Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte
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Es wäre wünschenswert, wenn<br />
der gesetzgeber im Rahmen des<br />
weiteren gesetzgebungsverfahrens<br />
insbesondere die straf- und<br />
Bußgeldvorschriften noch einmal<br />
überdenken würde. Es steht aber zu<br />
befürchten, dass das gesetz keine<br />
sachlich gravierenden Änderungen<br />
mehr erfahren wird. umso wichtiger<br />
ist ein besonders vorsichtiges<br />
Handeln bei der umsetzung der<br />
REaCH-VO.<br />
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Infos zum REACH-<br />
Anpassungsgesetz<br />
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chemische Stoffe<br />
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zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />
>><br />
<strong>Zenk</strong><br />
R e c h t s a n w ä l t e<br />
Das Anpassungsgesetz führt des Weiteren Straf- und Bußgeldvorschriften ein.<br />
Die Straftatbestände sehen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.<br />
Strafbewehrt ist damit etwa der Vertrieb eines registrierungspflichtigen Stoffs<br />
entgegen dem in Artikel 5 der REACH-VO niedergelegten Grundsatz „no data,<br />
no market“ oder die Angabe falscher Informationen in einem Registrierungsdossier<br />
oder einem Stoffsicherheitsbericht. Ein fahrlässiges Handeln genügt zur<br />
Begründung der Strafbarkeit von einer Ausnahme abgesehen allerdings nicht. Im<br />
Falle fahrlässigen Handelns kann aber ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 €<br />
verhängt werden.<br />
Die Höhe des Strafrahmens bzw. des Bußgeldrahmens hat zu erheblicher Kritik<br />
an den Vorschriften des Anpassungsgesetzes geführt. Zuletzt hat sich etwa<br />
der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag mit einem<br />
Schreiben vom 17. Januar 2008 (http://reach-suedlicher-oberrhein.de/getResource/11424/SN_ChemG_2008_01.pdf)<br />
an das Wirtschaftsministerium BW gewandt<br />
und seine Kritik zum Ausdruck gebracht. Im Hinblick auf die kaum überschaubare<br />
Anzahl an Zweifelsfragen bei der Umsetzung von REACH ist diese Kritik<br />
auch berechtigt. Die Vorschriften begründen ganz erhebliche Gefahren beim<br />
Umgang mit REACH.<br />
Schließlich löst das Anpassungsgesetz Kollisionen zwischen dem europäischen<br />
und dem nationalen Recht aus, indem etwa Passagen im deutschen Chemikaliengesetz,<br />
die aufgrund der REACH-VO überflüssig geworden sind, gestrichen<br />
werden. Andere Vorschriften dieses Gesetzes werden ergänzt oder geändert.<br />
Dies gilt auch für Vorschriften der Chemikalien-Kostenverordnung. Die Chemikalien-Prüfnachweisverordnung<br />
wird vollständig aufgehoben.<br />
[DR. MICHAEL BRÄUER • braeuer@zenk.com]<br />
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