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( 6 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün

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Jahrgang 2 20. Juni 2012 Nr. 6 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Seite - 11 -<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 10.04.2012<br />

Geschäfts-Nr.: 55 K 173/10-3<br />

Beschluss<br />

Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung zum Zwecke <strong>der</strong> Aufhebung<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaft sollen am 27.06.2012,10.00 Uhr, im<br />

Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16,<br />

Halle<br />

1. die im Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 421 eingetragenen<br />

Grundstücke<br />

Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 1, Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 12, Flurstück 4/20<br />

zu 317 m 2<br />

lfd. Nr. 2, Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 12, Flurstück 4/22<br />

zu 188 m 2<br />

sowie<br />

2. das im Gebäude-Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 36<br />

eingetragene Gebäude auf den Grundstücken <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Neutz-Lettewitz<br />

Flur 12, Flurstück 4/20 zu 317 m 2<br />

Flur 12, Flurstück 4/22 zu 188 m 2<br />

versteigert werden.<br />

Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem Einfamilien-Wohnhaus<br />

(Baujahr ca. 1979, ca. 119 m 2 Wohnfläche, hoher<br />

Instandhaltungsstau) unter <strong>der</strong> Anschrift Görbitzer Weg 15<br />

in 06193 <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> OT Neutz-Lettewitz. Gemäß § 78 Sachenrechtsbereinigungsgesetz<br />

ist nur ein Gesamtausgebot von<br />

Grundstück und Gebäude zulässig.<br />

Die Versteigerungsvermerke sind jeweils am 24.02.2011 in die<br />

Grundbücher eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist festgesetzt<br />

wie folgt: Flurstück 4/20 auf 4.700 €, Flurstück 4/22 auf<br />

2.800 € und Gebäude auf 12.500 €.<br />

Der Verkehrswert beträgt damit insgesamt auf 20.000 €.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />

später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden.<br />

Er muss es auch glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Antragsteller wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des<br />

Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den<br />

übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />

und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Bauamt<br />

Wohnungsbaugebiet <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Wettin</strong><br />

„Hinter dem Schweizerling“<br />

Lage: Das Wohngebiet „Hinter dem Schweizerling“<br />

befindet sich in <strong>Wettin</strong>, in <strong>der</strong> Nähe des Bismarckturmes.<br />

Es liegt in einer sehr ruhigen,<br />

idyllischen Gegend.<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Grundstücke: noch 18 freie Baugrundstücke<br />

Größe <strong>der</strong><br />

Grundstücke: von 417 m 2 bis 645 m 2<br />

Bauweise: Einzelhäuser, ein- und<br />

an<strong>der</strong>thalbgeschossig<br />

Ansprechpartner:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

Bauamt<br />

Frau Brabetz<br />

Tel. 03 46 03/7 57 32<br />

Landesamt für Vermessung und Halle (Saale), 29.05.2012<br />

Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

Neustädter Passage 15<br />

06122 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/69 12 -0<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Landesamtes für Vermessung<br />

und Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

Verfahren nach dem Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz - BoSoG in Verbindung<br />

mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFlBerG<br />

Son<strong>der</strong>ungsplan-Nr. V25-27199-2008<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, Gemarkung Plötz, Flur 4, Flurstück<br />

401 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Son<strong>der</strong>ung<br />

unvermessener und überbauter Grundstücke nach <strong>der</strong> Karte<br />

(Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz) vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I<br />

S. 2255) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />

vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) - jeweils in <strong>der</strong><br />

gültigen Fassung - eingeleitet worden.<br />

Hierdurch soll das Erwerbsrecht <strong>der</strong> öffentlichen Nutzer an Verkehrsflächen<br />

und an<strong>der</strong>en öffentlich genutzten privaten Grundstücken<br />

ausgeübt werden. Son<strong>der</strong>ungsbehörde ist das Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />

Der Entwurf des Son<strong>der</strong>ungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwendeten Unterlagen liegen<br />

vom 21.06.2012 bis 20.07.2012<br />

während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des<br />

Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-<br />

Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht<br />

aus.

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