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10<br />

Die herrschende Kontroverse um die Zukunft der Gewerbesteuer<br />

wird immer undurchsichtiger. Nachdem nun auch<br />

das Bundesfinanzministerium einen eigenen Vorschlag in<br />

die Debatte gebracht hat, stehen inzwischen vier Modelle<br />

zur Diskussion. Die BZÄK favorisiert dabei die einfachste<br />

Variante und damit auch die Linie des Bundesverbands der<br />

Freien Berufe (BFB): Die Gewerbesteuer bleibt in ihrer bisherigen<br />

Form bestehen, eine Ausweitung auf die Freiberufler<br />

findet nicht statt. Ob sich diese Forderung angesichts<br />

knapper Kassen der Kommunen, die von einer Änderung<br />

der Gewerbesteuer maßgeblich profitieren sollen, durchsetzen<br />

läßt, muss sich in zähem Ringen zeigen. Gegen eine<br />

Beibehaltung spricht auch der politische Eifer, mit dem an<br />

Alternativen gewerkelt wird. Das sogenannte "NRW-<br />

Modell", das von den kommunalen Spitzenverbänden und<br />

dem deutschen Städtetag unterstützt wird, sieht sowohl die<br />

Ausweitung der Gewerbesteuer auf alle Selbständigen und<br />

Freiberufler vor, als auch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage<br />

durch die Einbeziehung ertragsunabhängiger<br />

Komponenten wie Pachten, Mieten, Leasingraten und<br />

gezahlte Zinsen. Hinter diesem Vorschlag steht wohl auch<br />

ein Großteil der SPD-Bundestagsfraktion. Die grundsätzliche<br />

Alternative dazu liefert das BDI/VCI-Modell, das eine<br />

Umwandlung der Gewerbesteuer in eine kommunale<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/03<br />

www.bzaek.de<br />

Streitpunkt Gewerbesteuer:<br />

BFB sammelt Munition gegen Ausweitung auf alle Selbständigen<br />

Die im Zusammenhang mit der Bema-Neubewertung festgelegten<br />

Therapieschritt-Zeitmessungen sollen für eine<br />

neue GOZ nicht übertragen werden. "Mit Vehemenz arbeiten<br />

wir daran, die durch die Politik erzwungene Betrachtungsweise<br />

nach stereotypen Zeitaufwandsmustern für den<br />

Privatbereich ad absurdum zu führen", stellt BZÄK-Präsident<br />

Dr. Dr. Jürgen Weitkamp auf Nachfrage klar. Bei einer Neugestaltung<br />

der GOZ sollen vielmehr folgende Grundsätze<br />

verfolgt werden: 1. Der "Doktor Durchschnitt" ist für den<br />

PKV-Bereich abzulehnen. 2. Optimierte Behandlungsabläufe<br />

und -bedingungen sind vorauszusetzen. 3. Honorarspreizungen<br />

mit Multiplikator werden als unabdingbar angesehen.<br />

4. Die Individualität von Behandler und Patienten ist<br />

die Basis für jede Behandlungskommunikation. Darüber<br />

Gewinn- und Einkommensteuer vorsieht. Auf Basis ihrer<br />

Leistungsfähigkeit wären von dieser Steuer die Unternehmen,<br />

die Freien Berufe und alle weiteren Steuerpflichtigen<br />

betroffen. Damit erhielten die Gemeinden ein Hebesatzrecht<br />

bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer. Um<br />

erhöhte Steuerbelastungen zu vermeiden, müsste die Einkommensteuer<br />

abgesenkt und entsprechender Spielraum<br />

geschaffen werden. Nachteil dieses Modells ist die Tatsache,<br />

dass seine fiskalische Wirkung erst nach etwa drei Jahren<br />

einsetzt. Für die chronisch klammen Kommunen wäre das<br />

eindeutig zu spät. Einen Kompromiss zwischen diesen beiden<br />

Modellen will das Bundesfinanzministerium schaffen.<br />

Danach soll zwar der Kreis der Steuerpflichtigen ausgeweitet,<br />

zur Vermeidung einer Substanzbesteuerung allerdings<br />

auf die Einbeziehung ertragsunabhängiger Anteile der Bemessungsgrundlage<br />

verzichtet werden. Der BFB sucht bei<br />

seiner Abwehr der Einbeziehung von Freiberuflern in die<br />

Gewerbesteuer nach weiteren Argumenten. Über das Institut<br />

für Freie Berufe in Nürnberg soll zunächst die ungefähre<br />

Zahl der betroffenen potenziellen Gewerbesteuerpflichtigen<br />

ermittelt werden. Die BZÄK unterstützt dieses Anliegen<br />

und erfasst derzeit über die Länderkammern die Anzahl<br />

der Praxisinhaber in Orten über 50.000 Einwohnern.<br />

Zeitaufwandmuster bei der GOZ ad absurdum führen<br />

hinaus sei die große Streubreite des zahnärztlichen Leistungsgeschehens<br />

in quantitativ-zeitlicher als auch qualitativ-belastungsmäßiger<br />

Hinsicht eines der wichtigsten Ergebnisse<br />

der BAZ-II-Studie des IDZ und deute auf die<br />

Schwierigkeiten der Umsetzbarkeit im GKV-Bereich hin. Die<br />

KZBV werde bei ihrem Bemühen Schlimmeres abzuwenden<br />

mit der Rückendeckung der BZÄK rechnen können. Die<br />

BZÄK werde es hier grundsätzlich nicht zulassen, dass Leistungen<br />

zu betriebswirtschaftlich inakzeptablen Bedingungen<br />

durchgeführt werden sollten. Statt nicht vertretbare<br />

Abstriche an der Qualität hinzunehmen, solle dann die Leistung<br />

selbst in Frage gestellt werden, so Weitkamp.<br />

BZÄK – Klartext 09/2003, 6. Mai 2003

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