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Herausforderungen des demografischen Wandels

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Vorwort III<br />

VORWORT<br />

1. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2010 hat die Bun<strong>des</strong>regierung durch das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Wirtschaft und Technologie den Sachverständigenrat gebeten, eine Expertise über<br />

Demografie und Wachstumspotenziale, speziell im Hinblick auf Arbeitsmärkte, Güter- und<br />

Finanzmärkte zu erstellen.<br />

Die Expertise trägt den Titel<br />

„<strong>Herausforderungen</strong> <strong>des</strong> <strong>demografischen</strong> <strong>Wandels</strong>“<br />

2. Der demografische Wandel vollzieht sich in Form einer rückläufigen Bevölkerungszahl<br />

und einer steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung. Die daraus resultierenden ökonomischen<br />

Konsequenzen sind beherrschbar, sofern sich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik<br />

der <strong>Herausforderungen</strong> annimmt, insbesondere im Bereich der Systeme der Sozialen Sicherung.<br />

Dabei ist keine Zeit zu verlieren, weil sonst die später erforderlichen Anpassungen umso<br />

einschneidender ausfallen werden.<br />

3. Im Bereich der Sozialversicherungen tragen vor allem die Gesetzliche Rentenversicherung<br />

und die Gesetzliche Krankenversicherung zu einem erheblichen Teil zu einer Tragfähigkeitslücke<br />

der öffentlichen Finanzen bei, die in einem Basisszenario 3,1 vH in Relation zum<br />

Bruttoinlandsprodukt beträgt. Ohne Konsolidierungserfolge läge die Schuldenstandsquote im<br />

Jahr 2060 bei etwa 270 vH mit massiven Verteilungsproblemen zu Lasten künftiger Generationen.<br />

Daher ist es zunächst zwingend notwendig, die vorgesehene Erhöhung der „Rente<br />

mit 67“ im Jahr 2029 umzusetzen. Danach sollte eine regelgebundene Anpassung <strong>des</strong> gesetzlichen<br />

Renteneintrittsalters eingeführt werden, die sich an der Entwicklung der ferneren Lebenserwartung<br />

orientiert; denn diese dürfte über das Jahr 2029 hinaus weiter steigen. In den<br />

Jahren 2045 und 2060 wird dann vermutlich ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 68 beziehungsweise<br />

69 Jahren erforderlich sein, wobei für spezielle Berufe besondere Lösungen<br />

geprüft werden können. Diese Regelungen sollten ebenso für die Beamtenversorgung gelten.<br />

Im Gesundheitswesen muss es endlich gelingen, die Märkte für Gesundheitsleistungen so zu<br />

regulieren, dass der Wettbewerb zwischen Anbietern von Gesundheitsleistungen ein qualitativ<br />

und quantitativ anspruchsvolles Versorgungsniveau möglichst kostengünstig sicherstellt.<br />

4. Die rückläufige Bevölkerungszahl zusammen mit der verstärkten Alterung führt zu einem<br />

noch stärkeren Rückgang der Anzahl der Erwerbspersonen. Dieser kann vermieden werden,<br />

wenn es gelingt, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen und das Renteneintrittsalter<br />

hinauszuschieben. Die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften kann ebenfalls eine<br />

Entlastung bewirken.<br />

Sachverständigenrat - Expertise 2011

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