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Wichtige Hinweise Die Einführungsveranstaltungen ... - AStA - TUM

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<strong>Die</strong> Institution der Frauenbeauftragten wurde mit der<br />

Neufassung des Bayerischen Hochschulgesetzes 1988<br />

geschaffen, um gegen offenkundige Benachteiligungen<br />

von Frauen als Wissenschaftlerinnen und Studentinnen<br />

mehr Chancengleichheit an den Universitäten<br />

durchzusetzen. Frauenbeauftragte sind in Bayern<br />

ausdrücklich auch für die Belange der Studentinnen<br />

zuständig (Artikel 34 BayHSchG), allerdings wissen viele<br />

Studentinnen noch nichts von dieser Einrichtung.<br />

Das Amt der FB stellt sich als Mischung aus<br />

Veränderungsinstanz und Beschwerdeinstanz dar, wobei<br />

aufgrund der geringen Erfahrung noch wenig über die<br />

konkreten Wirkungsmöglichkeiten gesagt werden kann.<br />

Eines ist jedoch sicher: Veränderungen der Situation der<br />

Frauen an der TU lassen sich nur dann erreichen, wenn die<br />

"Betroffenen", d.h. auch Studentinnen, diese Arbeit mit<br />

unterstützen und begleiten.<br />

Es gibt eine Frauenbeauftragte (FB) für die gesamte TU.<br />

Eine Besonderheit des bayerischen Hochschulgesetzes ist<br />

die Regelung, dass auch an jeder Fakultät eine FB gewählt<br />

wird, die im Fachbereichsrat und in allen Kommissionen<br />

des Fachbereichs vertreten ist und dort beratend die<br />

Belange der Wissenschaftlerinnen und Studentinnen<br />

vertreten kann. Im Fachbereich Wirtschafts -<br />

wissenschaften sind mehrere FB, unsere nächste<br />

Ansprechpartnerin ist Frau Christa Hermann Lehrstuhl für<br />

Soziologie (Tel.: 289-24225).<br />

35<br />

Frauenbeauftragte<br />

Was bedeutet das für die Studentinnen?<br />

Sie können mit der Unterstützung der Frauenbeauftragten<br />

rechnen, wenn sie sich in Lehrveranstaltungen, Prüfungen,<br />

Gesprächssituationen mit DozentInnen oder bei der Vergabe<br />

von Arbeits- oder Forschungsthemen benachteiligt<br />

fühlen.<br />

Sie können die FB informieren, wenn sie meinen, dass die<br />

spezifische Situation weiblicher Studierender (z.B.<br />

studierende Mütter, spezifische Beratung für Frauen etc.)<br />

nicht angemessen berücksichtigt wird.<br />

Sie können über die FB einfacher den Kontakt zu anderen<br />

an Frauenthemen interessierten Frauen finden. Regelmäßig<br />

finden während des Semesters Vorträge zu frauenrelevanten<br />

Themen statt. <strong>Die</strong>se Zeiten werden öffentlich<br />

bekanntgegeben. Studentinnen sind dazu herzlich<br />

eingeladen.<br />

Und vor allem: Sie können sich mit konstruktiven<br />

Vorschlägen zur Verbesserung Ihrer Situation an die FB<br />

wenden.<br />

Wie erreicht Frau die Frauenbeauftragten?<br />

<strong>Die</strong> FB der TU kann über das Büro der Frauenbeauftragten<br />

in der Arcisstr. 19, Zi.102, Tel. 289-28339 erreicht<br />

werden. <strong>Die</strong> Öffnungszeiten sind auf dem<br />

Anrufbeantworter gespeichert. Das Büro verfügt auch über<br />

eine Handbibliothek, die v.a. auch Veröffentlichungen zu<br />

Frauen in technischen Studienfächern enthält.<br />

<strong>Die</strong> FB des Wi-Fachbereichs können telefonisch bzw.<br />

persönlich in ihrem Büro bzw. auch durch Vermittlung<br />

über die Fachschaft erreicht werden. Außerdem findet<br />

jedes Semester ein Treffen zwischen Studentinnen und FB<br />

statt. Der Termin wird an den Anschlagbrettern bzw. über<br />

die Fachschaft bekanntgegeben.

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