Staatsarchiv Jahresbericht 2010 - Staatsarchiv - Kanton Zürich
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Abteilungen<br />
von Seiten der Jugendsekretariate als auch des <strong>Staatsarchiv</strong>s.<br />
Erstmals konnten im Berichtsjahr verschiedene Fallaktenserien<br />
aus einem Jugendsekretariat übernommen werden. Sodann entwickelte<br />
das Jugendsekretariat Bülach unter Beizug der Firma<br />
docuteam ein Ordnungssystem für die Informationsverwaltung,<br />
das vom <strong>Staatsarchiv</strong> begutachtet wurde. Wenn sich das Ordnungssystem<br />
bewährt, soll es auf weitere Jugendsekretariate<br />
ausgerollt werden. Das <strong>Staatsarchiv</strong> seinerseits erarbeitete ein<br />
Bewertungsmodell, das die künftige Überlieferung im Bereich<br />
Jugendsekretariate massgeblich steuern wird. Dabei war es uns<br />
wichtig, das Modell so zu gestalten, dass es der aktenführenden<br />
Stelle als Hilfsmittel bei der Informationsverwaltung und bei der<br />
Vorbereitung von Aktenübergaben dient. Die Jugendsekretariate<br />
sind im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> wichtige Institutionen im Vormundschaftswesen<br />
sowie in der Kinder und Jugendfürsorge (Hort und Krippenaufsicht,<br />
Alimentenhilfe, Elternberatung etc.).<br />
Das kantonale Rechnungswesen hat sich in den letzten Jahren<br />
stark verändert. Dies war für uns Anlass, die Bewertung von<br />
Buchhaltungs bzw. Finanzunterlagen, die bekanntlich bei vielen<br />
öffentlichen Organen in grossen Mengen anfallen, systematisch<br />
zu überprüfen. In die Überprüfung bezogen wir Finanzverwaltung<br />
und Finanzkontrolle sowie weitere sachverständige Stellen<br />
ein. Das Ergebnis ist ein «Bewertungsmodell Finanzunterlagen»,<br />
das uns künftig grosse Dienste leisten wird.<br />
Das <strong>Staatsarchiv</strong> ist seit Jahren bestrebt, in der Überlieferungsbildung<br />
Standards flächendeckend anzuwenden. Im Berichtsjahr<br />
ist ein weiterer traditioneller «Sonderfall» in diesem<br />
Sinn neu geregelt worden: die Übernahme von Meliorationsakten<br />
der Abteilung Landwirtschaft des Amtes für Landwirtschaft<br />
und Natur ALN. Die Meliorationsakten, insbesondere diejenigen<br />
in den Bereichen Flurbereinigungen, Entwässerungen etc., sind<br />
äusserst wertvolle Quellen zur Entwicklung der Zürcher Landschaft.<br />
Sie dokumentieren ein eigentliches öffentliches Grossprojekt<br />
des 20. Jahrhunderts; künftig werden umfassende Meliorationen<br />
wohl deutlich seltener sein. Bisher wurden jedes Jahr<br />
eigens für das <strong>Staatsarchiv</strong> hergestellte Duplikate abgeliefert,<br />
während die Originalakten bis zurück ins 19. Jahrhundert im ALN<br />
verblieben. Neu werden die älteren Originale ins <strong>Staatsarchiv</strong> geliefert;<br />
die Herstellung von Doppeln wird eingestellt.<br />
16 <strong>Staatsarchiv</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Das <strong>Staatsarchiv</strong> hat in den letzten beiden Jahrzehnten<br />
sehr grosse Bestände an Krankengeschichten bzw. Patientendokumentationen,<br />
wie sie heute heissen, aus den verschiedenen<br />
kantonalen Einrichtungen aufbauen können. Ein wichtiger<br />
Schwerpunkt liegt bei psychiatrischen Krankengeschichten. Die<br />
Bewertung und Aufbewahrung dieser besonders heiklen, aber<br />
auch besonders wichtigen und vonseiten der Forschung intensiv<br />
nachgefragten Unterlagen ist in der Schweiz umstritten und<br />
uneinheitlich geregelt, ebenso wie die anzuwendenden Schutzfristen.<br />
Das <strong>Staatsarchiv</strong> hat deshalb im Juni ein Kolloquium veranstaltet,<br />
an dem die verschiedenen «Stakeholder» ihre teilweise<br />
sehr unterschiedlichen Standpunkte im Beisein von Regierungsrat<br />
Notter direkt erläutern konnten. Vertreter/innen von aktenführenden<br />
Kliniken, von Gesundheitsdirektionen, des Datenschutzes,<br />
der medizinhistorischen Forschung und der Archive kamen<br />
zu Wort. In Sachen Bewertung bestand weitgehende Einigkeit<br />
darin, dass eine breit abgestützte AuswahlÜberlieferung von<br />
Akten aus verschiedenen Institutionen einer Konzentration auf<br />
wenige Kliniken vorzuziehen sei. Einig war man sich auch darin,<br />
dass zur Dokumentation der Geschichte des Gesundheitswesens<br />
neben den Krankengeschichten noch weitere Akten,<br />
insbesondere solche der Spitalverwaltung und der Aufsichtsbehörden,<br />
aufzubewahren sind. Wir hoffen, dass wir in unseren<br />
Bemühungen, eine für alle Seiten gute Lösung in diesem Bereich<br />
zu finden, weiterhin auf Verständnis und Unterstützung stossen.<br />
Dies umso mehr, als im weiteren Verlauf des Berichtsjahrs ein<br />
Rückschlag zu verzeichnen war: Die Gesundheitsdirektion erliess<br />
ohne Rücksprache mit der DJI zuhanden der Spitäler im<br />
<strong>Kanton</strong> einen Ablieferungsstopp für Krankengeschichten, da die<br />
gesetzliche Grundlage dafür ungenügend sei. Wir hoffen sehr,<br />
dass der dadurch herbeigeführte, für alle Seiten unbefriedigende<br />
Zustand 2011 wieder geändert werden kann.<br />
Öffentlichrechtliche Institutionen können gemäss Archivgesetz<br />
ihre Akten selbstständig dauernd archivieren. Das <strong>Staatsarchiv</strong><br />
bietet solchen Institutionen aber regelmässig an, die Führung<br />
eines Endarchivs zu übernehmen. <strong>2010</strong> schloss die Zürcher<br />
Hochschule der Künste ZHdK einen Zusammenarbeitsvertrag<br />
mit dem <strong>Staatsarchiv</strong>. Bei der ZHdK haben inzwischen – ebenso<br />
wie bei der Pädagogischen Hochschule <strong>Zürich</strong> PHZH – Records