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Bürgerschaftliches Engagement - CDU Deutschlands

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 27 – Drucksache 14/8900<br />

Die Autorinnen und Autoren des Freiwilligensurvey von<br />

1999 verweisen darauf, dass die ermittelte <strong>Engagement</strong>quote<br />

nicht mit politisch-sozialem <strong>Engagement</strong> gleichzusetzen<br />

ist – häufig handelt es sich bei freiwilligem <strong>Engagement</strong><br />

um „Gemeinschaftsaktivität im persönlichen<br />

Lebensumfeld“ (Rosenbladt 2000: 46). Auch diese stellt<br />

allerdings einen aktiven Beitrag zum Gemeinwohl dar<br />

und ist daher nicht weniger wertvoll als das politischsoziale<br />

<strong>Engagement</strong>. Tätigkeiten in den Bereichen Sport<br />

und Bewegung, Freizeit und Geselligkeit, Kultur und<br />

Musik sind zudem nicht allein Freizeitaktivitäten, sondern<br />

schließen – z.B. in der Vorstandsarbeit – durchaus<br />

Aspekte der Interessenvertretung und der Erzeugung öffentlicher<br />

Güter ein.<br />

Der Freiwilligensurvey von 1999 fragte nicht nur nach<br />

freiwilligem <strong>Engagement</strong>, sondern auch nach einem<br />

„Mitmachen“, das nicht mit der Übernahme besonderer<br />

Aufgaben verbunden sein muss. Wer im Sinne des Freiwilligensurveys<br />

von 1999 irgendwo mitmacht, ist damit<br />

noch nicht unbedingt freiwillig engagiert – zum <strong>Engagement</strong><br />

gehört die Übernahme von Aufgaben. Neben den<br />

22 Millionen Engagierten sind weitere 20 Millionen Bundesbürgerinnen<br />

und Bundesbürger in einem oder mehreren<br />

gesellschaftlichen Bereichen außerhalb von Beruf und<br />

Familie in Verbänden, Vereinen, Projekten, Initiativen<br />

oder Gruppen aktiv. Die weite Fassung des Begriffes<br />

„freiwilliges <strong>Engagement</strong>“ erbringt diese beeindruckenden<br />

Zahlen. Dennoch verweisen manche, vor allem ältere<br />

Institutionen, Verbände und freiwillige Vereinigungen auf<br />

Schwierigkeiten, bürgerschaftlich Engagierte zu gewinnen.<br />

Obwohl freiwilliges <strong>Engagement</strong> über ein einfaches Mitmachen<br />

hinausgeht, besteht zwischen beiden Aktivitätsniveaus<br />

ein enger Zusammenhang: Beteiligung, Mitmachen,<br />

Zugehörigkeit sind in der Regel Voraussetzungen<br />

dafür, dass Menschen Aufgaben und Tätigkeiten im Sinne<br />

freiwilligen <strong>Engagement</strong>s übernehmen. <strong>Engagement</strong><br />

hängt also eng mit der sozialen Einbindung, mit der Integration<br />

der Menschen zusammen. Dies ist ein Grund<br />

dafür, dass Erwerbslose im Vergleich zu Erwerbstätigen<br />

beim <strong>Engagement</strong> unterrepräsentiert sind. Die Daten des<br />

SOEP zum Erwerbsstatus zeigen, dass 36,2 % der Erwerbstätigen<br />

in Westdeutschland bürgerschaftlich engagiert<br />

sind, aber nur 22,4 % der arbeitslos Gemeldeten<br />

(Kistler/Pfau-Effinger/Böhle 2001). Eine Integration<br />

durch Erwerbsarbeit trägt offensichtlich zu einer Stärkung<br />

der <strong>Engagement</strong>bereitschaft und des Zugangs zu <strong>Engagement</strong>möglichkeiten<br />

bei. Demgegenüber verringert der<br />

Ausschluss aus der Erwerbsarbeit auch die <strong>Engagement</strong>bereitschaft.<br />

