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Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

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[HENRIKE TSCHIERSCHKE]<br />

zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />

<strong>Zenk</strong><br />

R e c h t s a n w ä l t e<br />

ElEktronischE VErwErtungsrEchtE – automatischEr<br />

ÜbErgang Von nutzungsrEchtEn?<br />

am 1. Janaur 2008 ist eine Änderung des urheberrechtsgesetzes in kraft<br />

getreten, die u. a. Änderungen im bereich der Verwertung älterer Publikationen<br />

und werke im internet und deren aufnahme in digitale Datenbanken<br />

mit sich bringt. Die rechte zur elektronischen Verwertung von Publikationen,<br />

die vor 1995 erschienen sind, gehen automatisch auf denjenigen<br />

über, dem das Verwertungsrecht an späteren Publikationen gewährt wurde.<br />

Der urheber kann dies allerdings verhindern.<br />

Die elektronischen Verwertungsarten von urheberschutzfähigen Werken, insbesondere<br />

eine Verwertung im Internet, galten bis zum Jahr 1995 als unbekannt,<br />

so dass trotz Übertragung sonstiger Verwertungsrechte an diesen Werken die<br />

elektronischen Verwertungsrechte nicht übertragen wurden. Diese verblieben<br />

somit beim Urheber.<br />

Das ändert sich durch das neue Urheberrechtsgesetz: Wer von dem Urheber<br />

alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich<br />

unbegrenzt eingeräumt erhalten hat, der erhält auch die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

unbekannten Nutzungsrechte, also auch das Recht zur elektronischen<br />

Verwertung. Als Ausgleich hierfür erhält der Urheber einen gesonderten<br />

Vergütungsanspruch, der jedoch zwingend durch eine Verwertungsgesellschaft<br />

geltend zu machen ist. Da zudem die Möglichkeit besteht, dass der ursprünglich<br />

Nutzungsberechtigte die ihm eingeräumten Rechte an einen Dritten übertragen<br />

hat, gewährt das Gesetz einen entsprechenden Auskunftsanspruch.<br />

Diesem Übergang der Verwertungsrechte an vor 1995 erschienenen Werken<br />

kann der Urheber jedoch widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht kann für die<br />

am 1. Januar 2008 bekannten Nutzungsarten nur bis einschließlich 31. Dezember<br />

2008 geltend gemacht werden.<br />

Jeder Urheber ist nun aufgerufen zu entscheiden, ob seine vor 1995 erschienenen<br />

Werke von dem bisherigen Nutzungsberechtigten auch in elektronischer<br />

Form, beispielsweise über das Internet verwertet werden sollen oder ob er<br />

dieses Recht weiterhin selbst behalten möchte und der Verwertung widersprochen<br />

werden soll. Bei der Formulierung des Widerspruches stehen wir Ihnen<br />

gern beratend zur Seite.<br />

[HENRIKE TSCHIERSCHKE • tschierschke@zenk.com]<br />

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