Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte
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[DR. MARKUS KELBER]<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />
<strong>Zenk</strong><br />
Delegation von Unternehmerpflichten<br />
im arbeitsverhältnis<br />
R e c h t s a n w ä l t e<br />
viele öffentlich-rechtliche normen sind strafbewehrt. Der gesetzgeber<br />
erachtet die einhaltung dieser normen aus schutzzwecken für derart wichtig,<br />
dass er die nichtbeachtung der normen mit bußgeldern ahndet oder bis<br />
hin zu freiheitsstrafen sanktioniert.<br />
Beispielhaft und keinesfalls abschließend seien Schutznormen aus dem Arbeitszeitrecht<br />
(werktägliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeit), dem Arbeitssicherheitsrecht<br />
(Gesundheits- und Unfallschutz), dem Umweltrecht (vorbeugende Gefahrenabwehr),<br />
dem Lebensmittelrecht (Haftung von Inverkehrbringern von Lebensmitteln)<br />
oder dem Abgabenrecht (rechtzeitige und vollständige Abführung) genannt.<br />
Diese Normen als „Unternehmerpflichten“ richten sich vorwiegend an das Unternehmen<br />
als Arbeitgeber oder als potentieller Störer. Das Unternehmen handelt<br />
als juristische Person aber nicht selbst, sondern durch natürliche Personen.<br />
Welche natürliche Person trägt aber die strafbewehrte Verantwortung für die<br />
Einhaltung dieser Unternehmerpflichten?<br />
„Geborener Verantwortungsträger“ ist der gesetzliche Vertreter des Unternehmens,<br />
der Vorstand oder der Geschäftsführer. Aber die Organe der Unternehmen<br />
können unmöglich alle ihnen zukommenden Unternehmerpflichten selbst erfüllen.<br />
Sie delegieren diese (teilweise) auf andere Mitarbeiter. Liegt eine wirksame<br />
Delegation von Unternehmerpflichten vor, so ist der Delegationsempfänger im<br />
Sinne des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 14 Abs. 2 StGB, § 9 Abs. 2<br />
OWiG) selbst verantwortlich.<br />
Das Organ kann zunächst alle Unternehmerpflichten eines Betriebes abstrakt<br />
auf den „Betriebsleiter“ delegieren, der sich dann eigenverantwortlich dieser<br />
Pflichten annehmen muss. Das Organ oder der Betriebsleiter können einzelne<br />
oder mehrere konkrete Pflichten auf weitere Mitarbeiter delegieren. Auf diese<br />
Weise können regelrechte Delegationsketten entstehen, mittels derer die Verantwortung<br />
immer weiter nach „unten“ verlagert wird.<br />
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