17.01.2013 Aufrufe

Gutachten über Ausgleichsbeträge - Schifferstadt

Gutachten über Ausgleichsbeträge - Schifferstadt

Gutachten über Ausgleichsbeträge - Schifferstadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises GU 4160/2010<br />

nen in Kapitel 5.2 Seite 47 (Abbildung 6) insgesamt bestimmt.<br />

Die festgestellten wertbeeinflussenden Umstände, insbesondere Art<br />

und Maß der baulichen Nutzung werden als nutzungstypische Ge-<br />

gebenheiten dem jeweiligen Anfangs- wie End(richt)wertgrundstück<br />

als auch dem Einzelgrundstück zugeordnet.<br />

Signifikante wertbeeinflussende Umstände sind u. a. Unterschiede<br />

in der Geschossflächenzahl (GFZ), Grundstückstiefe und Grund-<br />

stücksfläche. Wertrelevante Unterschiede der GFZ waren im Sa-<br />

nierungsgebiet "Ortsmitte <strong>Schifferstadt</strong>" der Stadt Schiffer-<br />

stadt nicht feststellbar.<br />

Die Gutachter stufen die der Sanierung unterliegenden Grundstücke<br />

nach den planungsrechtlichen Gegebenheiten und der Lage im Um-<br />

feld der städtebaulich genutzten Grundstücke als erschließungs-<br />

und abgabenfreies baureifes Land ein.<br />

Baureifes Land sind nach § 5 Abs.4 Immobilienwertermittlungsver-<br />

ordnung (ImmoWertV) Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des<br />

Baugesetzbuches für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, also de-<br />

ren Erschließung gesichert ist und die nach Lage, Form und Größe<br />

für eine bauliche Nutzung hinreichend gestaltet sind.<br />

Auf diesen Grundlagen ermitteln die Gutachter nach den entspre-<br />

chenden Bewertungskriterien, insbesondere der rechtlichen und tat-<br />

sächlichen Gegebenheiten (unter Beachtung der städtebaulichen<br />

Missstände und der Grundstücksqualität zum Qualitätsstichtag), die<br />

in der „Besonderen Bodenrichtwertkarte“ ausgewiesenen (be-<br />

schriebenen) „Besonderen Bodenrichtwerte“ für die Ermittlung der<br />

zonalen<br />

Anfangswerte zum Wertermittlungsstichtag 10.07.2010<br />

wie folgt:<br />

Seite 44 (61)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!