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Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte

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zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />

>><br />

<strong>Zenk</strong><br />

R e c h t s a n w ä l t e<br />

Bei der im Regierungsentwurf vorgesehenen Unternehmergesellschaft handelt<br />

es sich um eine neue Variante der GmbH. Sie kann bereits mit einem Stammkapital<br />

von nur einem Euro gegründet werden, muss dann aber im Laufe der Zeit<br />

Eigenkapital ansparen. Die Gesellschaft muss in ihrer Firma den Rechtsformzusatz<br />

„Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“<br />

führen. Hierdurch soll das Publikum darauf hingewiesen werden, dass<br />

es sich um eine Gesellschaft handelt, die möglicherweise mit sehr geringem<br />

Kapital ausgestattet ist. Hauptkritikpunkt ist, dass dadurch die Seriositätsschwelle<br />

unterschritten und der Ruf der GmbH generell in Mitleidenschaft gezogen<br />

wird. Zudem gilt das Gros der Regelungen des GmbHG, die dem Schutz des<br />

Stammkapitals dienen sollen und nicht auf Gesellschaften mit einem Mindeststammkapital<br />

von nur einem Euro zugeschnitten sind, uneingeschränkt auch für<br />

die Unternehmergesellschaft. Das kann für die Gründer zu unerwarteten Risiken<br />

führen. Beispielsweise droht einer mit lediglich wenigen Euro Stammkapital ausgestatteten<br />

Unternehmergesellschaft sofort die Gefahr der Überschuldung mit<br />

der strafbewehrten Insolvenzantragspflicht für den Geschäftsführer dann, wenn<br />

die Gesellschaft die Gründungskosten aufbringen soll (was bei Verwendung der<br />

Mustersatzung vorgesehen ist).<br />

[JAN BIRKEFELD • j.birkefeld@zenk.com]<br />

Wegen der massiven Kritik an der Einführung der Mustersatzung und der Unternehmergesellschaft bleibt abzuwarten,<br />

ob diese Neuerungen den Weg ins Gesetz finden werden. Falls es bei den Regelungen des Regierungsentwurfes<br />

bleibt, ist bei der Anwendung der vorgenannten Institute jedoch Vorsicht geboten. Die Neuerungen sind<br />

als Option für Kleinunternehmer und Existenzgründer als Konkurrenz zur Limited gedacht. Sie passen in der Regel<br />

nicht auf GmbHs, die andere als die in der Mustersatzung genannten Unternehmensgegenstände oder mehrere<br />

Gesellschafter haben. Zudem lässt sich gerade am Beispiel der Ltd, die eine enorm hohe Mortalitätsrate aufweist,<br />

erkennen, dass vermeintliche Erleichterungen bei der Gründung und der Kapitalausstattung der Gesellschaft häufig<br />

schwerwiegende Folgeprobleme mit sich bringen.<br />

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