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Gutachten über Ausgleichsbeträge - Schifferstadt

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Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises GU 4160/2010<br />

Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan<br />

Nicht eingetragene Rechte und<br />

Für den Bereich des Sanierungsgebietes "Ortskern <strong>Schifferstadt</strong>" wur-<br />

de kein Bebauungsplan aufgestellt.<br />

Baulasten Das Baulastenverzeichnis wurde nicht eingesehen. Es wird unterstellt,<br />

Belastungen<br />

dass die zonalen Richtwertgrundstücke diesbezüglich unbelastet sind.<br />

Eine Beeinflussung des Bodenwertes der Einzelgrundstücke durch<br />

eingetragene Lasten kann nicht ausgeschlossen werden. Etwaige Be-<br />

lastungen sind deshalb zusätzlich bei der Einzelbewertung zu berück-<br />

sichtigen.<br />

Etwaige nicht eingetragene Rechte und Belastungen sind bei der Ab-<br />

leitung der zonalen Anfangs- und Endwerte nicht berücksichtigt. Hier<br />

gelten die Ausführungen zu den Baulasten entsprechend.<br />

Denkmalschutz Das Sanierungsgebiet liegt innerhalb der Denkmalzone "Ortskern". Im<br />

3. Wertermittlungsstichtage<br />

nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler für den Rhein-Pfalz<br />

Kreis sind betreffend des Sanierungsgebietes folgende Objekte auf-<br />

geführt.<br />

Burgstraße 5, 6, 8, 14, 21,23, 26, 31, 40<br />

Große Kapellenstraße 6, 8, 12<br />

Kirchenstraße 17, 19, 20<br />

3.1 Für die Bemessung der Allgemeinen Wertverhältnisse 5 ):<br />

3.2 Für die Qualitätsbemessung:<br />

3.2.1 Anfangswerte<br />

Allgemein 10.07.2010 - Der Stichtag gilt sowohl für die Bestimmung der An-<br />

fangs- als auch für die Endwerte. Nach § 154 Abs. 2 BauGB i.V.m.<br />

§ 16 Abs. 5 ImmoWertV ist für die Anfangs- und Endwerte im Falle<br />

des hier greifenden § 162 BauGB bzgl. der Allgemeinen Wertverhält-<br />

nisse auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Satzung, mit der<br />

die Sanierungssatzung aufgehoben wird, abzustellen.<br />

Es gilt hier der Stichtag 01.03.1986 (Hinweis in der <strong>Schifferstadt</strong>er<br />

Rundschau auf Sanierung des Anwesens Burgstraße 14). Dies ist der<br />

früheste, dem Gutachterausschuss bekannte Zeitpunkt in dem die Ab-<br />

sicht eine Sanierung durchzuführen in der Öffentlichkeit bekannt wur-<br />

de. Zumal in 1986 auch schon begonnen wurde private Maßnahmen<br />

durch Bund, Land und Gemeinde zu fördern (vgl. Kap. 2.2 Abs. 2).<br />

5 Vgl. STROTKAMP/SPRENGNETTER in [1]: „Besonderheiten der Verkehrswertermittlung in städtischen Sanierungsbereichen“, Lehr-<br />

buch Teil 11, Kapitel 3, S. 11/3/4/1.<br />

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