Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte
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[HENRIKE TSCHIERSCHKE]<br />
zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />
<strong>Zenk</strong><br />
R e c h t s a n w ä l t e<br />
ElEktronischE VErwErtungsrEchtE – automatischEr<br />
ÜbErgang Von nutzungsrEchtEn?<br />
am 1. Janaur 2008 ist eine Änderung des urheberrechtsgesetzes in kraft<br />
getreten, die u. a. Änderungen im bereich der Verwertung älterer Publikationen<br />
und werke im internet und deren aufnahme in digitale Datenbanken<br />
mit sich bringt. Die rechte zur elektronischen Verwertung von Publikationen,<br />
die vor 1995 erschienen sind, gehen automatisch auf denjenigen<br />
über, dem das Verwertungsrecht an späteren Publikationen gewährt wurde.<br />
Der urheber kann dies allerdings verhindern.<br />
Die elektronischen Verwertungsarten von urheberschutzfähigen Werken, insbesondere<br />
eine Verwertung im Internet, galten bis zum Jahr 1995 als unbekannt,<br />
so dass trotz Übertragung sonstiger Verwertungsrechte an diesen Werken die<br />
elektronischen Verwertungsrechte nicht übertragen wurden. Diese verblieben<br />
somit beim Urheber.<br />
Das ändert sich durch das neue Urheberrechtsgesetz: Wer von dem Urheber<br />
alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich<br />
unbegrenzt eingeräumt erhalten hat, der erhält auch die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />
unbekannten Nutzungsrechte, also auch das Recht zur elektronischen<br />
Verwertung. Als Ausgleich hierfür erhält der Urheber einen gesonderten<br />
Vergütungsanspruch, der jedoch zwingend durch eine Verwertungsgesellschaft<br />
geltend zu machen ist. Da zudem die Möglichkeit besteht, dass der ursprünglich<br />
Nutzungsberechtigte die ihm eingeräumten Rechte an einen Dritten übertragen<br />
hat, gewährt das Gesetz einen entsprechenden Auskunftsanspruch.<br />
Diesem Übergang der Verwertungsrechte an vor 1995 erschienenen Werken<br />
kann der Urheber jedoch widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht kann für die<br />
am 1. Januar 2008 bekannten Nutzungsarten nur bis einschließlich 31. Dezember<br />
2008 geltend gemacht werden.<br />
Jeder Urheber ist nun aufgerufen zu entscheiden, ob seine vor 1995 erschienenen<br />
Werke von dem bisherigen Nutzungsberechtigten auch in elektronischer<br />
Form, beispielsweise über das Internet verwertet werden sollen oder ob er<br />
dieses Recht weiterhin selbst behalten möchte und der Verwertung widersprochen<br />
werden soll. Bei der Formulierung des Widerspruches stehen wir Ihnen<br />
gern beratend zur Seite.<br />
[HENRIKE TSCHIERSCHKE • tschierschke@zenk.com]<br />
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