Wichtige Hinweise Die Einführungsveranstaltungen ... - AStA - TUM
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<strong>Die</strong> Institution der Frauenbeauftragten wurde mit der<br />
Neufassung des Bayerischen Hochschulgesetzes 1988<br />
geschaffen, um gegen offenkundige Benachteiligungen<br />
von Frauen als Wissenschaftlerinnen und Studentinnen<br />
mehr Chancengleichheit an den Universitäten<br />
durchzusetzen. Frauenbeauftragte sind in Bayern<br />
ausdrücklich auch für die Belange der Studentinnen<br />
zuständig (Artikel 34 BayHSchG), allerdings wissen viele<br />
Studentinnen noch nichts von dieser Einrichtung.<br />
Das Amt der FB stellt sich als Mischung aus<br />
Veränderungsinstanz und Beschwerdeinstanz dar, wobei<br />
aufgrund der geringen Erfahrung noch wenig über die<br />
konkreten Wirkungsmöglichkeiten gesagt werden kann.<br />
Eines ist jedoch sicher: Veränderungen der Situation der<br />
Frauen an der TU lassen sich nur dann erreichen, wenn die<br />
"Betroffenen", d.h. auch Studentinnen, diese Arbeit mit<br />
unterstützen und begleiten.<br />
Es gibt eine Frauenbeauftragte (FB) für die gesamte TU.<br />
Eine Besonderheit des bayerischen Hochschulgesetzes ist<br />
die Regelung, dass auch an jeder Fakultät eine FB gewählt<br />
wird, die im Fachbereichsrat und in allen Kommissionen<br />
des Fachbereichs vertreten ist und dort beratend die<br />
Belange der Wissenschaftlerinnen und Studentinnen<br />
vertreten kann. Im Fachbereich Wirtschafts -<br />
wissenschaften sind mehrere FB, unsere nächste<br />
Ansprechpartnerin ist Frau Christa Hermann Lehrstuhl für<br />
Soziologie (Tel.: 289-24225).<br />
35<br />
Frauenbeauftragte<br />
Was bedeutet das für die Studentinnen?<br />
Sie können mit der Unterstützung der Frauenbeauftragten<br />
rechnen, wenn sie sich in Lehrveranstaltungen, Prüfungen,<br />
Gesprächssituationen mit DozentInnen oder bei der Vergabe<br />
von Arbeits- oder Forschungsthemen benachteiligt<br />
fühlen.<br />
Sie können die FB informieren, wenn sie meinen, dass die<br />
spezifische Situation weiblicher Studierender (z.B.<br />
studierende Mütter, spezifische Beratung für Frauen etc.)<br />
nicht angemessen berücksichtigt wird.<br />
Sie können über die FB einfacher den Kontakt zu anderen<br />
an Frauenthemen interessierten Frauen finden. Regelmäßig<br />
finden während des Semesters Vorträge zu frauenrelevanten<br />
Themen statt. <strong>Die</strong>se Zeiten werden öffentlich<br />
bekanntgegeben. Studentinnen sind dazu herzlich<br />
eingeladen.<br />
Und vor allem: Sie können sich mit konstruktiven<br />
Vorschlägen zur Verbesserung Ihrer Situation an die FB<br />
wenden.<br />
Wie erreicht Frau die Frauenbeauftragten?<br />
<strong>Die</strong> FB der TU kann über das Büro der Frauenbeauftragten<br />
in der Arcisstr. 19, Zi.102, Tel. 289-28339 erreicht<br />
werden. <strong>Die</strong> Öffnungszeiten sind auf dem<br />
Anrufbeantworter gespeichert. Das Büro verfügt auch über<br />
eine Handbibliothek, die v.a. auch Veröffentlichungen zu<br />
Frauen in technischen Studienfächern enthält.<br />
<strong>Die</strong> FB des Wi-Fachbereichs können telefonisch bzw.<br />
persönlich in ihrem Büro bzw. auch durch Vermittlung<br />
über die Fachschaft erreicht werden. Außerdem findet<br />
jedes Semester ein Treffen zwischen Studentinnen und FB<br />
statt. Der Termin wird an den Anschlagbrettern bzw. über<br />
die Fachschaft bekanntgegeben.