Handreichung Personalführung an der Aargauer ... - Schulen Aargau
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www.schulen-aargau.ch/<br />
personalfuehrung<br />
instruMEntE – c PErsOnaltrEnnung<br />
Diverse Rechtsmittelbelehrungen<br />
Rechtsmittelbelehrung zu einer neuen Verfügung<br />
(erstellt durch die schulpflege aufgrund <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> schlichtungskommission:<br />
Bestätigung o<strong>der</strong> rücknahme <strong>der</strong> Kündigung)<br />
1 gegen diese verfügung k<strong>an</strong>n innert einer nicht erstreckbaren Frist von<br />
30 Tagen seit zustellung beim verwaltungsgericht, Obere vorstadt 40,<br />
5000 aarau, Beschwerde geführt werden.<br />
2 Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten,<br />
d. h., es ist:<br />
a) <strong>an</strong>zugeben, wie das verwaltungsgericht entscheiden soll, und<br />
b) darzulegen, aus welchen gründen diese <strong>an</strong><strong>der</strong>e Entscheidung verl<strong>an</strong>gt wird.<br />
3 auf eine Beschwerde, welche den <strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen gemäss den ziffern 1 und 2<br />
nicht entspricht, wird nicht eingetreten.<br />
4 Eine Kopie <strong>der</strong> <strong>an</strong>gefochtenen verfügung sowie allfällige Beweismittel sind <strong>der</strong><br />
Beschwerdeschrift beizulegen.<br />
5 Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.<br />
Rechtsmittelbelehrung zu einem neuen Entscheid, den Vertrag betreffend<br />
(erstellt aufgrund <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> schlichtungskommission)<br />
1 gegen diesen Entscheid k<strong>an</strong>n innert einer nicht erstreckbaren Frist von<br />
6 Monaten seit zustellung beim verwaltungsgericht, Obere vorstadt 40,<br />
5000 aarau, Klage eingereicht werden.<br />
2 Die Klage muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist:<br />
a) <strong>an</strong>zugeben, wie das verwaltungsgericht entscheiden soll, und<br />
b) darzulegen, aus welchen gründen diese <strong>an</strong><strong>der</strong>e Entscheidung verl<strong>an</strong>gt wird.<br />
3 auf eine Klage, welche den <strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen gemäss den ziffern 1 und 2 nicht<br />
entspricht, wird nicht eingetreten.<br />
4 Eine Kopie des <strong>an</strong>gefochtenen Entscheids sowie allfällige Beweismittel sind<br />
<strong>der</strong> Klageschrift beizulegen.<br />
5 Das Klageverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.<br />
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Blatt 2<br />
instruMEntE c – PErsOnaltrEnnung