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Gutachten über Ausgleichsbeträge - Schifferstadt

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Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises GU 4160/2010<br />

6. Ermittlung des Anfangswerts (ohne Berücksichtigung der belastenden und herr-<br />

schenden Rechte)<br />

6.1 Vergleichskaufpreisverfahren<br />

Vorbemerkungen Geeignete 34 ) (sanierungsunbeeinflusste) Vergleichspreise unbebauter<br />

und bebauter Grundstücke zur Ermittlung eines sanierungsunbeein-<br />

flussten Bodenwerts (Vergleichskaufpreisverfahren) sind nur in<br />

geringer Zahl vorhanden. Vergleichbare Gebiete außerhalb des<br />

förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets liegen nicht vor. Die<br />

Anzahl der verwendbaren Vergleichspreise reicht nach<br />

Auffassung des Gutachterausschusses nicht aus, um den<br />

Anfangswert allein aus den Vergleichspreisen sicher ermitteln<br />

zu können. Im übrigen fordert die Rechtsprechung, dass zusätzlich<br />

mindestens ein Kontrollverfahren durchgeführt wird.<br />

6.1.1 Ableitung des Anfangswerts aus geeigneten Kaufpreisen unbebauter Grundstücke<br />

aus dem Sanierungsgebiet<br />

Für den Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum Wertermittlungsstichtag<br />

25.11.2010 konnte für unbebaute sanierungsunbeeinflusste Grund-<br />

stücke insgesamt nur 1 Kauffall selektiert werden.<br />

Dieser Kaufpreis ist nicht durch ungewöhnliche oder persönliche Ver-<br />

hältnisse beeinflusst. Deshalb werden die mit dem Anfangswertgrund-<br />

stück vergleichbaren Kauffalldaten an den Wertermittlungsstichtag<br />

10.07.2010 angepasst.<br />

6.1.2 Ableitung des Anfangswerts aus geeigneten Kaufpreisen bebauter Grundstücke<br />

aus dem Sanierungsgebiet<br />

34 § 15 Abs. 1 ImmoWertV<br />

35 Vgl. Ausführungen in Abschnitt 4.2.1.2<br />

Für den gleichen Zeitraum, wie für die Vergleichspreise unbebauter<br />

Grundstücke, konnten 6 Vergleichspreise bebauter Grundstücke aus<br />

der Kaufpreissammlung selektiert werden.<br />

In einem ersten Schritt werden nachfolgend aus diesen Kaufpreisen<br />

mit der Formel des Sachwertverfahrens 35 ) der vorläufige – d. h. der<br />

nicht marktangepasste – Sachwert zum Kauffalldatum ermittelt. In<br />

diese Berechnung werden die bekannten Größen, wie die Grund-<br />

stücksfläche, das (evtl. fiktive) Baujahr, die Bruttogrundfläche und der<br />

jeweilige Baupreisindex eingeführt. Die Angaben für die Normalher-<br />

stellungskosten (NHK 2000), die Baunebenkosten, den Zeitwert der<br />

Außen- und Nebenanlagen sowie die Gesamtnutzungsdauer des Bau-<br />

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