download - Architekturbüro René Kops
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4.1.4 HNFsb / HNF<br />
(schlecht belichtete HNF zu optimal belichteter HNF)<br />
Angemessene Belichtung (Tageslicht) und Beleuchtung (Kunstlicht)<br />
sind Grundanforderungen für jeden Arbeitsplatz.<br />
Für die natürliche Belichtung von Arbeitsräumen ist eine<br />
Verglasungsfläche (Fenster od. Oberlichter) von mind. 10% der<br />
Raumfläche erforderlich.<br />
Der Abstand von Arbeitsplätzen zum Fenster sollte höchstens doppelt<br />
so groß sein, wie der Abstand von Fenstersturz zu Tischhöhe (sofern<br />
keine Oberlichter vorhanden).<br />
Bei Bürogebäuden mit einer üblichen Raumhöhe von ca. 3.00m führt<br />
dies zu einem Bereich im Abstand von ca. 4.20m von der Fassade,<br />
der als natürlich belichteter Arbeitsplatz zu bezeichnen ist.<br />
Berücksichtigt man noch benötigte Nebenflächen, Verkehrswege in<br />
Büroräumen und eine Schrankzone vor der Trennwand zum Flur,<br />
ergeben sich je nach Raster und Geschosshöhe Bürotiefen von 5 bis<br />
7m, die als gut belichtete Bürotiefen zu bezeichnen sind.<br />
Insgesamt spielen nur die schlecht belichteten Anteile an der<br />
Hauptnutzfläche (HNF) eine Rolle. Von Verkehrsflächen, Sanitär-<br />
oder Haustechnikräumen wird eine natürliche Belichtung nicht<br />
erwartet.<br />
Weder in der DIN noch in der Richtlinien der g.i.f gibt es jedoch eine<br />
Flächenkategorisierung für schlecht belichtete Flächen. Aus diesem<br />
Grund haben wir uns kurzerhand entschlossen, eine neue<br />
Flächendefinition einzuführen.<br />
Seite 26