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Bürgerschaftliches Engagement - CDU Deutschlands

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Drucksache 14/8900 – 88 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />

Die Umweltverbände stellen nicht nur – als Teil der Umweltbewegung<br />

– eine „Gegenmacht“ dar, sondern sie sind<br />

durch die Rio-Konferenz und die nachfolgenden UN-<br />

Weltkonferenzen der 1990er Jahre auch in ihrer Rolle als<br />

„Themenanwälte“ deutlich aufgewertet worden. Ihr Fachund<br />

Expertenwissen wird für viele Themen auf allen politischen<br />

Ebenen nachgefragt. Sie können auf Grund ihrer<br />

Verständigungskompetenz auch zu einer höheren Effektivität<br />

und Transparenz der Verhandlungsprozesse beitragen<br />

und die Positionen der von den Umweltproblemen<br />

direkt betroffenen Menschen einbringen. Sie steigern so<br />

die Legitimität der Verhandlungsprozesse und ihrer Ergebnisse<br />

(vgl. Beisheim 2001).<br />

Auch die Gründung des „Rates für Nachhaltige Entwicklung“<br />

auf Bundesebene sowie die Existenz entsprechender<br />

Kommissionen auf Länderebene, z.B. die Kommission<br />

für Zukunftsfragen in Hamburg, in denen die<br />

Umweltverbände durchweg vertreten sind, sind Ausdruck<br />

der gewachsenen Bedeutung der Bürgergesellschaft in<br />

diesem Feld. Auf der anderen Seite laufen die Expertinnen<br />

und Experten in den Verbänden Gefahr, sich von den<br />

gruppeninternen demokratischen Prozessen abzukoppeln<br />

und so selbst ihre Legitimation zu verlieren. Außerdem<br />

besteht das Problem der Überforderung der NGOs, wenn<br />

sie sich in die verschiedenen inter- und supranationalen<br />

Institutionen integrieren müssen. Die Inanspruchnahme<br />

von Beteiligungsmöglichkeiten und die Teilnahme an internationalen<br />

Konferenzen überfordert häufig gerade diejenigen<br />

NGOs in finanzieller Hinsicht, die in hohem<br />

Maße von bürgerschaftlichem <strong>Engagement</strong> leben. In den<br />

Umweltverbänden werden daher eine Aufwandspauschale<br />

oder die steuerliche Absetzbarkeit des tatsächlichen<br />

Aufwands für bürgerschaftlich Engagierte in nationalen<br />

und internationalen Gremien diskutiert. Ferner<br />

stellen die Umweltverbände die Forderung nach einer<br />

Erweiterung des Verbandsklagerechts entsprechend der<br />

Aarhus-Konvention auf.<br />

Auf der lokalen Ebene, insbesondere in Prozessen der<br />

„Lokalen Agenda 21“, spielen weniger die großen Umweltverbände<br />

als vielmehr lokale Gruppen und Initiativen<br />

eine Rolle. Im Abschlussdokument „Agenda 21“ der<br />

UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Jahr<br />

1992 in Rio de Janeiro wurden alle Kommunen aufgefordert,<br />

in einem Konsultationsprozess mit allen kommunalen<br />

Akteuren eigene Pläne für eine nachhaltige Entwicklung<br />

zu verabschieden:<br />

„Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog<br />

mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und<br />

der Privatwirtschaft eintreten und eine ‘kommunale<br />

Agenda 21’ beschließen. Durch Konsultation und Herstellung<br />

eines Konsenses würden die Kommunen von<br />

ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von<br />

Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen<br />

lernen und für die Formulierung der am besten<br />

geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen<br />

erlangen.“ (Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit o.J.: 252).<br />

Da nachhaltige Entwicklung nicht einfach vom Staat verordnet<br />

werden kann, wird der gesellschaftlichen Diskus-<br />

sion und der Verständigung über Leitbilder, Handlungsfelder<br />

und Projekte in den einzelnen Kommunen Vorrang<br />

eingeräumt. Mit der expliziten Aufwertung von Bürgerbeteiligung,<br />

Information und Öffentlichkeitsarbeit in den<br />

Lokalen Agenda 21-Prozessen gewinnt auch bürgerschaftliches<br />

<strong>Engagement</strong> ein neues Handlungsfeld – analog<br />

zu anderen Initiativen der Erweiterung der Bürgerbeteiligung<br />

auf kommunaler Ebene.<br />

Zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 in deutschen<br />

Kommunen gibt es erst vereinzelte empirische Erkenntnisse<br />

(vgl. zur Übersicht Pettenkofer 2001). Die vorliegenden<br />

Studien beziehen sich zumeist auf die Initiierung<br />

Lokaler Agenda 21-Prozesse; Erfahrungen mit der Einführung<br />

von Maßnahmen liegen dagegen wegen des kurzen<br />

Zeitraums bisher kaum vor. Gleichwohl zeichnet sich<br />

eine beachtliche Tendenz ab, Lokale Agenda 21-Prozesse<br />

auf kommunaler Ebene einzuleiten. Nach einer Untersuchung<br />

des Deutschen Instituts für Urbanistik haben fast<br />

90 % der Städte einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21<br />

getroffen, fast drei Viertel der Städte haben bereits ein<br />

Leitbild für nachhaltige Entwicklung verabschiedet oder<br />

planen dies zu tun (vgl. Rösler 2000). Quantitativ betrachtet,<br />

kann man daher durchaus von einer steigenden<br />

Nachhaltigkeitsbewegung auf kommunaler Ebene sprechen,<br />

die durch die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland ausgelöst<br />

wurde. Bei den inhaltlichen Schwerpunkten im Rahmen<br />

der Lokalen Agenda 21 dominieren die Themen Klimaschutz<br />

und Energie sowie Verkehr und die Versorgung mit<br />

regionalen Nahrungsmitteln („Aus der Region für die Region“).<br />

Hinter den hohen qualitativen Ansprüchen des Programms<br />

bleibt die Umsetzung in vielen Städten und Gemeinden<br />

bisher jedoch zurück. Folgende Probleme zeichnen<br />

sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits ab:<br />

– Vielfach wird vor Beginn der Lokalen Agenda 21-Prozesse<br />

nicht geklärt, welchen Status und welche Verbindlichkeit<br />

Vereinbarungen haben sollen, die in<br />

Agenda 21-Gremien getroffen werden. Haben Engagierte<br />

den Eindruck, dass ihre Ergebnisse von Rat und<br />

Verwaltung einfach ignoriert werden, sind Frustration<br />

und Rückzug eine naheliegende Konsequenz. Wie bei<br />

anderen Formen kommunaler Beteiligung ist es mit<br />

entscheidend für den Erfolg, dass bereits am Beginn<br />

des Prozesses geklärt wird, in welcher Form die Ergebnisse<br />

in den kommunalen Willensbildungs- und<br />

Entscheidungsprozess einfließen.<br />

– Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass von den Lokalen<br />

Agenda 21-Prozessen vor allem bereits aktive Bürgerinnen<br />

und Bürger mit guter Ausbildung angesprochen<br />

werden. Die in der Agenda 21 explizit geforderte<br />

Beteiligung von Jugendlichen, Frauen und benachteiligten<br />

Gruppen ist dagegen bisher nur in Ansätzen gelungen.<br />

– Dazu kommen Probleme, die nicht unmittelbar mit der<br />

Rolle bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s in Agenda<br />

21-Prozessen zusammenhängen. Die Integration ökologischer,<br />

sozialer und ökonomischer Dimensionen zu

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