Gutachten über Ausgleichsbeträge - Schifferstadt
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Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises GU 4160/2010<br />
Stichtage für die Bemessung der Grundstücksqualität:<br />
Anfangswerte: 01.03.1986 Hinweis in <strong>Schifferstadt</strong>er Rundschau, dass mit der Sanie-<br />
Endwerte: 10.07.2010 2 )<br />
Stichtage für die Bemessung der Allgemeinen Wertverhältnisse 2 ):<br />
Anfangswerte: 10.07.2010<br />
Endwerte: 10.07.2010<br />
rung des Anwesens Burgstraße 14 begonnen werden soll.<br />
a) Nach § 154 Abs. 3 BauGB ist der Ausgleichsbetrag (= End-<br />
wert – Anfangswert) nach Abschluss der Sanierung zu erhe-<br />
ben. Deshalb sind auch die End- und Anfangswerte auf die-<br />
sen Zeitpunkt zu beziehen.<br />
b) Bei der Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhö-<br />
hung wurde der Ausgleichsbetrag zugunsten der Eigentümer<br />
gerundet.<br />
c) Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, die von den Ei-<br />
gentümern durch eigene Aufwendungen zulässigerweise be-<br />
wirkt wurden, sind bei der Ermittlung des Anfangswertes be-<br />
rücksichtigt worden und somit nicht in die sanierungsbeding-<br />
te Bodenwerterhöhung eingeflossen, denn sie dürfen nicht<br />
abgeschöpft werden (vgl. § 155 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).<br />
Hinweis zur Ermittlung der grundstücksbezogenen sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung:<br />
Einzelgutachten: Die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung zur Bestimmung des<br />
grundstücksbezogenen Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 2<br />
BauGB wird durch Einzelgutachten in verkürzter Form auf Grundla-<br />
ge dieses zonalen <strong>Gutachten</strong>s ermittelt. Dabei werden die wertbe-<br />
stimmenden Grundstücksmerkmale, sowie die eventuell auf dem<br />
Grundstück lastenden Bodenwertbeeinflussenden Rechte und Be-<br />
lastungen des Einzelgrundstücks, am Anfangs- und Endwert berück-<br />
sichtigt.<br />
Das jeweilige Einzelgutachten ist somit nur in Verbindung mit die-<br />
sem zonalen <strong>Gutachten</strong> zu betrachten.<br />
2 Aufhebung der Sanierungssatzung – Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />
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