Krankenhaus Barometer Umfrage 2008 - Deutsche ...
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3.5 Stichprobenpr¸fungen<br />
Mit Einf¸hrung des DRG-Systems wurde ein neues Pr¸finstrument f¸r die gesetzlichen<br />
Krankenkassen, die so genannte ÑStichprobenpr¸fungì im <strong>Krankenhaus</strong><br />
(ß 17c KHG), implementiert. Danach kˆnnen die Krankenkassen durch den MDK<br />
akute oder abgeschlossene F‰lle mittels Stichproben pr¸fen lassen, die sich auf<br />
bestimmte Organisationseinheiten oder Diagnosen, Prozeduren oder Entgelte<br />
beziehen. Diese im Gegensatz zu den Einzelpr¸fungen wesentlich umfassendere<br />
Pr¸fung wurde durch eine auf der Bundesebene abgeschlossenen Empfehlung<br />
konkretisiert, welche zum 15. April 2004 in Kraft getreten ist. Seit dem Ablauf der<br />
Schonfrist f¸r die Umsetzung der Daten¸bermittlung zum 1. Oktober 2005 ist dieses<br />
Instrument voll einsatzf‰hig. 4<br />
Im Fr¸hjahr 2006 wurden noch bei 3% der Krankenh‰user dieses Pr¸fungsinstrument<br />
von den Krankenkassen angewendet. 5 Zwei Jahre sp‰ter gaben nunmehr<br />
7,6% der H‰user an, schon einmal in eine Stichprobenpr¸fung nach ß 17c<br />
KHG einbezogen worden zu sein (Abb. 22). Nur in Ausnahmef‰llen wurden bereits<br />
mehrere Stichprobenpr¸fungen durchgef¸hrt. Die Einbeziehung in eine<br />
Stichprobenpr¸fung nimmt mit steigender Bettengrˆfle der Krankenh‰user zu.<br />
(c) <strong>Deutsche</strong>s <strong>Krankenhaus</strong>institut<br />
keine Angabe<br />
1,4%<br />
30<br />
ja<br />
7,6%<br />
nein<br />
91,0%<br />
Abb. 22: Einbeziehung in eine Stichprobenpr¸fung nach ß 17c KHG<br />
Bei den Krankenh‰usern, die in eine Stichprobenpr¸fung nach ß 17c KHG einbezogen<br />
waren und die Angaben zum Umfang machen konnten, wurden vorrangig<br />
einzelne Abteilungen begutachtet. Einige Krankenh‰user gaben auch an, dass<br />
das gesamte <strong>Krankenhaus</strong>, einzelne DRGs oder einzelne Prozeduren in die<br />
Stichprobe einbezogen wurde. Seltener wurden einzelne Diagnosen oder MDCs<br />
mit Hilfe diese Pr¸fungsinstrumentariums fokussiert.<br />
Wie im Jahr 2006 bezog sich der Pr¸fauftrag der Stichprobenpr¸fung nach ß 17c<br />
KHG vorrangig auf die ‹berpr¸fung der Notwendigkeit der station‰ren Aufnahme<br />
(prim‰re Fehlbelegung). Die sekund‰re Fehlbelegung (Notwendigkeit eines jeden<br />
weiteren Behandlungstages) und die ordnungsgem‰fle Abrechnung (Kodierung)<br />
wurden h‰ufiger ¸berpr¸ft als die vorzeitige Entlassung oder Verlegung.<br />
4 Vgl. <strong>Deutsche</strong> <strong>Krankenhaus</strong>gesellschaft e.V.: Stichprobenpr¸fung im <strong>Krankenhaus</strong> nach ß 17c KHG ñ<br />
Materialien und Hinweise, 1. Aufl., D¸sseldorf 2005, S. 5.<br />
5 Vgl. <strong>Deutsche</strong>s <strong>Krankenhaus</strong>institut: <strong>Krankenhaus</strong> <strong>Barometer</strong> 2006, D¸sseldorf 2006, S. 37.