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Bürgerschaftliches Engagement - CDU Deutschlands

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Drucksache 14/8900 – 180 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />

schiedenen Themen sind Elemente eines „kooperativen<br />

Föderalismus“, der dem Bund auch über seine Gesetzgebungskompetenz<br />

hinaus Einflussmöglichkeiten einräumt:<br />

Im Bereich der Bildungspolitik etwa, Kernbereich der<br />

Länderkompetenz, verfügt der Bund nicht nur über die<br />

Zuständigkeit für die Regelung der Berufsausbildung,<br />

sondern kann auch im Rahmen der Kultusministerkonferenz<br />

Anregungen geben. Die Forderung nach „civic education“,<br />

nach einer Unterstützung des Lernens von bürgerschaftlichem<br />

<strong>Engagement</strong>, richtet sich in diesem<br />

indirekten Sinne also durchaus auch an den Bund.<br />

Auf der anderen Seite vermag der Bund allein wenig:<br />

Wenn man zum Beispiel über eine Öffnung der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung nachdenkt, sind viele Beteiligte<br />

einzubeziehen: die Trägerorganisationen des bürgerschaftlichen<br />

<strong>Engagement</strong>s ebenso wie die gewerblichen<br />

Unfallversicherungen, aber auch die Unfallversicherungsträger<br />

der öffentlichen Hand, wobei wiederum nicht<br />

nur der Bund, sondern auch die Länder und Kommunen<br />

beteiligt sind. Eine tragfähige Lösung setzt eine Zusammenarbeit<br />

bereits in der Konzeptionsphase voraus, zumal<br />

dann, wenn gesetzliche Regelungen auch mit finanziellen<br />

Verpflichtungen verbunden sind.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Förderung bürgerschaftlichen<br />

<strong>Engagement</strong>s durch den Bund in mehrfacher<br />

Hinsicht als Querschnittsaufgabe dar:<br />

– Im föderalistischen Staatsaufbau ist die Förderung<br />

bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s alles andere als eine<br />

genuine Aufgabe des Bundes; vielmehr ist <strong>Engagement</strong>förderung<br />

eher durch eine primäre Zuständigkeit<br />

der Länder, vor allem aber der Kommunen, geprägt.<br />

Maßnahmen des Bundes erfordern daher eine enge<br />

und für die jeweiligen Kompetenzen sensible Abstimmung<br />

mit den anderen föderalen Akteuren.<br />

– Die Förderung bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s ist als<br />

Reform- und Gestaltungsaufgabe in nahezu allen<br />

Politikfeldern angesiedelt. Dazu kommt, dass bürgerschaftliches<br />

<strong>Engagement</strong> nicht allein im „Dritten Sektor“<br />

freiwilliger Assoziationen stattfindet, sondern<br />

gleichermaßen in den Sektoren von Markt, Familie<br />

und Staat seinen Platz hat. Dieser Querschnittscharakter<br />

erfordert einerseits Maßnahmen, die dem jeweiligen<br />

Bereich angemessen sind, also eine gezielte Förderpolitik<br />

durch einzelne Ressorts. Andererseits<br />

müssen – zum Beispiel durch rechtliche Regelungen –<br />

bereichsübergreifend Rahmenbedingungen geschaffen<br />

werden, die für <strong>Engagement</strong> förderlich sind.<br />

Schließlich schafft erst die Koordination und Vernetzung<br />

einzelner Maßnahmen das schlüssige Gesamtbild<br />

einer Politik, die sich am Leitbild der Bürgergesellschaft<br />

ausrichtet.<br />

– In der Bürgergesellschaft ist der Staat nicht alleiniger<br />

oder auch nur primärer Förderer bürgerschaftlichen<br />

<strong>Engagement</strong>s, das vor allem von der Selbstorganisation<br />

unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure<br />

getragen wird. Der Erfolg staatlicher Förderung lässt<br />

sich vor diesem Hintergrund daran messen, inwieweit<br />

sie Prozesse bürgerschaftlicher Selbstorganisation<br />

ermöglicht und unterstützt, inwieweit sie zur Vernetzung<br />

von Akteuren und zu Synergieeffekten zwischen<br />

unterschiedlichen Förderbemühungen beiträgt.<br />

Gerade der letzte Punkt macht deutlich, dass Gesetzgebung<br />

zwar eine wichtige, aber keineswegs die einzige<br />

Möglichkeit der Förderung bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s<br />

