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Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

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zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />

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<strong>Zenk</strong><br />

R e c h t s a n w ä l t e<br />

Endgültige Rechtssicherheit kann indessen auch durch diese nicht erreicht<br />

werden. Denn auch bei der neuen Musterbelehrung handelt es sich nur um eine<br />

Rechtsverordnung des BMJ, nicht um ein formelles Gesetz. Gerichte könnten<br />

daher auch die neue Musterbelehrung für unwirksam erklären. Insbesondere<br />

unterscheidet sich die neue Musterbelehrung nur geringfügig von der alten.<br />

Zwar hat der BMJ die Musterbelehrung in einigen Punkten, die die Rechtsprechung<br />

eindeutig für unzulässig erklärt hat, überarbeitet. Andere Kritikpunkte sind<br />

jedoch nicht umgesetzt worden. So ist auch die neue Musterbelehrung nicht so<br />

gefasst, dass ein verständiger Verbraucher sie ohne weiteres verstehen könnte.<br />

Es bleibt daher abzuwarten, ob die neue Musterwiderrufsbelehrung vor den<br />

Gerichten Bestand haben wird.<br />

[DR. BASTIAN SCHMIDT-VOLLMER • schmidt-vollmer@zenk.com]<br />

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