09.01.2013 Aufrufe

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Es wäre wünschenswert, wenn<br />

der gesetzgeber im Rahmen des<br />

weiteren gesetzgebungsverfahrens<br />

insbesondere die straf- und<br />

Bußgeldvorschriften noch einmal<br />

überdenken würde. Es steht aber zu<br />

befürchten, dass das gesetz keine<br />

sachlich gravierenden Änderungen<br />

mehr erfahren wird. umso wichtiger<br />

ist ein besonders vorsichtiges<br />

Handeln bei der umsetzung der<br />

REaCH-VO.<br />

Für weitere<br />

Infos zum REACH-<br />

Anpassungsgesetz<br />

klicken Sie bitte auf<br />

den Button…<br />

Für weitere<br />

Infos zur REACH-<br />

Verordnung klicken<br />

Sie bitte auf den<br />

Button…<br />

Für weitere<br />

Infos zur Europäischen<br />

Agentur für<br />

chemische Stoffe<br />

klicken Sie bitte auf<br />

den Button…<br />

zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />

>><br />

<strong>Zenk</strong><br />

R e c h t s a n w ä l t e<br />

Das Anpassungsgesetz führt des Weiteren Straf- und Bußgeldvorschriften ein.<br />

Die Straftatbestände sehen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.<br />

Strafbewehrt ist damit etwa der Vertrieb eines registrierungspflichtigen Stoffs<br />

entgegen dem in Artikel 5 der REACH-VO niedergelegten Grundsatz „no data,<br />

no market“ oder die Angabe falscher Informationen in einem Registrierungsdossier<br />

oder einem Stoffsicherheitsbericht. Ein fahrlässiges Handeln genügt zur<br />

Begründung der Strafbarkeit von einer Ausnahme abgesehen allerdings nicht. Im<br />

Falle fahrlässigen Handelns kann aber ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 €<br />

verhängt werden.<br />

Die Höhe des Strafrahmens bzw. des Bußgeldrahmens hat zu erheblicher Kritik<br />

an den Vorschriften des Anpassungsgesetzes geführt. Zuletzt hat sich etwa<br />

der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag mit einem<br />

Schreiben vom 17. Januar 2008 (http://reach-suedlicher-oberrhein.de/getResource/11424/SN_ChemG_2008_01.pdf)<br />

an das Wirtschaftsministerium BW gewandt<br />

und seine Kritik zum Ausdruck gebracht. Im Hinblick auf die kaum überschaubare<br />

Anzahl an Zweifelsfragen bei der Umsetzung von REACH ist diese Kritik<br />

auch berechtigt. Die Vorschriften begründen ganz erhebliche Gefahren beim<br />

Umgang mit REACH.<br />

Schließlich löst das Anpassungsgesetz Kollisionen zwischen dem europäischen<br />

und dem nationalen Recht aus, indem etwa Passagen im deutschen Chemikaliengesetz,<br />

die aufgrund der REACH-VO überflüssig geworden sind, gestrichen<br />

werden. Andere Vorschriften dieses Gesetzes werden ergänzt oder geändert.<br />

Dies gilt auch für Vorschriften der Chemikalien-Kostenverordnung. Die Chemikalien-Prüfnachweisverordnung<br />

wird vollständig aufgehoben.<br />

[DR. MICHAEL BRÄUER • braeuer@zenk.com]<br />

1<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!