Heilbronn GB 05.indd
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BESTÄTIGUNGSVERMERK UND PRÜFUNGSERGEBNIS<br />
AUS DER ERWEITERUNG DES PRÜFUNGSAUFTRAGES NACH § 53 HGRG<br />
38<br />
Bestätigungsvermerk<br />
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben<br />
wir mit Datum vom 28. April 2006 den folgenden uneinge-<br />
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt:<br />
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn-<br />
und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht der Stadtsiedlung<br />
<strong>Heilbronn</strong> GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar<br />
bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die<br />
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den<br />
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in<br />
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns<br />
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter Einbeziehung der Buchführung und über<br />
den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 H<strong>GB</strong><br />
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(DW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so<br />
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,<br />
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, mit hinreichender<br />
Sicherheit erkannt werden.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />
und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die<br />
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsbelegsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />
für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen<br />
der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir<br />
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den<br />
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht<br />
steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft<br />
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar.“<br />
Prüfungsergebnis<br />
Auftragsgemäß wurden bei der Prüfung auch die Vorschriften<br />
des § 53 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir<br />
geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der notwendigen<br />
Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen<br />
handelrechtlichen und anderen gesetzlichen Vorschriften,<br />
den Bestimmungen der Gesellschaftsvertrages und<br />
der Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und den<br />
Aufsichtsrat geführt worden sind. Außerdem haben wir Feststellungen<br />
zu den wirtschaftlichen Verhältnissen de Gesellschaft<br />
getroffen.<br />
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat haben die ihnen<br />
nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Verpflichtungen<br />
ordnungsgemäß erfüllt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
der Gesellschaft sind geordnet.<br />
Über die im vorliegenden Bericht getroffenen Feststellungen<br />
hinaus, hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben,<br />
die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit<br />
der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse der Gesellschaft von Bedeutung sind.<br />
Der vorstehende Bericht wurde aufgrund der bei der Prüfung<br />
anhand der Unterlagen getroffenen Feststellungen und<br />
der den Prüfern erteilten Aufklärungen und Nachweise nach<br />
bestem Wissen und Gewissen erstellt.<br />
Stuttgart, 28. April 2006<br />
Verband<br />
baden-württembergischer<br />
Wohnungsunternehmen e. V.<br />
gez. Wibusch gez. Beck<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer