09.01.2013 Aufrufe

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

[DR. MICHAEL BRÄUER]<br />

zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />

Die nachlassenDe attraktivität von<br />

Mantelgesellschaften<br />

<strong>Zenk</strong><br />

R e c h t s a n w ä l t e<br />

Die nutzung eines gmbh-Mantels als Unternehmensträger ist in der<br />

Praxis von großer Bedeutung. Die gesellschafter versprechen sich von ihr<br />

eine verringerung der steuerlast im rahmen der werbenden tätigkeit der<br />

gesellschaft, eine beschleunigte gründung und einen geringeren finanziellen<br />

gründungsaufwand. in den letzten Jahren, insbesondere seit 2002,<br />

hat es jedoch gravierende änderungen gegeben, die die attraktivität einer<br />

Mantelgesellschaft deutlich beeinträchtigen.<br />

Eine solche Änderung hat zuletzt die Unternehmenssteuerreform 2008 mit sich<br />

gebracht. Mit dieser Reform ist ein neuer § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG)<br />

eingeführt worden, der im Vergleich zur früheren Rechtslage eine deutlich<br />

verschärfte Regelung zur Inanspruchnahme von laufenden Verlusten und Verlustvorträgen<br />

beinhaltet. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, ob überwiegend<br />

neues Betriebskapital zugeführt wurde, sondern nur noch auf Anteilseignerwechsel<br />

innerhalb von fünf Jahren.<br />

Abgesehen von der Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei<br />

der Nutzung von Mantelgesellschaften hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits<br />

im Jahre 2002 eine maßgebliche Verschärfung des auf Mantelgesellschaften<br />

anwendbaren Rechts herbeigeführt. Aufgrund eines in diesem Jahr erlassenen<br />

und im Jahre 2003 bestätigten Urteils des BGH ist bei der Aktivierung einer<br />

Vorrats-GmbH das Gründungsrecht nach dem GmbH-Gesetz zu beachten. Der<br />

BGH spricht dementsprechend auch von einer wirtschaftlichen Neugründung.<br />

Missachten die Gesellschafter dies, unterliegen sie nach dem BGH u.U. einer<br />

Unterbilanzhaftung, was im Einzelfall ganz erhebliche finanzielle Folgen für den<br />

Gesellschafter persönlich (!) haben kann.<br />

In einem am 20. Dezember 2007 erlassenen Urteil hat das Oberlandesgericht<br />

Köln nunmehr geurteilt, dass eine solche Haftung nicht in Betracht kommt, wenn<br />

die Mantelverwendung – in der Regel also die Reaktivierung des Mantels – vor<br />

den oben genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, konkret vor dem<br />

7. Juli 2003, erfolgte. In den vielen Fällen, in denen heute tätige Gesellschaften<br />

aus Mantelgründungen vor diesem Datum hervorgehen, bestünde das Risiko<br />

einer Unterbilanzhaftung also nicht.<br />

>><br />

1<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!