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Staatsarchiv Jahresbericht 2010 - Staatsarchiv - Kanton Zürich

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Abteilungen<br />

von Seiten der Jugendsekretariate als auch des <strong>Staatsarchiv</strong>s.<br />

Erstmals konnten im Berichtsjahr verschiedene Fallaktenserien<br />

aus einem Jugendsekretariat übernommen werden. Sodann entwickelte<br />

das Jugendsekretariat Bülach unter Beizug der Firma<br />

docuteam ein Ordnungssystem für die Informationsverwaltung,<br />

das vom <strong>Staatsarchiv</strong> begutachtet wurde. Wenn sich das Ordnungssystem<br />

bewährt, soll es auf weitere Jugendsekretariate<br />

ausgerollt werden. Das <strong>Staatsarchiv</strong> seinerseits erarbeitete ein<br />

Bewertungsmodell, das die künftige Überlieferung im Bereich<br />

Jugendsekretariate massgeblich steuern wird. Dabei war es uns<br />

wichtig, das Modell so zu gestalten, dass es der aktenführenden<br />

Stelle als Hilfsmittel bei der Informationsverwaltung und bei der<br />

Vorbereitung von Aktenübergaben dient. Die Jugendsekretariate<br />

sind im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> wichtige Institutionen im Vormundschaftswesen<br />

sowie in der Kinder­ und Jugendfürsorge (Hort­ und Krippenaufsicht,<br />

Alimentenhilfe, Elternberatung etc.).<br />

Das kantonale Rechnungswesen hat sich in den letzten Jahren<br />

stark verändert. Dies war für uns Anlass, die Bewertung von<br />

Buchhaltungs­ bzw. Finanzunterlagen, die bekanntlich bei vielen<br />

öffentlichen Organen in grossen Mengen anfallen, systematisch<br />

zu überprüfen. In die Überprüfung bezogen wir Finanzverwaltung<br />

und Finanzkontrolle sowie weitere sachverständige Stellen<br />

ein. Das Ergebnis ist ein «Bewertungsmodell Finanzunterlagen»,<br />

das uns künftig grosse Dienste leisten wird.<br />

Das <strong>Staatsarchiv</strong> ist seit Jahren bestrebt, in der Überlieferungsbildung<br />

Standards flächendeckend anzuwenden. Im Berichtsjahr<br />

ist ein weiterer traditioneller «Sonderfall» in diesem<br />

Sinn neu geregelt worden: die Übernahme von Meliorationsakten<br />

der Abteilung Landwirtschaft des Amtes für Landwirtschaft<br />

und Natur ALN. Die Meliorationsakten, insbesondere diejenigen<br />

in den Bereichen Flurbereinigungen, Entwässerungen etc., sind<br />

äusserst wertvolle Quellen zur Entwicklung der Zürcher Landschaft.<br />

Sie dokumentieren ein eigentliches öffentliches Grossprojekt<br />

des 20. Jahrhunderts; künftig werden umfassende Meliorationen<br />

wohl deutlich seltener sein. Bisher wurden jedes Jahr<br />

eigens für das <strong>Staatsarchiv</strong> hergestellte Duplikate abgeliefert,<br />

während die Originalakten bis zurück ins 19. Jahrhundert im ALN<br />

verblieben. Neu werden die älteren Originale ins <strong>Staatsarchiv</strong> geliefert;<br />

die Herstellung von Doppeln wird eingestellt.<br />

16 <strong>Staatsarchiv</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Das <strong>Staatsarchiv</strong> hat in den letzten beiden Jahrzehnten<br />

sehr grosse Bestände an Krankengeschichten bzw. Patientendokumentationen,<br />

wie sie heute heissen, aus den verschiedenen<br />

kantonalen Einrichtungen aufbauen können. Ein wichtiger<br />

Schwerpunkt liegt bei psychiatrischen Krankengeschichten. Die<br />

Bewertung und Aufbewahrung dieser besonders heiklen, aber<br />

auch besonders wichtigen und vonseiten der Forschung intensiv<br />

nachgefragten Unterlagen ist in der Schweiz umstritten und<br />

uneinheitlich geregelt, ebenso wie die anzuwendenden Schutzfristen.<br />

Das <strong>Staatsarchiv</strong> hat deshalb im Juni ein Kolloquium veranstaltet,<br />

an dem die verschiedenen «Stakeholder» ihre teilweise<br />

sehr unterschiedlichen Standpunkte im Beisein von Regierungsrat<br />

Notter direkt erläutern konnten. Vertreter/innen von aktenführenden<br />

Kliniken, von Gesundheitsdirektionen, des Datenschutzes,<br />

der medizinhistorischen Forschung und der Archive kamen<br />

zu Wort. In Sachen Bewertung bestand weitgehende Einigkeit<br />

darin, dass eine breit abgestützte Auswahl­Überlieferung von<br />

Akten aus verschiedenen Institutionen einer Konzentration auf<br />

wenige Kliniken vorzuziehen sei. Einig war man sich auch darin,<br />

dass zur Dokumentation der Geschichte des Gesundheitswesens<br />

neben den Krankengeschichten noch weitere Akten,<br />

insbesondere solche der Spitalverwaltung und der Aufsichtsbehörden,<br />

aufzubewahren sind. Wir hoffen, dass wir in unseren<br />

Bemühungen, eine für alle Seiten gute Lösung in diesem Bereich<br />

zu finden, weiterhin auf Verständnis und Unterstützung stossen.<br />

Dies umso mehr, als im weiteren Verlauf des Berichtsjahrs ein<br />

Rückschlag zu verzeichnen war: Die Gesundheitsdirektion erliess<br />

ohne Rücksprache mit der DJI zuhanden der Spitäler im<br />

<strong>Kanton</strong> einen Ablieferungsstopp für Krankengeschichten, da die<br />

gesetzliche Grundlage dafür ungenügend sei. Wir hoffen sehr,<br />

dass der dadurch herbeigeführte, für alle Seiten unbefriedigende<br />

Zustand 2011 wieder geändert werden kann.<br />

Öffentlich­rechtliche Institutionen können gemäss Archivgesetz<br />

ihre Akten selbstständig dauernd archivieren. Das <strong>Staatsarchiv</strong><br />

bietet solchen Institutionen aber regelmässig an, die Führung<br />

eines Endarchivs zu übernehmen. <strong>2010</strong> schloss die Zürcher<br />

Hochschule der Künste ZHdK einen Zusammenarbeitsvertrag<br />

mit dem <strong>Staatsarchiv</strong>. Bei der ZHdK haben inzwischen – ebenso<br />

wie bei der Pädagogischen Hochschule <strong>Zürich</strong> PHZH – Records

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