09.01.2013 Aufrufe

Krankenhaus Barometer Umfrage 2008 - Deutsche ...

Krankenhaus Barometer Umfrage 2008 - Deutsche ...

Krankenhaus Barometer Umfrage 2008 - Deutsche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(TV-ƒrzte/VKA oder TVˆD) und andere<br />

Tarifvertr‰ge<br />

AVR und andere Tarifvertr‰ge<br />

(c) <strong>Deutsche</strong>s <strong>Krankenhaus</strong>institut<br />

TV-ƒrzte/VKA und TVˆD<br />

15,8<br />

35<br />

22,8<br />

36,8<br />

0 10 20 30 40 50<br />

Krankenh‰user mit mehreren Tarifvertr‰gen in<br />

%<br />

Abb. 27: Krankenh‰user mit mehreren Tarifwerken im ƒrztlichen Dienst<br />

- H‰ufigste Varianten<br />

Am h‰ufigsten ist die Kombination des Tarifvertrages f¸r ƒrzte an kommunalen<br />

Krankenh‰usern zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb‰nde<br />

und dem Marburger Bund (TV-ƒrzte/VKA) sowie des Tarifvertrages f¸r den ˆffentlichen<br />

Dienst f¸r Krankenh‰user zwischen ver.di und der VKA (TVˆD BT-K).<br />

In gut einem Drittel der Krankenh‰user mit unterschiedlichen Tarifwerken gelten<br />

beide Tarifvertr‰ge. Allerdings ist in diesen H‰usern eindeutig der TV-ƒrzte/VKA<br />

das vorherrschende Tarifwerk. Nach Tarifbindung der ƒrzte betrachtet, gilt hier<br />

f¸r rund 90% der ƒrzte dieser Tarifvertrag.<br />

In gut 20% der Krankenh‰user mit unterschiedlichen Tarifwerken gilt entweder<br />

der TV-ƒrzte/VKA oder der TVˆD BT-K in Verbindung mit anderen Tarifwerken,<br />

vor allem den "Vorg‰ngern" des BAT bzw. BAT-Ost oder Haustarifvertr‰gen. In<br />

den jeweiligen H‰usern herrscht zwar jeweils ein Tarifvertrag mit Bindungsquoten<br />

von 70-99% der ƒrzte vor. ‹ber alle H‰user dieser Gruppe hinweg gibt es jedoch<br />

kein eindeutig vorherrschendes Tarifwerk.<br />

In fast 16% der H‰user mit unterschiedlichen Tarifwerken gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien<br />

(AVR) der kirchlichen <strong>Krankenhaus</strong>tr‰ger in Verbindung mit anderen<br />

Tarifvertr‰gen. Die h‰ufigsten Kombinationen sind die AVR f¸r das Diakonische<br />

Werk und der BAT bzw. der TV-ƒrzte jeweils in der kirchlichen Fassung oder<br />

Haustarifvertr‰ge. Auch hier herrscht pro <strong>Krankenhaus</strong> wiederum ein Tarifvertrag<br />

mit Bindungsquoten von 60-98% der ƒrzteschaft vor.<br />

Alle anderen Varianten sind quantitativ von eher untergeordneter Bedeutung. Sie<br />

betreffen vor allem verschiedene Kombinationen von Haus- bzw. Unternehmensgruppen-Tarifvertr‰gen<br />

sowie dem Verbandstarifvertrag der Privaten Krankenanstalten<br />

(ggf. noch in Verbindung mit weiteren Tarifwerken). Des Weiteren gilt in<br />

rund 20% der Universit‰tskliniken der Tarifvertrag f¸r ƒrzte an Universit‰tskliniken<br />

zwischen der Tarifgemeinschaft der deutschen L‰nder und dem Marburger<br />

Bund (TV-ƒ) vor allem in Verbindung mit verschiedenen Haustarifvertr‰gen.<br />

Das Nebeneinander unterschiedlicher Tarifvertr‰ge kann einen administrativen<br />

Mehraufwand verursachen (z.B. mit Blick auf die Gehaltsabrechnung, die Arbeitszeitorganisation<br />

und -erfassung), Einigungs- und Abstimmungsprobleme in<br />

den Mitarbeitervertretungen beg¸nstigen (etwa wegen Rivalit‰ten zwischen einzelnen<br />

Gewerkschaften oder Mitarbeitervertretern) und zu Konflikten und Akzeptanzschwierigkeiten<br />

in der Mitarbeiterschaft f¸hren (vor allem auf Grund unterschiedlicher<br />

Tarifbedingungen bei vergleichbarer Arbeit).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!