Die Daten zur Unterrepräsentanz von Arbeitslosen<br />

lassen sich allerdings unterschiedlich deuten.<br />

So geht Erlinghagen davon aus, dass für bürgerschaftliches<br />

<strong>Engagement</strong> ähnliche Qualifikationen benötigt<br />

werden wie für eine erfolgreiche Erwerbsbeteiligung<br />

(vgl. Erlinghagen/Rinne/Schwarze 2000).<br />

Formen und Bereiche bürgerschaftlichen<br />

<strong>Engagement</strong>s<br />

Der Vielfalt der Erscheinungsformen entspricht die Vielfalt<br />

der Organisationsformen, in denen sich bürgerschaft-<br />

liches <strong>Engagement</strong> vollzieht. Für alle diese Formen lässt<br />

sich kein einheitliches Gliederungsprinzip finden. Es<br />

lassen sich folgende Formen unterscheiden (vgl. auch<br />

Roth 2000: 30 ff.):<br />

– Politisches <strong>Engagement</strong>: Dazu gehören die klassischen<br />

Formen des <strong>Engagement</strong>s als Gemeinderat und<br />

Stadtverordnete in der Kommunalpolitik, die Mitarbeit<br />

in Parteien, Verbänden und Gewerkschaften<br />

sowie die neueren Formen der Beteiligung und Themenanwaltschaft<br />

in Bürgerinitiativen und sozialen<br />

Bewegungen, das <strong>Engagement</strong> in Kinder- und Jugendparlamenten,<br />

in Ausländer- und Seniorenbeiräten<br />

oder die Mitarbeit in lokalen Agenda 21-Gruppen.<br />

– Soziales <strong>Engagement</strong>: Dies umfasst viele Tätigkeiten<br />

in Jugend- und Wohlfahrtsverbänden, in Kirchengemeinden<br />

und in öffentlichen Einrichtungen. Neue Formen<br />

sozialen <strong>Engagement</strong>s finden sich z.B. in den<br />

Hospizgruppen, in der „Tafel“-Bewegung, in den<br />

AIDS-Initiativen und in Gruppen zur Unterstützung<br />

von Asylbewerbern.<br />

– <strong>Engagement</strong> in Vereinen, Verbänden und Kirchen:<br />

Dies beinhaltet Vorstandstätigkeiten, Geschäftsführungs-<br />

und Leitungsaufgaben in allen verfassten Bereichen<br />

bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s. Kennzeichen<br />

dieser <strong>Engagement</strong>formen sind ihr rechtlich<br />

strukturiertes Aufgabenfeld, die Übernahme von Verantwortung<br />

für die Aktivitäten des Vereins oder Verbandes<br />

sowie die nicht selten hohen Anforderungen an<br />

organisatorische und betriebswirtschaftliche Qualifikationen.<br />

Dazu gehört die Tätigkeit des ehrenamtlich<br />

tätigen Trainers im Sportverein ebenso wie die Leitung<br />

eines Kirchenchores oder die Durchführung von<br />

Erste-Hilfe-Kursen im Bereich des Rettungswesens.<br />

– <strong>Engagement</strong> in öffentlichen Funktionen: Darunter fallen<br />

klassische Ehrenämter wie Schöffen, ehrenamtliche<br />

Richter oder Wahlhelfer, die nicht immer freiwillig<br />

ausgeführt werden, sondern durchaus einen<br />

verpflichtenden Charakter haben können. Zu dieser<br />

Variante bürgerschaftlichen <strong>Engagement</strong>s gehören<br />

auch Tätigkeiten im Rahmen des Betreuungsgesetzes<br />

oder das <strong>Engagement</strong> von Elternbeiräten. Öffentliche<br />

Aufgaben werden zudem von den freiwilligen Feuerwehren,<br />

vom Technischen Hilfswerk und von den<br />

Rettungsdiensten wahrgenommen. Eine weitere und<br />

häufig neuere Variante sind die Bürgervereine und Zusammenschlüsse,<br />

die in Einrichtungen wie Museen,<br />

Bibliotheken oder Schwimmbädern durch ihr bürgerschaftliches<br />

<strong>Engagement</strong> den Betrieb aufrechterhalten.<br />

– Formen der Gegenseitigkeit: Dazu zählen Nachbarschaftshilfen,<br />

Genossenschaften und Tauschringe.<br />

<strong>Bürgerschaftliches</strong> <strong>Engagement</strong> stützt sich hier auf<br />

Vorstellungen von einer Ökonomie, die auf gegenseitiger<br />

Hilfe und moralischen Grundsätzen beruht.<br />

– Selbsthilfe: Diese Form des <strong>Engagement</strong>s findet sich<br />

vor allem in den Bereichen von Familie und Gesundheit,<br />

bei Arbeitslosen, Migranten und marginalisierten<br />

Gruppen. Kennzeichnend für viele dieser Gruppen

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