Krankenhaus Barometer Umfrage 2008 - Deutsche ...
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(TV-ƒrzte/VKA oder TVˆD) und andere<br />
Tarifvertr‰ge<br />
AVR und andere Tarifvertr‰ge<br />
(c) <strong>Deutsche</strong>s <strong>Krankenhaus</strong>institut<br />
TV-ƒrzte/VKA und TVˆD<br />
15,8<br />
35<br />
22,8<br />
36,8<br />
0 10 20 30 40 50<br />
Krankenh‰user mit mehreren Tarifvertr‰gen in<br />
%<br />
Abb. 27: Krankenh‰user mit mehreren Tarifwerken im ƒrztlichen Dienst<br />
- H‰ufigste Varianten<br />
Am h‰ufigsten ist die Kombination des Tarifvertrages f¸r ƒrzte an kommunalen<br />
Krankenh‰usern zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb‰nde<br />
und dem Marburger Bund (TV-ƒrzte/VKA) sowie des Tarifvertrages f¸r den ˆffentlichen<br />
Dienst f¸r Krankenh‰user zwischen ver.di und der VKA (TVˆD BT-K).<br />
In gut einem Drittel der Krankenh‰user mit unterschiedlichen Tarifwerken gelten<br />
beide Tarifvertr‰ge. Allerdings ist in diesen H‰usern eindeutig der TV-ƒrzte/VKA<br />
das vorherrschende Tarifwerk. Nach Tarifbindung der ƒrzte betrachtet, gilt hier<br />
f¸r rund 90% der ƒrzte dieser Tarifvertrag.<br />
In gut 20% der Krankenh‰user mit unterschiedlichen Tarifwerken gilt entweder<br />
der TV-ƒrzte/VKA oder der TVˆD BT-K in Verbindung mit anderen Tarifwerken,<br />
vor allem den "Vorg‰ngern" des BAT bzw. BAT-Ost oder Haustarifvertr‰gen. In<br />
den jeweiligen H‰usern herrscht zwar jeweils ein Tarifvertrag mit Bindungsquoten<br />
von 70-99% der ƒrzte vor. ‹ber alle H‰user dieser Gruppe hinweg gibt es jedoch<br />
kein eindeutig vorherrschendes Tarifwerk.<br />
In fast 16% der H‰user mit unterschiedlichen Tarifwerken gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien<br />
(AVR) der kirchlichen <strong>Krankenhaus</strong>tr‰ger in Verbindung mit anderen<br />
Tarifvertr‰gen. Die h‰ufigsten Kombinationen sind die AVR f¸r das Diakonische<br />
Werk und der BAT bzw. der TV-ƒrzte jeweils in der kirchlichen Fassung oder<br />
Haustarifvertr‰ge. Auch hier herrscht pro <strong>Krankenhaus</strong> wiederum ein Tarifvertrag<br />
mit Bindungsquoten von 60-98% der ƒrzteschaft vor.<br />
Alle anderen Varianten sind quantitativ von eher untergeordneter Bedeutung. Sie<br />
betreffen vor allem verschiedene Kombinationen von Haus- bzw. Unternehmensgruppen-Tarifvertr‰gen<br />
sowie dem Verbandstarifvertrag der Privaten Krankenanstalten<br />
(ggf. noch in Verbindung mit weiteren Tarifwerken). Des Weiteren gilt in<br />
rund 20% der Universit‰tskliniken der Tarifvertrag f¸r ƒrzte an Universit‰tskliniken<br />
zwischen der Tarifgemeinschaft der deutschen L‰nder und dem Marburger<br />
Bund (TV-ƒ) vor allem in Verbindung mit verschiedenen Haustarifvertr‰gen.<br />
Das Nebeneinander unterschiedlicher Tarifvertr‰ge kann einen administrativen<br />
Mehraufwand verursachen (z.B. mit Blick auf die Gehaltsabrechnung, die Arbeitszeitorganisation<br />
und -erfassung), Einigungs- und Abstimmungsprobleme in<br />
den Mitarbeitervertretungen beg¸nstigen (etwa wegen Rivalit‰ten zwischen einzelnen<br />
Gewerkschaften oder Mitarbeitervertretern) und zu Konflikten und Akzeptanzschwierigkeiten<br />
in der Mitarbeiterschaft f¸hren (vor allem auf Grund unterschiedlicher<br />
Tarifbedingungen bei vergleichbarer Arbeit).