09.01.2013 Aufrufe

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

[SONJA SCHULZ, LL.M]<br />

zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />

<strong>Zenk</strong><br />

R e c h t s a n w ä l t e<br />

Änderungen in der „ohne gentechnik“-kennzeichnung<br />

nach langer und kontroverser diskussion wurde nunmehr das soge-<br />

nannte gentechnikpaket im Bundesrat verabschiedet und am 1. April 2008<br />

im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. inhalt der neuregelung ist insbesondere<br />

die Änderung der Voraussetzungen für eine „ohne gentechnik“-kennzeichnung<br />

von Lebensmitteln. die neuregelung der „ohne gentechnik“kennzeichnung<br />

wird voraussichtlich ab dem 1. Mai 2008 gelten. das genaue<br />

datum des inkrafttretens dieser regelung ist von einem notifizierungsverfahren<br />

abhängig, das derzeit in Brüssel anhängig ist, und wird gesondert<br />

im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben werden.<br />

Bisher regelte § 4 Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutatenverordnung<br />

(NLV) die Voraussetzungen, unter denen die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln<br />

mit der Angabe „ohne Gentechnik“ zulässig ist. Damit sollte dem Lebensmittelunternehmer<br />

die Möglichkeit eröffnet werden, auf die Herstellung des<br />

Lebensmittels ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hinzuweisen. Tatsächlich<br />

bestand jedoch in einigen Punkten Unklarheit über die genaue Auslegung<br />

der Regelung und die Vorgaben waren derart streng, dass nur die wenigsten<br />

Lebensmittelunternehmer eine „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung verwendet haben.<br />

Mit der Neuregelung soll nun insbesondere die Häufigkeit der Verwendung<br />

der „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung gesteigert werden.<br />

Aus systematischen Gründen wurde die Regelung von der NLV in das EG-<br />

Gentechnik-Durchführungsgesetz verlagert. Darüber hinaus wird es inhaltliche<br />

Änderungen geben. Einerseits bleibt einzig die Kennzeichnung mit der uneingeschränkten<br />

Formulierung „ohne Gentechnik“ zulässig. Andererseits werden die<br />

Voraussetzungen für eine Verwendung dieser Kennzeichung durch die Neuregelung<br />

z.T. herabgesetzt:<br />

a) So wird es bei den Futtermitteln für die Tiere, von denen die zu kennzeichnenden<br />

Lebensmittel gewonnen werden, zukünftig weniger strenge Einschränkungen<br />

geben. Insbesondere die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen,<br />

Enzymen, Vitaminen und Aminosäuren, die mit GVO (Gentechnisch veränderter<br />

Organismus) erzeugt wurden, wird hier zulässig sein. Außerdem gilt für die<br />

eingesetzten Futtermittel der Kennzeichnungsschwellenwert für zufällig und<br />

technisch unvermeidbare Einträge von GVO von 0,9 %. Des Weiteren bestehen<br />

außerhalb bestimmter Sperrzeiten keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung<br />

genetisch modifizierter Futtermittel.<br />

>><br />

1<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!