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Handreichung Personalführung an der Aargauer ... - Schulen Aargau

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Diese aufgaben greifen zum teil inein<strong>an</strong><strong>der</strong> über und sind nicht immer klar vonein<strong>an</strong><strong>der</strong><br />

abgrenzbar.<br />

Die <strong>Personalführung</strong>sinstrumente basieren auf den rechtlichen grundlagen des K<strong>an</strong>tons<br />

aargau (gesetz über die <strong>an</strong>stellung von lehrpersonen gal, Dekret über die <strong>an</strong>stellung<br />

<strong>der</strong> lehrpersonen lDlP, verordnung über die <strong>an</strong>stellung und löhne <strong>der</strong> lehrpersonen<br />

vall) und dem Datenschutzgesetz des Bundes.<br />

Die «h<strong>an</strong>dreichung <strong>Personalführung</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> aargauer volksschule» wurde in zusammenarbeit<br />

mit dem institut Weiterbildung und Beratung, nachdiplomkurs schulleitung, <strong>der</strong><br />

Pädagogischen hochschule, <strong>der</strong> FhnW abteilung aarau erarbeitet.<br />

Ein grosser D<strong>an</strong>k geht <strong>an</strong> die schulleitungen, welche ihr Know-how und ihre Erfahrung zur<br />

verfügung gestellt haben. Dies sind die schulleitungen aus folgenden gemeinden:<br />

n Baden n Mutschellen<br />

n Birmenstorf n suhr<br />

n Jonen<br />

n lenzburg<br />

n Wettingen<br />

Personalgewinnung<br />

Personaltrennung <strong>Personalführung</strong><br />

7<br />

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