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Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

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[DR. MICHAEL BRÄUER]<br />

zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />

Das REaCH-anpassungsgEsEtz<br />

<strong>Zenk</strong><br />

R e c h t s a n w ä l t e<br />

am 1. Juni 2007 ist nach langer Diskussion die sogenannte REaCH-Ver-<br />

ordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung soll das Wissen über die chemischen<br />

stoffe, denen Menschen und umwelt ausgesetzt sind, vergrößern,<br />

dadurch fundierte Entscheidungen über den umgang mit diesen stoffen<br />

ermöglichen und schließlich „ein hohes schutzniveau für die menschliche<br />

gesundheit und für die umwelt sicherstellen sowie den freien Verkehr …<br />

gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessern“.<br />

Als europäische Verordnung stellt dieser Rechtsakt an sich innerhalb der EU<br />

unmittelbar geltendes Recht dar. Allerdings ist der nationale Gesetzgeber unter<br />

anderem aus Gründen der Kompetenzordnung gehalten, die effektive Umsetzung<br />

der europäischen Verordnung zu gewährleisten und dazu auch Straf- und<br />

Bußgeldvorschriften zu schaffen. Zudem sieht die REACH-Verordnung neben der<br />

zentralen Zuständigkeit der europäischen Behörde in Helsinki eine Mitarbeit nationaler<br />

Behörden vor. Dazu muss auf nationaler Ebene eine Zuständigkeitsordnung<br />

geschaffen werden. Schließlich hat die REACH-Verordnung Auswirkungen<br />

auf bestehende nationale Vorschriften im Bereich des Stoffrechts, die teils<br />

überflüssig werden und teils einer Änderung bedürfen. All dies führt zu einem<br />

Anpassungsbedarf, dem der deutsche Gesetzgeber nunmehr mit dem REACH-<br />

Anpassungsgesetz nachkommen wird. Der Gesetzentwurf ist am 5. März 2008<br />

von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht worden. Aller Voraussicht<br />

nach am 1. Juni 2008 – pünktlich zum Beginn der Vorregistrierungsphase<br />

– wird das Gesetz in Kraft treten.<br />

Mit den Anpassungsvorschriften wird zunächst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin (BAuA) zu der bedeutendsten nationalen Behörde im<br />

Bereich von REACH. Die BAuA erhält die Funktion der nationalen Auskunftsstelle<br />

im Sinne des Artikel 124 der REACH-VO, die unter anderem den REACH-Helpdesk<br />

der Bundesbehörden betreibt (http://www.reach-helpdesk.de/). Hier lassen<br />

sich viele Informationen abrufen, die die praktische Arbeit mit dem neuen Recht<br />

erleichtern.<br />

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