Politikwissenschaft 140 - DVPW
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Frühjahr 2009<br />
Nr. <strong>140</strong><br />
Der Wahlausschuss (vgl. Punkt 5) legt fest, welcher gewählte Kandidat turnusmäßig<br />
gewählt ist und wer als Ersatz für den oder die außerplanmäßig zurückgetretenen<br />
Sprecher für die Zeit bis zum nächsten <strong>DVPW</strong>-Kongress gewählt<br />
wird.<br />
3. Sprecher dürfen maximal einmal wieder gewählt werden. Ausnahme: Wer<br />
als Ersatz für einen zwischenzeitlich zurückgetretenen Sprecher (vgl. Punkt<br />
2) gewählt wird, darf insgesamt zweimal wieder gewählt werden. Nach einer<br />
Auszeit von drei Jahren darf ein bereits einmal wieder gewähltes Sprecherratsmitglied<br />
erneut gewählt werden.<br />
4. Turnusgemäße Wahl: Die turnusgemäße Wahl findet statt<br />
a. im Anschluss an die Veranstaltung der Sektion auf dem jeweiligen Kongress<br />
der <strong>DVPW</strong> und<br />
b. per email über Sektionsverteiler vor dem <strong>DVPW</strong>-Kongress (entsprechend<br />
5.).<br />
Stimmberechtigt sind alle <strong>DVPW</strong>-Mitglieder, die an einer der drei letzten<br />
Sektionsveranstaltungen teilgenommen haben und in den Sektionsverteiler<br />
aufgenommen wurden (<strong>DVPW</strong>- und Sektionsmitglieder). Jedes <strong>DVPW</strong>- und<br />
Sektionsmitglied kann nur einmal abstimmen.<br />
5. Für die Durchführung der Wahl wird ein dreiköpfiger Wahlausschuss ernannt.<br />
Der Ausschuss muss die Wahlen innerhalb von vier Wochen vor dem<br />
<strong>DVPW</strong>-Kongress durchführen und auf dem Kongress das Ergebnis verkünden.<br />
Der Wahlausschuss informiert unmittelbar nach Ablauf der Nominierungsfrist<br />
(siehe 6.) alle Mitglieder der Sektion über ihre Stimmenzahl und die Liste der<br />
Kandidaten. Ab diesem Zeitpunkt können die Mitglieder ihre Entscheidung<br />
bezüglich der Stimmabgabe dem Wahlausschuss per Email miteilen.<br />
6. Kandidaten können auf der Jahrestagung der Sektion nominiert werden<br />
oder bis vier Wochen vor dem <strong>DVPW</strong>-Kongress. Ein Kandidat gilt als nominiert,<br />
wenn er von mindestens einem Mitglied der Sektion vorgeschlagen<br />
wurde und seine Bereitschaf zur Kandidatur erklärt hat. Kandidatenvorschläge,<br />
die nach der Jahrestagung stattfinden, sind dem Wahlausschuss schriftlich<br />
mitzuteilen. Die Sprecher der Sektion geben den nominierten Kandidaten<br />
über den Emailverteiler die Möglichkeit, sich den Mitgliedern der Sektion<br />
vorzustellen.<br />
7. Jedes abstimmende Sektionsmitglied hat so viele Stimmen, wie Sprecher<br />
gewählt werden sollen. Pro Kandidat kann nur eine Stimme abgegeben werden,<br />
es müssen nicht alle möglichen Stimmen vergeben werden. Gewählt<br />
sind diejenigen Kandidaten, die die höchste Anzahl an Stimmen auf sich vereinigen.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet in einem zweiten Wahlgang eine<br />
Stichwahl mit relativer Stimmenmehrheit.<br />
* Selbstverständlich sind mit der männlichen Formulierung auch alle weiblichen<br />
Mitglieder angesprochen. Frauen und Männer sind gleichermaßen auf-<br />
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