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Politikwissenschaft 140 - DVPW

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Frühjahr 2009<br />

Nr. <strong>140</strong><br />

Der Wahlausschuss (vgl. Punkt 5) legt fest, welcher gewählte Kandidat turnusmäßig<br />

gewählt ist und wer als Ersatz für den oder die außerplanmäßig zurückgetretenen<br />

Sprecher für die Zeit bis zum nächsten <strong>DVPW</strong>-Kongress gewählt<br />

wird.<br />

3. Sprecher dürfen maximal einmal wieder gewählt werden. Ausnahme: Wer<br />

als Ersatz für einen zwischenzeitlich zurückgetretenen Sprecher (vgl. Punkt<br />

2) gewählt wird, darf insgesamt zweimal wieder gewählt werden. Nach einer<br />

Auszeit von drei Jahren darf ein bereits einmal wieder gewähltes Sprecherratsmitglied<br />

erneut gewählt werden.<br />

4. Turnusgemäße Wahl: Die turnusgemäße Wahl findet statt<br />

a. im Anschluss an die Veranstaltung der Sektion auf dem jeweiligen Kongress<br />

der <strong>DVPW</strong> und<br />

b. per email über Sektionsverteiler vor dem <strong>DVPW</strong>-Kongress (entsprechend<br />

5.).<br />

Stimmberechtigt sind alle <strong>DVPW</strong>-Mitglieder, die an einer der drei letzten<br />

Sektionsveranstaltungen teilgenommen haben und in den Sektionsverteiler<br />

aufgenommen wurden (<strong>DVPW</strong>- und Sektionsmitglieder). Jedes <strong>DVPW</strong>- und<br />

Sektionsmitglied kann nur einmal abstimmen.<br />

5. Für die Durchführung der Wahl wird ein dreiköpfiger Wahlausschuss ernannt.<br />

Der Ausschuss muss die Wahlen innerhalb von vier Wochen vor dem<br />

<strong>DVPW</strong>-Kongress durchführen und auf dem Kongress das Ergebnis verkünden.<br />

Der Wahlausschuss informiert unmittelbar nach Ablauf der Nominierungsfrist<br />

(siehe 6.) alle Mitglieder der Sektion über ihre Stimmenzahl und die Liste der<br />

Kandidaten. Ab diesem Zeitpunkt können die Mitglieder ihre Entscheidung<br />

bezüglich der Stimmabgabe dem Wahlausschuss per Email miteilen.<br />

6. Kandidaten können auf der Jahrestagung der Sektion nominiert werden<br />

oder bis vier Wochen vor dem <strong>DVPW</strong>-Kongress. Ein Kandidat gilt als nominiert,<br />

wenn er von mindestens einem Mitglied der Sektion vorgeschlagen<br />

wurde und seine Bereitschaf zur Kandidatur erklärt hat. Kandidatenvorschläge,<br />

die nach der Jahrestagung stattfinden, sind dem Wahlausschuss schriftlich<br />

mitzuteilen. Die Sprecher der Sektion geben den nominierten Kandidaten<br />

über den Emailverteiler die Möglichkeit, sich den Mitgliedern der Sektion<br />

vorzustellen.<br />

7. Jedes abstimmende Sektionsmitglied hat so viele Stimmen, wie Sprecher<br />

gewählt werden sollen. Pro Kandidat kann nur eine Stimme abgegeben werden,<br />

es müssen nicht alle möglichen Stimmen vergeben werden. Gewählt<br />

sind diejenigen Kandidaten, die die höchste Anzahl an Stimmen auf sich vereinigen.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet in einem zweiten Wahlgang eine<br />

Stichwahl mit relativer Stimmenmehrheit.<br />

* Selbstverständlich sind mit der männlichen Formulierung auch alle weiblichen<br />

Mitglieder angesprochen. Frauen und Männer sind gleichermaßen auf-<br />

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