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Handreichung Personalführung an der Aargauer ... - Schulen Aargau

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www.schulen-aargau.ch/<br />

personalfuehrung<br />

instruMEntE – c PErsOnaltrEnnung<br />

Diverse Rechtsmittelbelehrungen<br />

Rechtsmittelbelehrung zu einer neuen Verfügung<br />

(erstellt durch die schulpflege aufgrund <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> schlichtungskommission:<br />

Bestätigung o<strong>der</strong> rücknahme <strong>der</strong> Kündigung)<br />

1 gegen diese verfügung k<strong>an</strong>n innert einer nicht erstreckbaren Frist von<br />

30 Tagen seit zustellung beim verwaltungsgericht, Obere vorstadt 40,<br />

5000 aarau, Beschwerde geführt werden.<br />

2 Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten,<br />

d. h., es ist:<br />

a) <strong>an</strong>zugeben, wie das verwaltungsgericht entscheiden soll, und<br />

b) darzulegen, aus welchen gründen diese <strong>an</strong><strong>der</strong>e Entscheidung verl<strong>an</strong>gt wird.<br />

3 auf eine Beschwerde, welche den <strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen gemäss den ziffern 1 und 2<br />

nicht entspricht, wird nicht eingetreten.<br />

4 Eine Kopie <strong>der</strong> <strong>an</strong>gefochtenen verfügung sowie allfällige Beweismittel sind <strong>der</strong><br />

Beschwerdeschrift beizulegen.<br />

5 Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.<br />

Rechtsmittelbelehrung zu einem neuen Entscheid, den Vertrag betreffend<br />

(erstellt aufgrund <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> schlichtungskommission)<br />

1 gegen diesen Entscheid k<strong>an</strong>n innert einer nicht erstreckbaren Frist von<br />

6 Monaten seit zustellung beim verwaltungsgericht, Obere vorstadt 40,<br />

5000 aarau, Klage eingereicht werden.<br />

2 Die Klage muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h., es ist:<br />

a) <strong>an</strong>zugeben, wie das verwaltungsgericht entscheiden soll, und<br />

b) darzulegen, aus welchen gründen diese <strong>an</strong><strong>der</strong>e Entscheidung verl<strong>an</strong>gt wird.<br />

3 auf eine Klage, welche den <strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen gemäss den ziffern 1 und 2 nicht<br />

entspricht, wird nicht eingetreten.<br />

4 Eine Kopie des <strong>an</strong>gefochtenen Entscheids sowie allfällige Beweismittel sind<br />

<strong>der</strong> Klageschrift beizulegen.<br />

5 Das Klageverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.<br />

166<br />

Blatt 2<br />

instruMEntE c – PErsOnaltrEnnung

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