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BESTÄTIGUNGSVERMERK UND PRÜFUNGSERGEBNIS<br />

AUS DER ERWEITERUNG DES PRÜFUNGSAUFTRAGES NACH § 53 HGRG<br />

38<br />

Bestätigungsvermerk<br />

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben<br />

wir mit Datum vom 28. April 2006 den folgenden uneinge-<br />

schränkten Bestätigungsvermerk erteilt:<br />

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn-<br />

und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der Stadtsiedlung<br />

<strong>Heilbronn</strong> GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar<br />

bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den<br />

deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in<br />

der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns<br />

durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und über<br />

den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 H<strong>GB</strong><br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(DW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so<br />

zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,<br />

die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, mit hinreichender<br />

Sicherheit erkannt werden.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />

Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />

und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die<br />

Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />

der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsbelegsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />

für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen<br />

der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir<br />

sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den<br />

gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht<br />

steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />

insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft<br />

und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.“<br />

Prüfungsergebnis<br />

Auftragsgemäß wurden bei der Prüfung auch die Vorschriften<br />

des § 53 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir<br />

geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der notwendigen<br />

Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen<br />

handelrechtlichen und anderen gesetzlichen Vorschriften,<br />

den Bestimmungen der Gesellschaftsvertrages und<br />

der Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und den<br />

Aufsichtsrat geführt worden sind. Außerdem haben wir Feststellungen<br />

zu den wirtschaftlichen Verhältnissen de Gesellschaft<br />

getroffen.<br />

Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat haben die ihnen<br />

nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Verpflichtungen<br />

ordnungsgemäß erfüllt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

der Gesellschaft sind geordnet.<br />

Über die im vorliegenden Bericht getroffenen Feststellungen<br />

hinaus, hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben,<br />

die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der Gesellschaft von Bedeutung sind.<br />

Der vorstehende Bericht wurde aufgrund der bei der Prüfung<br />

anhand der Unterlagen getroffenen Feststellungen und<br />

der den Prüfern erteilten Aufklärungen und Nachweise nach<br />

bestem Wissen und Gewissen erstellt.<br />

Stuttgart, 28. April 2006<br />

Verband<br />

baden-württembergischer<br />

Wohnungsunternehmen e. V.<br />

gez. Wibusch gez. Beck<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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