Gutachten über Ausgleichsbeträge - Schifferstadt
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Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises GU 4160/2010<br />
nen in Kapitel 5.2 Seite 47 (Abbildung 6) insgesamt bestimmt.<br />
Die festgestellten wertbeeinflussenden Umstände, insbesondere Art<br />
und Maß der baulichen Nutzung werden als nutzungstypische Ge-<br />
gebenheiten dem jeweiligen Anfangs- wie End(richt)wertgrundstück<br />
als auch dem Einzelgrundstück zugeordnet.<br />
Signifikante wertbeeinflussende Umstände sind u. a. Unterschiede<br />
in der Geschossflächenzahl (GFZ), Grundstückstiefe und Grund-<br />
stücksfläche. Wertrelevante Unterschiede der GFZ waren im Sa-<br />
nierungsgebiet "Ortsmitte <strong>Schifferstadt</strong>" der Stadt Schiffer-<br />
stadt nicht feststellbar.<br />
Die Gutachter stufen die der Sanierung unterliegenden Grundstücke<br />
nach den planungsrechtlichen Gegebenheiten und der Lage im Um-<br />
feld der städtebaulich genutzten Grundstücke als erschließungs-<br />
und abgabenfreies baureifes Land ein.<br />
Baureifes Land sind nach § 5 Abs.4 Immobilienwertermittlungsver-<br />
ordnung (ImmoWertV) Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des<br />
Baugesetzbuches für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, also de-<br />
ren Erschließung gesichert ist und die nach Lage, Form und Größe<br />
für eine bauliche Nutzung hinreichend gestaltet sind.<br />
Auf diesen Grundlagen ermitteln die Gutachter nach den entspre-<br />
chenden Bewertungskriterien, insbesondere der rechtlichen und tat-<br />
sächlichen Gegebenheiten (unter Beachtung der städtebaulichen<br />
Missstände und der Grundstücksqualität zum Qualitätsstichtag), die<br />
in der „Besonderen Bodenrichtwertkarte“ ausgewiesenen (be-<br />
schriebenen) „Besonderen Bodenrichtwerte“ für die Ermittlung der<br />
zonalen<br />
Anfangswerte zum Wertermittlungsstichtag 10.07.2010<br />
wie folgt:<br />
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