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Bürgerschaftliches Engagement - CDU Deutschlands

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Drucksache 14/8900 – 350 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode<br />

allen gesellschaftlichen Bereichen für mehr bürgerschaftliches<br />

<strong>Engagement</strong>,<br />

– in der Förderung von mehr Bewusstsein für die Bedeutung<br />

bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s für unser<br />

Gemeinwesen und<br />

– in unterstützenden Maßnahmen durch Bund, Länder<br />

und Kommunen<br />

eine effektive, zukunftsorientierte und damit nachhaltige<br />

Förderung des bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s.<br />

2. Sondervotum des sachverständigen<br />

Mitglieds Prof. Dr. Roland Roth zum<br />

Resümee des Teils A: „Bürgergesellschaft<br />

als Bezugsrahmen“ (A6)<br />

Sollen „Bürgergesellschaft“ und bürgerschaftliches <strong>Engagement</strong><br />

mehr als eine politische Restgröße sein, bedarf es<br />

allerdings auch in Deutschland tiefgreifender Veränderungen,<br />

wie zahlreiche Einzelanalysen dieses Berichts<br />

nahe legen. Einige der zentralen Barrieren auf dem Wege<br />

zur Bürgergesellschaft sollen hier wenigstens in Stichworten<br />

aufgelistet werden:<br />

– Statt eine Vielfalt von Formen zu nutzen, wird politische<br />

Demokratie noch immer repräsentativ eingehegt<br />

und von den politischen Parteien kolonisiert. Populistische<br />

Medienkampagnen und die Inszenierung<br />

charismatischer Führungspersonen setzen auf unkritische<br />

Konsumenten, nicht aber auf aktive und kompetente<br />

Bürgerinnen und Bürger. Eine „Demokratisierung<br />

liberaler Demokratien“, die dem gestiegenen<br />

<strong>Engagement</strong> und dem wachsenden Kompetenzbewusstsein<br />

der Bürgerschaft Rechnung trägt und beides<br />

fördert, steckt noch in den Kinderschuhen.<br />

– Starke etatistische Traditionen machen Bürgerinnen<br />

und Bürger allzu oft zum „Sicherheitsrisiko“ und Verwaltungsobjekt.<br />

Bürgerrechte werden zur Disposition<br />

gestellt, wenn der aktive Bürger aus staatlicher Sicht<br />

„zum Problem“ wird. Die Neigung, Bürgerrechte gegenüber<br />

der staatlichen Verwaltung und anderen Verfassungsorganen<br />

effektiv zu stärken (Informationsund<br />

Akteneinsichtsrechte, Transparenzgebote etc.),<br />

hält sich hierzulande in engen Grenzen.<br />

– Aus der Perspektive des bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s<br />

wäre die Staatsorganisation erst noch vom Kopf<br />

auf die Beine zu stellen. <strong>Bürgerschaftliches</strong> <strong>Engagement</strong><br />

kann sich vor allem auf kommunaler Ebene entfalten.<br />

Aber dort fehlt es weitgehend an Kompetenzen<br />

und Ressourcen, um einflussreich und nachhaltig zu<br />

sein. Weder im Bund noch in den Ländern lässt sich<br />

die Bereitschaft zu einer effektiven Kommunalisierung<br />

erkennen.<br />

– Bürgergesellschaft kann heute kein nationales Projekt<br />

mehr sein. Die Konflikte um Einwanderung, Flucht<br />

und Asyl oder die Politik transnationaler Organisationen<br />

und die Praxis transnationaler Konzerne bieten<br />

dafür reichlich Anschauungsmaterial. Wie eine transnationale<br />

Bürgergesellschaft politisch verfasst, wel-<br />

che Formen des Föderalismus und der Subsidiarität<br />

der Verwirklichung von kosmopolitischen Bürgerund<br />

Menschenrechten dienlich sein könnten, wissen<br />

wir heute allenfalls in Ansätzen. Selbst im begrenzten<br />

Rahmen der Europäischen Union fehlt es weitgehend<br />

an transnationaler Öffentlichkeit und politischer Willensbildung.<br />

– Dass nach dem Ende des Kalten Krieges die erhoffte<br />

„Friedensdividende“ ausgeblieben ist und kriegerische<br />

Konflikte – nun auch mit deutscher Beteiligung – eher<br />

zunehmen, verweist auf ein unbewältigtes Problem<br />

der „Westfälischen Ordnung“: Wie kann ziviler Konfliktaustrag<br />

nicht nur innerhalb einer staatlichen Ordnung,<br />

sondern auch zwischenstaatlich garantiert werden?<br />

Die Rückkehr zur „Normalität“ kriegerischer<br />

Einsätze stellt jedenfalls keine hoffnungsvolle Antwort<br />

dar, wenn es um die universelle Verwirklichung<br />

von Bürgerrechten und Demokratie geht. Das Recht<br />

auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist dafür<br />

eine unabdingbare Voraussetzung.<br />

– Weitgehend unstrittig ist der Befund ökonomisch<br />

bedingter, wachsender sozialer Ungleichheiten, von<br />

sozialen Ausschließungen im nationalen wie internationalen<br />

Kontext (UNDP 2000). Manuel Castells<br />

(1998: 70ff.) spricht von einer „Vierten Welt“ der Ausgeschlossenen.<br />

Dieser lokal, national und international<br />

zu beobachtende Trend stellt aktuell vermutlich<br />

die stärkste Herausforderung für die Vision einer Bürgergesellschaft<br />

dar. Hier liegt eine wesentliche Quelle<br />

für die Erosion von Bürgerrechten und von Konflikten,<br />

die den Rahmen ziviler Konfliktaustragung sprengen.<br />

Will Bürgergesellschaft nicht als „gated community“,<br />

als machtgeschützte Insel der Wohlständigen<br />

enden, wird sie diesen Exklusionstendenzen etwas<br />

entgegen setzen müssen. Aber nicht an Solidarität und<br />

Gleichheit orientierte Lösungswege haben gegenwärtig<br />

international Konjunktur, sondern – wie im „Krieg<br />

gegen den Terrorismus“ – autoritäre und repressive<br />

Formen der Eindämmung (Young 1999).<br />

Mit Blick auf diese keineswegs vollständige Problemliste<br />

fällt es schwer, der Einschätzung zu folgen, die „wesentlichen<br />

Grundlagen und Elemente einer Bürgergesellschaft“<br />

seien bereits vorhanden.<br />

3. Sondervotum des sachverständigen<br />

Mitglieds Prof. Dr. André Habisch:<br />

Soziales Kapital, <strong>Bürgerschaftliches</strong><br />

<strong>Engagement</strong> und Initiativen regionaler<br />

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik<br />

Sozialkapital – Selbstorganisationsprinzip oder Subventionstatbestand?<br />

Dieses Sondervotum kritisiert zunächst die Verwendungsweise<br />

des Begriffes „Soziales Kapital/Sozialkapital“<br />

in Teilen des Abschlussberichtes (insbesondere im<br />

Berichtsteil B3.2.4. zur lokalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik<br />

bzw. in den diesbezüglichen Passagen<br />

von B2.7). Ich plädiere dafür, den Begriff präziser zu<br />

fassen und sich dabei insbesondere an dem Gutachten von

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