durch den Bund ist. Ähnlich wie die Länder kann<br />

der Bund als Partner und Initiator bei der auf Bundesebene<br />

noch relativ schwach ausgeprägten Vernetzung von<br />

Akteuren bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s mitwirken.<br />

Dies gilt auch und vor allem für Netzwerke, die die Grenzen<br />

der gesellschaftlichen Sektoren übergreifen, und für<br />

die Koordination der <strong>Engagement</strong>förderung im Rahmen<br />

neuer Formen eines „kooperativen Föderalismus“.<br />

Außerdem werden Träger bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s<br />

durch finanzielle Zuschüsse des Bundes unterstützt.<br />

Unbürokratische Formen der Finanzierung zu finden<br />

(etwa durch Vereinheitlichung von Richtlinien und<br />

Zuwendungsverfahren), ist dabei eine ebenso wichtige<br />

Aufgabe wie die Verbreiterung der finanziellen Grundlagen<br />

bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s – etwa durch<br />

Einrichtung von Fonds, die nicht nur von den unterschiedlichen<br />

föderalen Ebenen, sondern auch von privatwirtschaftlichen<br />

Quellen gespeist werden.<br />

Schließlich kann auch die Anerkennung und Qualifizierung<br />

bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s, obgleich primär<br />

sicherlich nicht auf Bundesebene angesiedelt, durch den<br />

Bund wichtige Impulse erfahren. Der Bund kann bürgerschaftliches<br />

<strong>Engagement</strong> durch Kampagnen aufwerten<br />

und durch Forschungsaufträge den Kenntnisstand über<br />

dieses noch recht junge Politikfeld verbessern helfen. Die<br />

hier skizzierten Handlungsempfehlungen und Entwicklungsperspektiven<br />

für den Bund werden in Teil C, vor<br />

allem in Kapitel C2.4., ausführlicher dargestellt.<br />

2.4. Europäische Ebene<br />

Mit der Europäischen Union hat sich in den letzten Jahrzehnten<br />

eine supranationale politische Institutionenstruktur<br />

entwickelt. Die Europäische Union setzt wichtige<br />

Rahmenbedingungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft<br />

– aber auch für das bürgerschaftliche <strong>Engagement</strong>.<br />

Die Europäische Union hat Regelungsbefugnisse, die den<br />

gemeinsamen Markt mit den Freiheiten von Kapital,<br />

Gütern, Dienstleistungen und Personen betreffen. Ihre<br />

Befugnisse sind in den Verträgen zur Europäischen Union<br />

von Maastricht (1993) und Amsterdam (1999) niedergelegt.<br />

Entstanden als Wirtschaftsgemeinschaft in den<br />

1950er Jahren des letzten Jahrhunderts, ist die Europäische<br />

Union heute auf dem Weg, auch eine politische<br />

Union zu werden. Die langsame Europäisierung der Mitgliedsstaaten<br />

und immer weiterer Politikbereiche zeichnet<br />

den Weg dieser Entwicklung vor.<br />

Auch eine europäische Bürgergesellschaft entwickelt sich<br />

erst allmählich. Dabei gibt es jedoch noch zahlreiche Hindernisse:<br />

Europa besteht nach wie vor aus nationalen<br />

Gesellschaften, die sich erst langsam europäisieren. Eine<br />

europäische Öffentlichkeit gibt es nur in Ansätzen. Und die<br />

europäischen Institutionen sind immer noch bürgerfern<br />

und leiden an einem Demokratiedefizit. Es gibt aber

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