene rechnungen haben. selbst bei kleineren Beträgen, wie einfache rechenbeispiele<br />

zeigen. Und: aktuelles rechtswissen schützt ebenfalls vor Verlusten<br />

Egal, ob Sie offene Rechnungen von Gewerbe-<br />

oder Privatschuldnern haben, unsere<br />

Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt,<br />

dass viele säumige Zahler die Bezahlung<br />

der Rechnungen gerade zur Ferienzeit aufschieben.<br />

Dies führt oftmals dazu, dass der<br />

Ausgleich erst Ende September oder noch<br />

später erfolgt. Das wirkt sich naturgemäß auf Ihre Liquidität aus<br />

und kann dazu führen, dass Sie eine Investition verschieben –<br />

oder sogar ganz streichen müssen. So viel kann das nicht ausmachen...?<br />

Sagen Sie!<br />

Ein Rechnungsbeispiel: Angenommen,<br />

Sie haben zur Zeit 30<br />

offene Rechnungen in Höhe von<br />

jeweils ca. 150,00 Euro. Das bedeutet:<br />

Jetzt fehlen Ihnen<br />

4.500,00 Euro. Bei einem Forderungsausfall<br />

von „nur“ 4.500,00<br />

Euro und einer Umsatzrendite<br />

von zehn Prozent müssen Sie<br />

nun 45.000,00 Euro mehr Umsatz machen, um die verlorene<br />

Forderung auszugleichen. Und nicht nur das: Je älter eine Forderung<br />

ist, umso länger dauert es, diese einzutreiben. Das Ausfallrisiko<br />

erhöht sich zum Beispiel durch eine Insolvenz oder<br />

den Ermittlungsaufwand, um den Aufenthaltsort und gegebenenfalls<br />

Vermögenswerte ausfindig zu machen.<br />

Eines ist sicher: Mit der Zeit wird sich die Zahlungsmoral des<br />

Schuldners nicht verbessern. Denn ein Schuldner, dem über einen<br />

längeren Zeitraum nicht aufgezeigt wird, dass Sie auf Ihre<br />

berechtigte Forderung nicht verzichten wollen, nimmt Zahlungsaufforderungen,<br />

die Monate nach Rechnungslegung eingehen,<br />

nicht mehr ernst. Vor dem Urlaub schon gar nicht (Verdrängungsprinzip)<br />

und nach dem Urlaub erst recht nicht (völlige Ausblendung).<br />

So mancher, der zeitnah zur Zahlung aufgefordert<br />

wird, erledigt die Sache möglicherweise kurzfristig, damit er beruhigt<br />

– wie im Ferienzeitfall – in den Urlaub gehen kann und<br />

danach nicht mehr damit belastet wird. Aber nicht allein die Fe-<br />

30 Die Unternehmerin 01 i 2012<br />

Klar ist: Mit der Zeit<br />

wird sich die<br />

Zahlungsmoral des<br />

Schuldners<br />

nicht verbessern<br />

rienzeit muss bedacht werden. In regelmäßigen Abständen werden<br />

die Pfändungsfreigrenzen (§ 850 c ZPo) an die jeweiligen Lebenshaltungskosten<br />

angepasst, letztmalig zum 01.07.2011. Auch hier<br />

können Sie Vorteile für sich erhalten. Beantragen Sie zeitnah im<br />

Zusammenhang mit Ihren Vermögensermittlungen die Forderungspfändungen.<br />

Auch der Gesetzgeber hält den Forderungseinzug<br />

in ständiger Veränderung. Ab dem 01.01.2013 sind vielfältige<br />

änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht zu berücksichtigen.<br />

Nur ein Beispiel: Abgabe der Vermögensauskunft (bisher eidesstattliche<br />

Versicherung) dann nach zwei – früher drei – Jahren (§<br />

802 d ZPo). Auch das Insolvenzrecht<br />

wird geändert. Hier wird die<br />

Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahrendreigleisig<br />

festgelegt (sechs Jahre bei Nullplan,<br />

fünf Jahre bei Zahlung der<br />

Gerichtskosten und Insolvenzverwaltergebühren,<br />

drei Jahre bei<br />

Zahlung von 25 Prozent der kompletten<br />

Forderung).<br />

Sie sehen: Ein gut strukturiertes Forderungsmanagement besteht<br />

nicht nur aus Zahlungsaufforderungen. Dahinter steht auch<br />

Rechtswissen in Verbindung mit genau durchdachten Abläufen.<br />

Diese sollten auf bestimmte Schuldnergruppen (Gewerbe-/Privatschuldner,<br />

hohe Rechnungsbeträge/kleine Rechnungsbeträge)<br />

abgestimmt sein, die Maßnahmen ein richtiges Timing haben.<br />

Durch eigene interne Strukturen oder Auslagerung des Forderungsmanagements<br />

an einen externen Dienstleister verhindern Sie<br />

Ihren Totalverlust und landen nicht in der „Liquiditätsfalle“.<br />

Petra Rangen,<br />

zweite stellvertretende<br />

landesverbandsvorsitzende<br />

im landesverband<br />

niedersachsen<br />

und regionalleiterin<br />

hannover. Pr.ColleCt,<br />

www.pr-collect.de.

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