Gesamtausgabe ZENK news… - Zenk Rechtsanwälte
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zenk| news | ausgabe 05|08 | www.zenk.com<br />
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<strong>Zenk</strong><br />
R e c h t s a n w ä l t e<br />
Bei der im Regierungsentwurf vorgesehenen Unternehmergesellschaft handelt<br />
es sich um eine neue Variante der GmbH. Sie kann bereits mit einem Stammkapital<br />
von nur einem Euro gegründet werden, muss dann aber im Laufe der Zeit<br />
Eigenkapital ansparen. Die Gesellschaft muss in ihrer Firma den Rechtsformzusatz<br />
„Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“<br />
führen. Hierdurch soll das Publikum darauf hingewiesen werden, dass<br />
es sich um eine Gesellschaft handelt, die möglicherweise mit sehr geringem<br />
Kapital ausgestattet ist. Hauptkritikpunkt ist, dass dadurch die Seriositätsschwelle<br />
unterschritten und der Ruf der GmbH generell in Mitleidenschaft gezogen<br />
wird. Zudem gilt das Gros der Regelungen des GmbHG, die dem Schutz des<br />
Stammkapitals dienen sollen und nicht auf Gesellschaften mit einem Mindeststammkapital<br />
von nur einem Euro zugeschnitten sind, uneingeschränkt auch für<br />
die Unternehmergesellschaft. Das kann für die Gründer zu unerwarteten Risiken<br />
führen. Beispielsweise droht einer mit lediglich wenigen Euro Stammkapital ausgestatteten<br />
Unternehmergesellschaft sofort die Gefahr der Überschuldung mit<br />
der strafbewehrten Insolvenzantragspflicht für den Geschäftsführer dann, wenn<br />
die Gesellschaft die Gründungskosten aufbringen soll (was bei Verwendung der<br />
Mustersatzung vorgesehen ist).<br />
[JAN BIRKEFELD • j.birkefeld@zenk.com]<br />
Wegen der massiven Kritik an der Einführung der Mustersatzung und der Unternehmergesellschaft bleibt abzuwarten,<br />
ob diese Neuerungen den Weg ins Gesetz finden werden. Falls es bei den Regelungen des Regierungsentwurfes<br />
bleibt, ist bei der Anwendung der vorgenannten Institute jedoch Vorsicht geboten. Die Neuerungen sind<br />
als Option für Kleinunternehmer und Existenzgründer als Konkurrenz zur Limited gedacht. Sie passen in der Regel<br />
nicht auf GmbHs, die andere als die in der Mustersatzung genannten Unternehmensgegenstände oder mehrere<br />
Gesellschafter haben. Zudem lässt sich gerade am Beispiel der Ltd, die eine enorm hohe Mortalitätsrate aufweist,<br />
erkennen, dass vermeintliche Erleichterungen bei der Gründung und der Kapitalausstattung der Gesellschaft häufig<br />
schwerwiegende Folgeprobleme mit sich bringen.<br />
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