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download - Architekturbüro René Kops

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4.1.4 HNFsb / HNF<br />

(schlecht belichtete HNF zu optimal belichteter HNF)<br />

Angemessene Belichtung (Tageslicht) und Beleuchtung (Kunstlicht)<br />

sind Grundanforderungen für jeden Arbeitsplatz.<br />

Für die natürliche Belichtung von Arbeitsräumen ist eine<br />

Verglasungsfläche (Fenster od. Oberlichter) von mind. 10% der<br />

Raumfläche erforderlich.<br />

Der Abstand von Arbeitsplätzen zum Fenster sollte höchstens doppelt<br />

so groß sein, wie der Abstand von Fenstersturz zu Tischhöhe (sofern<br />

keine Oberlichter vorhanden).<br />

Bei Bürogebäuden mit einer üblichen Raumhöhe von ca. 3.00m führt<br />

dies zu einem Bereich im Abstand von ca. 4.20m von der Fassade,<br />

der als natürlich belichteter Arbeitsplatz zu bezeichnen ist.<br />

Berücksichtigt man noch benötigte Nebenflächen, Verkehrswege in<br />

Büroräumen und eine Schrankzone vor der Trennwand zum Flur,<br />

ergeben sich je nach Raster und Geschosshöhe Bürotiefen von 5 bis<br />

7m, die als gut belichtete Bürotiefen zu bezeichnen sind.<br />

Insgesamt spielen nur die schlecht belichteten Anteile an der<br />

Hauptnutzfläche (HNF) eine Rolle. Von Verkehrsflächen, Sanitär-<br />

oder Haustechnikräumen wird eine natürliche Belichtung nicht<br />

erwartet.<br />

Weder in der DIN noch in der Richtlinien der g.i.f gibt es jedoch eine<br />

Flächenkategorisierung für schlecht belichtete Flächen. Aus diesem<br />

Grund haben wir uns kurzerhand entschlossen, eine neue<br />

Flächendefinition einzuführen.<br />

Seite 26

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