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Gutachten über Ausgleichsbeträge - Schifferstadt

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Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises GU 4160/2010<br />

Stichtage für die Bemessung der Grundstücksqualität:<br />

Anfangswerte: 01.03.1986 Hinweis in <strong>Schifferstadt</strong>er Rundschau, dass mit der Sanie-<br />

Endwerte: 10.07.2010 2 )<br />

Stichtage für die Bemessung der Allgemeinen Wertverhältnisse 2 ):<br />

Anfangswerte: 10.07.2010<br />

Endwerte: 10.07.2010<br />

rung des Anwesens Burgstraße 14 begonnen werden soll.<br />

a) Nach § 154 Abs. 3 BauGB ist der Ausgleichsbetrag (= End-<br />

wert – Anfangswert) nach Abschluss der Sanierung zu erhe-<br />

ben. Deshalb sind auch die End- und Anfangswerte auf die-<br />

sen Zeitpunkt zu beziehen.<br />

b) Bei der Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhö-<br />

hung wurde der Ausgleichsbetrag zugunsten der Eigentümer<br />

gerundet.<br />

c) Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, die von den Ei-<br />

gentümern durch eigene Aufwendungen zulässigerweise be-<br />

wirkt wurden, sind bei der Ermittlung des Anfangswertes be-<br />

rücksichtigt worden und somit nicht in die sanierungsbeding-<br />

te Bodenwerterhöhung eingeflossen, denn sie dürfen nicht<br />

abgeschöpft werden (vgl. § 155 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).<br />

Hinweis zur Ermittlung der grundstücksbezogenen sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung:<br />

Einzelgutachten: Die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung zur Bestimmung des<br />

grundstücksbezogenen Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 2<br />

BauGB wird durch Einzelgutachten in verkürzter Form auf Grundla-<br />

ge dieses zonalen <strong>Gutachten</strong>s ermittelt. Dabei werden die wertbe-<br />

stimmenden Grundstücksmerkmale, sowie die eventuell auf dem<br />

Grundstück lastenden Bodenwertbeeinflussenden Rechte und Be-<br />

lastungen des Einzelgrundstücks, am Anfangs- und Endwert berück-<br />

sichtigt.<br />

Das jeweilige Einzelgutachten ist somit nur in Verbindung mit die-<br />

sem zonalen <strong>Gutachten</strong> zu betrachten.<br />

2 Aufhebung der Sanierungssatzung – Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />

Seite 4 (61)

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